did ist ja genauso bekloppt wie Apple vs. Samsung... geschmacksmuster etc. also kann auch kein spielzeug hersteller nen teddy mit goldenen/ gelben fell rausbringen? irgendwie find ich es grad selten bekloppt
dapdHaribo hat im Streit mit Lindt einen Etappensieg erzielt. Ein Kölner Gericht hat die Verbreitung eines goldenen Schokobären untersagt. Der Süßwarenhersteller setzte sich mit dem Argument durch, der Teddy sei die bildliche Darstellung des "Goldbären".
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unt...-a-873697.html
did ist ja genauso bekloppt wie Apple vs. Samsung... geschmacksmuster etc. also kann auch kein spielzeug hersteller nen teddy mit goldenen/ gelben fell rausbringen? irgendwie find ich es grad selten bekloppt
Naja, wenn man sonst nichts zu tun hat...
Einfach nicht zu verstehen, dass Haribo wirklich meint, jemand könnte die beiden Bären verwechseln......Ohnehin nennt niemand die Goldbären beim Namen - hier im Norden heißen sie einfach "Gummibärchen".
Und wieder eines jener Urteile das so wohl nur vom LG Köln kommen kann. Da wird in Marken- und Wettbewerbssachen wohl grundsätzlich entschieden was der Kläger beantragt? Dabei ist doch erkennbar, dass es sich beim Lindt-Produkt eher um einen Teddy als um einen Bären handelt, also um kein "Abbild" eines lebensechten Bären, sondern um eine verniedlichte Form so wie sie zu abertausenden als Spielzeug existiert. Damit ist aber genau das nicht erfüllt was der BGH als Vorraussetzung für eine Kollision zwischen einer Wortmarke und einem dreidimensionalen Zeichen bzw. Produkt sieht, nämlich eine "naheliegende ungezwungene und erschöpfende und gleichsam einprägsame Betitelung" des Produkts durch die Marke. "Goldbär" ist meiner Ansicht nach weder die "naheliegende" noch die "erschöpfende" Bezeichnung für das Lindt-Produkt. Nahliegender und damit zumindest in gleicher Weise geeignet wäre vor allem "Goldteddy". Mich wundert zudem, dass es Lindt anscheinend nicht gelang in goldenem Papier eingewickelte Schokoladenbären nachzuweisen und damit die Marke wegen Freihaltebedürftigkeit im relevanten Umfang löschen zu lassen. Schließlich kann man sich auch noch Gedanken darüber machen, ob es sich hier nicht um die das Produkt selbst beschreibenden Verwendung der Haribo-Marke handelt, die nach §23MarkenG von Markenansprüchen freigestellt ist. Ich kann mir deshalb gut vorstellen, dass alleinde deshalb das Urteil im weiteren Instanzenzug kassiert werden wird.
@Justitia...nicht dass jetzt jemand denkt, ich wäre von Lindt...aber: Ein Teddy ist zum Kuscheln...??? und dieser Schokobär hat durchaus das Zeug bald von den Kinder als "Mami, ich will einen Goldbären" tituliert zu werden. Und damit ist der Goldbär, der heute noch mit Haribo verbunden wird, futschikato. Ich kann die Leute bei Haribo verstehen. Soll Lindt sich doch was anderes einfallen lassen. Ne kuschelige Mietzekatze oder so. Ne Goldkatze. Nen Goldhund. Bin gespannt auf den Weitergang. Happy XMas.