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Maischberger über Justizirrtum: Rechts-Extreme und ihre Opfer

Wer glaubt, die deutsche Justiz sei unfehlbar, hat sich geschnitten: Rechtsirrtümer sind gang und gäbe. Beim Maischberger-Talk sprachen Rechtsexperten erstaunlich gelassen über gravierende Fälle - selbst im Angesicht der Opfer.

http://www.spiegel.de/kultur/gesells...555932,00.html
  1. #50

    Jursten eine Sekte?

    Zitat von Benjowi Beitrag anzeigen
    Möglicherweise liegt das alles auch in einem grundsätzlichen Konstruktionsfehler dieser Gesellschaft begründet: In diesem Lande gibt es nachweislich viel zu viele Juristen, die sich offensichtlich dann damit aufhalten können, die Regeln der ganzen Gesellschaft so zu stricken, dass ihresgleichen übermäßig gut und der Rest übermäßig schlecht dabei wegkommt.
    Auch meine Meinung. Den Löwenanteil bei den Abgeordneten stellen nunmal die Juristen. Für diese ist auch eine Politiker-Karriere mit den Kontakten zu den besseren Kreisen und der tollen Nebenverdienstmöglichkeiten am lukrativsten.
    Dann würgt dieser Apparat, auch Legislative genannt, pro Legislaturperiode einen ganzen Zoo an neuen Gesetzen und Verordnungen heraus, die den rechtlichen Rahmen für die Aktivitäten unserer Bürger (in der Regel Nicht-Juristen) darstellt.
    Anstatt dem Bürger zu dienen und die Anzahl der Vorschriften möglichst gering zu halten und auch dem Laien eine weitestgehende Entfaltung zu ermöglichen, wird konsequent in die Gegenrichtung gerudert. Da keiner mehr den Überblick über alle Gesetze, Verordnungen und Präzedenzfälle hat, steht der Normalbürger schnell mit einem Bein im Knast/vorm Kadi und benötigt für jeden Mist eine juristische Unterstützung. (Ein schönes Beispiel ist hier das Recht auf freie Meinungsäußerung, welches durch nachrangige Gesetze mittlerweile sehr stark unterhöhlt worden ist.)

    Sehr interessant ist es ja auch, wie oft sich dieser Orden dann den „Segen“ von ihren roten Zeremonienmeistern vom Bundesverfassungsgericht holen muss, weil die mittlerweile selber nicht mehr durch ihren Dickgicht durchsteigen.
    Wo Bewertungen und Urteile schnell in einer rechtlichen Grauzone landen ist es nicht verwunderlich, Juristen Schwierigkeiten haben, das Verhalten anderer Juristen zu kritisieren. Denn wer im Glashaus sitzt....
  2. #51

    gleichgültige Bürger

    Zitat von MutzurLücke Beitrag anzeigen
    Selbst große Haftentschädigungen wären wahrscheinlich ein Problem, weil sie zu Druck auf die Richter durch den geschröpften Minister führen könnten.
    Selbst dann wären Richter immer noch nicht Wisungsgebunden.

    Ein Teil des Problems aber sind die gleichgültigen Bürger mit einer solchen Meinung.

    Aber Vorsicht man kommt schneller in eine solche Situation als man denkt. Es muss auch nicht immer Haft sein. Eine "kleine" Verurteilung über 60 Tagessätze kann schon große Folgen haben z.B auf die Fahrerlaubnis, wenn es sich um eine entsprechend Straftat handelt. Wenn eine solche Verurteilung erst in der Revision aufgehoben wird ,um dann erneut verhandelt zu werden (mit Einstellung) des Verfahrens dann wissen Sie was das für eine psychische und finanzielle Belastung ist. Ganz nebenbei nur etwa 2% zwei Prozent aller Revisionsverfahren sind erfolgreich. Und bis zur Revision muss man erst mal durchhalten, die meisten unschuldigen dürften das nicht schaffen.
  3. #52

    ...

    Zitat von MutzurLücke Beitrag anzeigen
    Wenn Gehrke und Möller sich hinsetzen und knallhart feststellen, dass Justizirrtümer unvermeidlich sind, dann ist das nicht abgehoben sondern eine fachliche Einschätzung, der auch kaum ein Jurist widersprechen wird. Folgt man dieser Einschätzung, macht es genau soviel Sinn, sich darüber "total betroffen" zu zeigen wie über die Schwerkraft. Es ist nunmal so.
    Das stimmt natürlich und es muss natürlich auch hervorgehoben werden, daß die meisten Verfahren halbwegs vernünftig laufen - alle von Menschen geschaffenen Systeme arbeiten nur "so gut wie möglich", Perfektion lässt sich nicht erreichen.

