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Loriot-Briefmarken : Streit um die Knollennase

Um Sonderbriefmarken mit Zeichnungen des verstorbenen*Komikers Loriot*ist ein kurioser Rechtsstreit entbrannt: Die Tochter des Humoristen sieht dessen Urheberrechte verletzt, Wikipedia musste nun*sogar*die Abbildung der Knollennasen-Motive im Internet löschen.

http://www.spiegel.de/kultur/gesells...798212,00.html
  1. #1

    Darf denn dann...

    ...SPON überhaupt noch das Bild von Hr. Müller-Lüdenscheidt und Dr. Klöbner im Bade auf der Fotostrecke zeigen?

    Die Briefmarkenproblematik bei Wikipedia finde ich im übrigen albern. Wäre schön, wenn sich die Erbin dazu herablassen könnte, die Darstellung auf Wikipedia zu gestatten. Loriot selbst hätte sich in diesem Fall bestimmt nicht zu einem Rechtsstreit mit Wikipedia bemüssigt gefühlt.
  2. #2

    Prima Geschäftsmodell für Anwälte

    Hurra!
    Wieder ein Raubvölkermordkopierer zur Strecke gebracht!
  3. #3

    Ach was?

    Wikipedia verdient sich an der Veröffentlichung der Bilder bestimmt eine goldene (Knollen-)Nase, daher muss dieser kommerziellen Nutzung natürlich mit allen Mitteln Einhalt geboten werden.

    Für mich ist das Vorgehen von Frau von Bülow beinahe so absurd, wie die Klage von Apple gegen das Bonner Eltern-Kind-Café "Apfelkind", dessen Logo dem des US-Konzerns angeblich zu ähnlich sieht:
    http://www.derwesten.de/nachrichten/...id5201360.html
  4. #4

    Man könnte meinen...

    ...die Loriot-Tochter wäre selbst die Hauptdarstellerin in einem seiner Sketche.
    Vielleicht hat Herr von Bülow einfach seine eigene Familie studiert?
  5. #5

    Wo ist denn das Problem?

    Wikipedia muß sich doch nur an das geltende Recht halten.
  6. #6

    ...

    Ich denke nicht, dass das eigentliche Problem die Verwendung der Bilder auf Wikipedia war/ist, sondern dass "die Bilder zudem noch mit dem Hinweis versehen [wurden], es handle sich um amtliche Werke, die jeder frei nutzen könne."

    Damit öffnet Wikipedia Tür und Tor für Leute, die die Bilder auf Tassen, T-Shirts etc. kommerziell nutzen wollen, dies kann sicherlich nicht im Interesse der Rechteinhaber sein. Denke das kann ja wohl jeder verstehen, oder?
  7. #7

    nicht-kommerziell ungleich rechtmäßig

    Zitat von amonn Beitrag anzeigen
    Wikipedia verdient sich an der Veröffentlichung der Bilder bestimmt eine goldene (Knollen-)Nase, daher muss dieser kommerziellen Nutzung natürlich mit allen Mitteln Einhalt geboten werden.
    Sie irren, wenn Sie glauben, dass jede Nutzung fremden geistigen Eigentums legal oder legitim wäre nur weil sie nicht kommerziell erfolgt.

    Im Übrigen finde ich die schon im Artikel und erst recht in den Kommentaren zum Ausdruck kommende Haltung bedenklich, der Erbin mit dem Einwand zu kommen "Loriot selbst hätte niemals geklagt." Hat irgendjemand Belege dafür, dass Loriot sehr lax mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen seines Werks umgegangen ist? Man könnte genauso gut umgekehrt argumentieren: "Wenn sich Loriot bei Wikipedia beschwert hätte, hätte diese sofort reagiert."
  8. #8

    Herr von Bülow hätte das bestimmt nicht gemacht

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Um Sonderbriefmarken mit Zeichnungen des verstorbenen*Komikers Loriot*ist ein kurioser Rechtsstreit entbrannt: Die Tochter des Humoristen sieht dessen Urheberrechte verletzt, Wikipedia musste nun*sogar*die Abbildung der Knollennasen-Motive im Internet löschen.

    http://www.spiegel.de/kultur/gesells...798212,00.html
    Ich finde der (für mich) geniale Künstler wird posthum entehrt.

    Wie Herr von Bülow gedacht hat:

    [url] http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-49976933.html

    Ob da jemand formaljuristisch im Recht ist oder nicht, ist für mich unwichtig.

    Als Erbe sollte man das ererbte auch im Sinne des Erblassers verwerten (moralisch gesehen), aber die meisten verstehen wohl noch nicht einmal warum das ehrenhaft wäre.

    Fricklerzzz
  9. #9

    Urheberrecht nicht einräumbar

    Man kann niemanden Urheberechte einräumen, nur Nutzungsrechte. Das urheberrecht bleibt immer beim Urheber. Der kann bestimmte Nutzungsrechte vergeben.


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