DPALasst die Aktionäre über die Managergehälter entscheiden, nicht die Aufsichtsräte: Mit diesem Reformvorschlag nach Schweizer Vorbild könnte Angela Merkel ein kleines liberales Reformkunststück gelingen - mehr Gerechtigkeit ohne mehr Regulierung.
Praktikabilitaet. Welches Gehalt wird den Aktionaeren vorgelegt bei der Versammlung? Wenn der Vorstand die Gehaelter vorlegt was dann? Dies als das Ei des Kolumbus zu verkaufen hat wohl mehr mit den derzeitigen mainstream zu tun.ALLE MACHT DEM VOLK! Haben wir schon mal gehoert!
Aber SPON muss ja wieder was fuer Murksel tun.
Hier spielen alle Finanzminister und Regierungen der BRD mit!
Das Einkommen der Vorstände und Aufsichsträte wird nicht aus dem Gewinn einer Kapitalgesellschaft entnommen, sondern aus der abzuführenden Steuer, also der Bürger bezahlt diese Raff-Bestien.
Als Gegenleistung erhalten unsere Parteien jedes Jahr zu Weihnachten einen "Kugelschreiiber”.
Große Aktiengesellschaften haben 20 Aufsichtsräte. Der Vorsitzende hat doppeltes Stimmrecht und wird von der Anteilseignerseite gestellt. Die Eine Hälfte der Aufsichtsräte wird von den Anteilseignern gestellt, die in einer Hauptversammlung nach der Vorstellung des Autors über das Einkommen bestimmen sollen. Die andere Hälfte sind die Arbeitnehmervertreter. Wenn es zu der Abstimmung in der Hauptversammlung kommen sollte hat das keine anderen Folgen, als dass die Arbeitnehmervertreter eben nicht mehr Stimmberechtigt sind.
Mir erscheint es sinnvoller, die bisherige Regelung beizubehalten. Dabei sollten die Dax 30 Konzerne eine Empfehlung über die Bezahlungsregeln, inklusive Regelungen mit "goldenem Handschlag" entwickeln. MMn greift das BMW Beispiel nicht vollständig. In den USA, wo die Managergehälter ohne die böse Mitbestimmung vereinbart werden, sind die Bezahlungsmodalitäten nicht moderater als in D.
Der große Irrtum des Kommentars liegt darin, dass er ausblendet, dass heute schon alle großen DAX Unternehmen die Vorstandsvergütungen von den Eigentümern auf der Hauptversammlung genehmigen lassen. Freiwillig und unverbindlich, was aber anscheinend keine Rolle spielt, weil die Aktionäre immer zugestimmt haben - auch bei Daimler und VW. Basis für ist hierfür übrigens schon ein Gesetz: Paragraph 120 Abs. 4 AktG aus 2009.
Die Sache hat nur einen Haken. Vorstände, deren Gehalt vom Wohlwollen das Shareholders abhängen, tendieren dazu, die Dividenden häufig zu lasten langfristiger Investitionen wie F&E hoch zu rechnen. Das freut den Aktionär ist aber schlecht für's Unternehmen.
Im Aufsichtsrat von VW sitzen insgesamt 9 Anteilseigner oder direkte Vertreter von Anteilseignern (Pech/Porsche, Qatar, Land Niedersachsen) und die Gehälter des Vorstands sind das Höchste was derzeit in Deutschland gezahlt wird. Welchen wichtigen Anteilseigner eines Großkonzerns interessiert es denn wirklich ob sein Vorstand ein paar Millionen mehr oder weniger bekommt wenn das Konzernergebnis stimmt. Im Vergleich zu diesen Mrd. Beträgen sind die Vorstandsgehälter Peanuts...
mussten die Verguetungssysteme und-betrage fuer Vorstaende und AR offengelegt und von den Aktionaeren in den HV's gebilligt werden.
Die Schafe haben sie, meist ohne jene ueberhaupt zu lesen, abgenickt.
Der Corporate Governance Teufel liegt hier, wie schon bei der Minder Initiative, im Detail und ist sicher nicht durch platte Ueberschriften zu besiegen.