    Trotzdem muss für die fälschlicherweise Betroffenen ein fairer Ausgleich her. Einzelne sollten nicht übermäßig für die Gesellschaft büßen. Eine Entschädigung müsste also _mindestens_ der Fortzahlung des letzten Gehalts entsprechen. Bei einem vernünftig arbeitenden Justizsystem dürfte das finanziell für die Gesellschaft nicht spürbar sein, für den Einzelnen jedoch umso mehr und ein deutliches Plus für das Vertrauen in unser Rechtssystem darstellen.

    Hinzu kommen sollten Konsequenzen für Richter. Nicht bei einem einzelnen schlechten Fall, aber über den Instanzenweg kann ja durchaus festgestellt werden, wie viele Urteile von Richtern unterer Instanzen sich als falsch herausgestellt haben. Die Gefahr dabei ist allerdings, daß aus Rücksicht auf Kollegen weniger Urteile revidiert werden.
  4. #53

    Mit dem Rücken zur Wand

    Zitat von Jotan Beitrag anzeigen
    ... Ich stelle mir nämlich die Frage, wie Sie darüber denken würden, wenn ein Kinderschänder aufgrund solcher Indizien nicht verurteilt würde.
    Na, wenigstens dafür ist das Thema "Kinderschänder" wertvoll: Wer dies herbeirufen muss, um sich ins Recht zu setzen, der macht damit deutlich, dass er mit seinen (anderen) Argumenten mit dem Rücken zur Wand steht.
    Danke für diese - unfreiwillige - Entblößung.

    ... Ich, als Rechtsanwender... Die Justiz .. ist nicht nur der Wahrheit sondern auch dem Ausgleich zwischen Wahrheit, Rechtsfriede und Einzelinteressen verpflichtet. ... möchte ich versöhnlich schließen und alle Forumsteilnehmer darum bitten, Vorschläge zu machen ...
    Kein Problem. Drei simple Maßnahmen könnten die Gerechtigkeit, und dann auch das Ansehen der Justiz, fördern:
    1. Vermindertes Strafmaß, wenn nur Indizien und keine Zeugenaussagen oder Geständnisse vorliegen.
    2. Angemessene Entschädigung bei erwiesenen Justizirrtümern.
    3. Offenlegung von allen Verfahren, auf Antrag, in anonymisierter Form und Zulassung von ehrenamtlichen Ombudsleuten, die die Öffentlichkeit informieren und Vorschläge zur Wiederaufnahme von Verfahren machen können; siehe mein voriger Beitrag.
  5. #54

    Guter Rat vom Rechtsanwalt

    Liebe Leute, liebes Forum, liebe Diskutanten, ein wichtiger Rat, der in der Sendung gestern gegeben wurde, wird hier leider nicht wiederholt: gerade der, der sich für unschuldig hält und dies ja auch weiß, ist gegenüber der Polizei bei ersten Ermittlungen besonders arglos.
    Also lerne aus Irrtümern: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Ein Rechtsanwalt kann die Akte einsehen und mit dem Mandanten besprechen, was gegen ihn vorliegt. Der Polizist wird es am Anfang kluger Weise lassen, jeder Polizist ist ein Stück weit Jäger, der Verdächtige ist das Wild. Ich schreibe das auch, weil ich selbst Polizist war, jetzt aber Rechtsanwalt bin.
    Ich bin ziemlich sicher, dass mehr als die Hälfte der nicht auf frischer Tat erwischten Verdächtigen allein durch eigene problematische Aussagen verurteilt werden kann.
    Gruss aus Lemgo, Thomas Hentzschel, Rechtsanwalt
  6. #55

    Verbesserungsvorschlag

    Zitat von Jotan Beitrag anzeigen

    Trotzdem möchte ich versöhnlich schließen und alle Forumsteilnehmer darum bitten, Vorschläge zu machen, wie das , was schief läuft, besser zu gestallten wäre. Für Anregungen bin ich offen, da ich um die Fehler der Justiz sehr wohl weiß.
    § 839 Abs. 2 BGB ändern.

    Fahrlässig verursachter Schaden ist zu ersetzen.

    Das würde schon einiges an Gewissenhaftigkeit in die Gerichtssäle zurückbringen.
  7. #56

    Sie als Jurist...

