Fall aus dem Nähkästchen zum Verständnis:
Der vietnamesische Betreiber eines Chinarestaurants stellt eine junge deutsche Frau als Bedienung ein. Vereinbart werden 650 DM offizieller Lohn (damals knapp über der Sozialversicherungspflicht)+ 650 DM unterm Tisch bei 40 Std. die Woche u. mind. einem freien Tag die Woche. Innerhalb von 2 Wochen wurde erwartet, dass sie täglich morgens um 11 Uhr anrückt und erst nach der Sperrstunde, natürlich nach Kassenabrechnung u. Aufräumen etc., ca. 01:30 morgens, nach Hause ging. Nach dem zweiten Monat bekam sie das Schwarzgeld nicht mehr, sie wartete insg. 5 Monate auf den vereinbarten Lohn, arbeitete aber als quasi Arbeitssklavin weiter, weil sie gar nicht wusste, dass sie das nicht muss, zudem wollte sie nicht auf der Straße stehen. Erst im 6. Monat ging sie auf mein Anraten zum Rechtanwalt, den Job war sie natürlich los.
In der Küche arbeiteten 4 Landsmänner des Besitzers, mehr oder weniger rund um die Uhr. Sie schliefen in einem Nebenraum des Lokals zu viert oder fünft, außer zu den Schlafzeiten hatten sie zu Arbeiten. Diese Vietnamesen waren nirgends angemeldet, sie sprachen kein Deutsch und kannten ihre Rechte natürlich nicht. Sie waren/sind vollkommen vom AG abhängig, der ihnen drohte, dass wenn sie nicht spuren, er sie wieder nach Hause schicken würde. Usus ist bei solchen Firmen außerdem, dass sie die Pässe ihrer Imigranten einbehalten, um diese unter Kontrolle zu haben. Diese Vietnamesen arbeiten noch immer dort, das Lokal gibt es auch noch, nur jetzt halt im Namen des Bruders des ehemaligen Besitzers.
Da sie bei KV u. RV für 620 DM gemeldet war, dies auch auf ihrer Steuerbescheinigung stand, musste die junge Frau erstmal nachweisen, dass dies nicht dem vereinbarten Lohn entsprach. Dank Zeugen, welche die Arbeitszeiten der jungen Frau bestätigten, hatte sie beim Arbeitsgericht einen Teilerfolg, den gesamten ausstehenden Lohn bekam sie mangels Nachweis nicht. Natürlich musste der Lokalinhaber die bisher nicht entrichteten Sozialbeiträge u. Lohnsteuer für die Frau nachzahlen.
Aber: Wenn die junge Frau sich nicht gewehrt hätte, wäre sie weiterhin bei KV/RV/FA mit 620 DM Brutto erfasst, weil das Schwarzgeld natürlich nicht vom AG gemeldet wurde.



