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Lockvogel-Strategie: Lidl muss Angebote länger im Regal haben
Lidl ist mit besonders günstigen Waren*auf Kundenfang gegangen - obwohl einige Filialen die Produkte*gar nicht vorrätig hatten. Verbraucherschützer klagten dagegen und bekamen nun vom Bundesgerichtshof Recht.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...745025,00.html
- #20 11.02.2011 17:19 von
2 Werktage
Regelt der fünfte Paragraph des Anhangs des aktuellen UWG:
- Zwei Werktage sind vorgeschrieben, darunter muss der Anbieter einen Nachweis erbringen, warum ihm nur eine kürzere Bevorratung möglich war.
Also: Beid er nächsten Ich-Bin-Doch-Nicht-Blöd Aktion einfach mal dem Werbenden auf die Finger schlagen... - #21 11.02.2011 17:23 von Gast100100
ot
Die Tickets gibt`s im Internet, 24 Stunden, 92 Tage im Voraus. Außerdem heißt es bei den Preisen "ab" und nicht "für" Euro. Diese Preise sind entfernungs- und zugabhängig (IC/EC oder ICE). Von Köln werden Sie niemals einen ICE-Preis für 29 Euro nach München bekommen, wohl aber einen IC/EC-Preis.
- #22 11.02.2011 17:27 von
Hintergründe
Was hier immer nicht mitgedacht wird, ist der Hintergrund dieser Angebote:
Den Unternehmen geht es darum, die Kunden in die Läden zu bekommen, damit sie ANDERE Waren kaufen.
Deswegen haben die kein gesonderetes Interesse daran, alle Interessierten zu versorgen. Im Gegenteil: Wenn Sie diesmal nicht erfolgreich waren, kommen Sie beim nächsten Mal hoffentlich wieder. Die Chance und die (vermeintliche) Ersparnis muss nur groß genug, damit Sie nicht sofort aufgeben.
Und deswegen gibt es diese Angebote auch an den regulär verkaufsschwächsten Tagen in der Woche und nicht z.B. am Wochenende, wenn sehr viele Zeit haben und auch einkaufen gehen.
Deswegen werden solche Produkte auch nicht Teil des regulären Sortiments, obwohl andere Supermärkte ja durchaus Elektronikabteilungen mit einem ständigen Angebot haben.
Und deswegen sind gesetzliche Regelungen notwendig. Ansonsten haben wir Verhältnisse wie in anderen Ländern, wo solche Angebote zum Beispiel mit dem klein gedruckten Hinweis gemacht werden, dass es nicht alle Filialen zur Verfügung stehen wird oder pro Filiale nur 2 oder 3 Exemplare vorrätig sein werden. - #23 11.02.2011 18:13 von
An der Sache vorbei.
Sie argumentieren an der Sache vorbei, Verehrtester. Jedem ist es überlassen, dort einzukaufen, wo er will, möge das nach Ihren Maßstäben vernünftig sein oder nicht.
Worauf es ankommt ist, daß der Kaufwillige das bekommen kann, was der Verkäufer mit großem Aufwand jeweils beworben hat. Alles andere ist Betrug. Und unsere Richter sehen das glücklicherweise genauso. - #24 11.02.2011 18:16 von
Yohh
Also da muss ich den Dirk unterstützen, denn der hat Rückgrat. Wenn er nur wegen den angeblichen weltbesten Fruchtsaft seine Selbstachtung über den Haufen schmeißen würde, dass wäre schlecht. Übrigens gehe ich auch nicht gerne dort einkaufen, nicht weil ich die Qualität für Fruchtsaft anzweifle, sondern weil dort die Gier nach Geld mehr als bei anderen Discountern auffällt. Aber vielleicht geht es nur mir so, oder?
- #25 11.02.2011 19:36 von
- #26 12.02.2011 14:17 von SirTurbo
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