    Zitat von Jotan Beitrag anzeigen
    Stellvertretend für die fortgesetzte Polemik in diesem Forum werde ich Ihnen anworten. Ich stelle mir nämlich die Frage, wie Sie darüber denken würden, wenn ein Kinderschänder aufgrund solcher Indizien nicht verurteilt würde. Was dann? Springen Sie dann auch in den Fernseher?
    Natürlich, da ist es wieder. Das böse Wort "Kinderschänder". Dazu gab es mal "Godwin's Law". Dabei ging es darum, dass eine sachliche Diskussion nicht mehr möglich ist, sobald jemand einen Nazi- oder Hitlervergleich heranzieht. Ähnlich verhält es sich mit "Kinderschänder" oder "Terrorist". Jeder, der es für möglich hält, dass solche Leute auch zu unrecht beschuldigt sein könnten, macht sich automatisch der Unterstützung für Kinderschänder und Terroristen schuldig.

    Aber gerade bei den genannten "Kinderschändern" gibt es eine Unmenge von Fehlurteilen, da hier oft nur über Psychologenmeinungen von Verhaltensweisen auf Ursachen geschlossen wird, ohne auch nur den Hauch eines Hinweises zu haben.

    Und genau deshalb denke ich, besonders Sie als Jurist, sollten den zentralen Satz der Juristerei immer im Kopf haben: in dubio pro reo. Und selbstverständlich sagt dieser Satz in der Konsequenz, dass ein Kinderschänder laufen zu lassen ist, wenn Zweifel an seiner Schuld bestehen. Und das ist gut so. Denn wenn analog zum geschilderten Fall der einzige Hinweis auf den vermeintlichen Täter ein Phantombild ist und ein aufgedecktes getürktes Alibi, dann darf das niemals zu einer Verurteilung führen.
  8. #57

    Völlig daneben!

    Zitat von MutzurLücke Beitrag anzeigen
    ...wird von den üblichen Verdächtigen im Fernsehen leider so exzessiv ein- und aufgesetzt, dass offenbar jede nüchterne Beschreibung der Tatsachen beim durchschnittlichen Zuschauer schon als verächtlich und arrogant herüberkommt.

    Wenn Gehrke und Möller sich hinsetzen und knallhart feststellen, dass Justizirrtümer unvermeidlich sind, dann ist das nicht abgehoben sondern eine fachliche Einschätzung, der auch kaum ein Jurist widersprechen wird. Folgt man dieser Einschätzung, macht es genau soviel Sinn, sich darüber "total betroffen" zu zeigen wie über die Schwerkraft. Es ist nunmal so.

    Jeden Verurteilten zu behandeln, als sei er zu Unrecht verurteilt, nimmt der Strafe den Abschreckungswert. Selbst große Haftentschädigungen wären wahrscheinlich ein Problem, weil sie zu Druck auf die Richter durch den geschröpften Minister führen könnten.
    Man muss nicht generell jeden Verurteilten behandeln, als sei er zu Unrecht verurteilt.
    Aber man hat die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, wenn jemand nachweislich zu Unrecht verurteilt wurde, den Schaden, den er erlitten hat, so gut wie möglich zu beheben. Und da fehlt es meilenweit und zwar offensichtlich schon in der grundsätzlichen Haltung dazu. Das ist nun einmal kein Feld für süffisante Aussagen wie "Pech gehabt" oder "Richter sind auch nur Menschen". Denn das mit der nachträglichen Heilung des Fehlers, falls noch möglich, nicht das geringste zu tun.
    Wenn es dann schon passiert, dann muss positiv zugunsten des Betroffenen gehandelt werden und nicht, wie es offensichtlich geschieht, aus Faulheit und Arroganz unter den Teppich gekehrt werden!!
    Denn das sollte eine Demokratie eigentlich vom Feudalstaat unterscheiden - man kann wohl nur nicht mehr sicher sein, was unsere Gesellschaft mittlerweile wirklich ist!
  9. #58

    Nicht perfekt heißt nicht gleich kontraproduktiv

    Zitat von descartes101 Beitrag anzeigen
    Durchaus. Dazu kommt, dass unser Rechtssystem (gewollt) so lücken- und fehlerbehaftet ist, dass es einseitig die Starken und/oder Unverschämten begünstigt, während man als normalerverdienende, normalgebildete und zurückhaltende Privatperson quer durch alle Gesetzbücher nicht den Hauch einer Chance hat, vor einem Gericht recht zu bekommen.

    Die Starken und Unverschämten können sich immer darauf verlassen, dass zumindest ein fauler Kompromiss erzwungen wird...
    Wäre das wirklich das Ziel des Rechtssystems, könnten sich die Starken und Unverschämten viel Geld für Anwälte sparen und es einfach abschaffen. Dann wären sie nämlich erst recht die Herrscher der Lage.

    Im Gegenteil basiert so ziemlich jede Regelung unseres Rechtssystems auf einer vom Regelungsgeber wahrgenommenen Schwäche eines Beteiligten gegenüber der Übermacht eines Anderen, die es auszugleichen gilt. Nur kann dieser Versuch nicht vollkommen sein und alle unerwünschten Unterschiede glattbügeln. Wovon nicht unbedingt die Starken, wohl aber meist die "Unverschämten" profitieren, ist der Unsicherheitsfaktor, niemals mit einer allgemeinen Regelung alle Einzelfälle richtig bewerten zu können. Um ihm gerecht zu werden, erlegt sich das Recht ein gerüttelt Maß Zurückhaltung auf, das eher denen zugutekommt, die die Grenzen ausloten, als denen, die stets einen Sicherheitsabstand dazu halten. Auch das ist schmerzlich, aber nicht zu ändern. Die Alternative wäre ein Unrechts- und Polizeistaat ohne Gnade und ohne Unschuldsvermutung.
  10. #59

    großer Frust

    Zitat von descartes101 Beitrag anzeigen
    Durchaus. Dazu kommt, dass unser Rechtssystem (gewollt) so lücken- und fehlerbehaftet ist, dass es einseitig die Starken und/oder Unverschämten begünstigt, während man als normalerverdienende, normalgebildete und zurückhaltende Privatperson quer durch alle Gesetzbücher nicht den Hauch einer Chance hat, vor einem Gericht recht zu bekommen.

    Die Starken und Unverschämten können sich immer darauf verlassen, dass zumindest ein fauler Kompromiss erzwungen wird. Oder im unwahrscheinlichen Falle, dass sie selbst einer Verurteilung entgegensehen, dass sie von einem wohlwollenden Staatsanwalt oder Gutachter vor einer Strafe, die evtl. schmerzhaft wäre, gerettet werden (Siehe Ackermann&Esser, oder auch jeder Triebtäter auf Freigang).

    Oder auch die tausende Stalking-Opfer, die sich nicht vor die Tür trauen, weil irgendein geisteskranker Bruder oder Verflossener sie mit dem Tod bedrohen, denen die Polizei aber nicht helfen kann, solange derjenige nicht aktiv wird. Wenn er aktiv wird, ist alles zu spät, aber Täterschutz vor Opferschutz macht natürlich trotzdem Sinn. Und dauernde Anrufe nach Mitternacht sind ja auch normal, Todesdrohungen können einem mal rausrutschen, Platzverweis und Näherungsverbot sind da durchaus wirksam.

    Oder auch die lächerliche Abmahnwelle durch anderweitig begabungsfreie Juristen, die hier schon angesprochen wurde, die ganz offensichtlich abgezogenen, einfachen Internetnutzern tausende von Euro allein im eigenen Interesse aus der Tasche leiern soll, wogegen weder Legislative noch Judikative irgendetwas unternehmen. Dergleichen Mitglieder würden normalerweise aus jeder anderen Berufsgemeinschaft mit Knüppeln weggejagt.

    Und dann gibt es sog. 'Justizirrtümer', die normalerweise keine höhere Gewalt sind, sondern auf Versäumnissen, Inkompetenz, Selbstgerechtigkeit und Faulheit der Justiz beruhen, und für die ein Unschuldiger bestenfalls mit seinem Ruf, aber wahrscheinlicher mit seiner Existenz beahlen muss. Sowas sollte strafbar sein, und zwar empfindlichst. Aber wer soll einen Richter verknacken? Das Problem ist offensichtlich.

    Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei so grundverschiedene Dinge, dass man davon ausgehen kann, dass jede eventuelle Übereinstimmung rein zufällig ist.

    Das Prinzip 'Gerechtigkeit' wurde aus irgendeinem Grund aus den Gesetzestexten ausgelassen. Ist wahrscheinlich nicht mehr zeitgemäss. Oder schlecht für die Wirtschaft.
    Nun mal nicht so heftig!
    als seit 25 Jahren im System tätiger RAuN kan ich sagen, dass unser Rechtssystem noch zu den besser funktionierenden Einrichtungen unseres Staates gehört. Logischerweise kommt es zu Fehlern und Ungerechtigkeiten, wie überall sonst auch. Nicht jeder Freche und Unverschämte setzt sich am Ende durch, allerdings ist es sicherich kein Nachteil, wenn man sich gute ( manchmal etwas teurere ) Anwälte leisten kann. Aber auch mit PKH Anwälten wird man in den allermeisten Fällen zu seinem Recht kommen, wenn die tatsächliche Sachlage dies hergibt. Die Richterschaft ist bis auf eher seltene Ausnahmen kompetent und motiviert.
    Lassen Sie mal die Kirche im Dorf!


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