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Leistungsschutzrecht: Diesen Text bitte zitieren und verlinken

Ein Gesetzentwurf, viele offene Fragen. Internet-Nutzer fürchten das Leistungsschutzrecht und lehnen den Entwurf des Justizministeriums ab. Eine Sorge ist berechtigt: Viele Definitionen sind vage, da werden Richter im Einzelfall interpretieren müssen.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...839094,00.html
  1. #1

    Halali

    Na denn mal los - die Abmahn-Industrie reibt sich schon die Hände ob dieses geschenkten Geschäftsmodells.
  2. #2

    Willkür und keine Rechtssicherheit

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Ein Gesetzentwurf, viele offene Fragen. Internet-Nutzer fürchten das Leistungsschutzrecht und lehnen den Entwurf des Justizministeriums ab. Eine Sorge ist berechtigt: Viele Definitionen sind vage, da werden Richter im Einzelfall interpretieren müssen.

    Leistungsschutzrecht: Was das Gesetz bedeutet - SPIEGEL ONLINE
    Es ist doch sehr beruhigend, wenn die Frage, ob ein Beitrag von mir ein kostenpflichtiges Zitat enthält oder nicht, von der Interpretation eines Richters abhängt und es ist sehr nett, wenn Spiegel hier unverbindlich verkündet, dass man Spiegel auch in Zukunft zitieren dürfte.

    Davon abgesehen wünsche ich mir, das Google in Zukunft keine Ergebnisse mehr von Spiegel und Konsorten auflistet oder nur noch eure URL.

    Zum einen wollt ihr von Google gefunden werden und zum anderen wollte ihr die Klicks und nun wollte ihr auch noch Geld dafür, das Google auf euch hinweist?

    Gewiss halten sich meine generellen Sympathien für Google in Grenzen aber wenn ich die Wahl zwischen Meinungsfreiheit, konkret dem Zitieren und Kommentieren von Nachrichten und euren Wünschen nach Gewinnmaximimierung habe, dann sympathisiere ich eher mit Google.
    Glaubt ihr wirklich, das diese Gummieparagraphen, die vielleicht speziell für Google&Co. gedacht waren, nicht auch auf die Nutzer dieser Seiten und auf Blogger etc. zurückfallen werden?

    Wir müssen wieder hin zu konkreten Gesetzen und weg von Gesetzen, die generell Dinge verbieten und dann ihre Berechtigung dadurch erheischen wollen, dass man behauptet, dass sie ja in der Praxis nur selektiv angwendet würden.

    Sorry, das ist Willkür und keine Rechtssicherheit.
    Laßt es einfach bleiben, werdet kreativ und sucht neue Möglichkeiten, den Fortschritt haltet auch ihr nicht auf.
  3. #3

    Verlage

    Zitat von wühlmaus_reloaded Beitrag anzeigen
    Na denn mal los - die Abmahn-Industrie reibt sich schon die Hände ob dieses geschenkten Geschäftsmodells.
    Diejenigen, die das hart durchsetzen brauchen keine Leser/Kunden. Ein weiterer hirnloser Versuch, das 19. Jahrhundert in's Web 'rüberzuretten.
  4. #4

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Ein Gesetzentwurf, viele offene Fragen. Internet-Nutzer fürchten das Leistungsschutzrecht und lehnen den Entwurf des Justizministeriums ab. Eine Sorge ist berechtigt: Viele Definitionen sind vage, da werden Richter im Einzelfall interpretieren müssen.

    Leistungsschutzrecht: Was das Gesetz bedeutet - SPIEGEL ONLINE
    Da stellt sich einem besonders eine Frage.
    Wenn man nur verhindern will, dass Google News (darum geht es ja hauptsächlich) Textausschnitte verwendet, warum sperrt man die nicht einfach per robots.txt-Eintrag z.B. nur für Snippets aus?
    Aber nein, statt 2 Minuten für diese Änderung zu investieren, wird über Jahre hinweg lobbyiert und schafft für alle deutschen Internetnutzer eine nicht zu durchschauende Rechtsunsicherheit.
    Das legt schon den Schluss nahe, dass man dafür, dass Google noch Werbung für ihre Angebote macht, einfach zusätzlich noch Geld von denen will,
  5. #5

    Gibt es das auch Rechtsverbindlich?

    Moin,

    "Bekomme ich Ärger, wenn ich auf SPIEGEL ONLINE verlinke?

    Nein. Sie können auch in Zukunft mit Überschrift und Textanriss auf SPIEGEL ONLINE verlinken. Und natürlich können Sie aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber! Was wir allerdings wie schon bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Texte oder wesentlicher Textpassagen.

    Gilt das auch, wenn ich Google-Anzeigen in meinem Blog habe?

    Auch dann."

    in einem Artikel kann ein Autor ja viel schreiben, gilt das dann jetzt auch rechtsverbindlich für den ganzen Verlag?

    Gruß
    Thomas
  6. #6

    Like

    Geteilt;)
  7. #7

    ... das war wohl Sinn der Sache:

    Zitat von wühlmaus_reloaded Beitrag anzeigen
    Na denn mal los - die Abmahn-Industrie reibt sich schon die Hände ob dieses geschenkten Geschäftsmodells.
    ... hätte von diesen Politikern irgendjemand etwas anderes erwartet ?

    Politik wird in aller Regel für die Lobbyisten gemacht und nicht für die Bürger. Man kann das auch als -- zumindest geistige -- Korruption bezeichnen.
  8. #8

    weiß noch jemand in welchem europäischem land das war wo google die verlage aus seinem index entfernt hat?
    wäre auch meine empfehlung das in D so zu handhaben... ein schritt der für die verlage sehr viel erheblichere konsequenzen haben wird als für google selber... bzw. dann werden halt nur noch seiten gefunden die frei verwendbar sind...
    und wenn dann jemand schreit "google nutzt seine marktmacht" hab ich da auch kein verständniss für... mag sein dass google davon profitiert wenn menschen bei ihnen nach artikeln suchen... aber profitiert die entsprechende seite nicht viel mehr davon gefunden zu werden?

    egal... das ende vom lied wird sein dass der stinknormale nutzer darunter leiden wird... wie immer wenn dinosaurier sich nicht anpassen können und ihre geschäftsmodelle absterben weil sie die zeichen der zeit nicht erkannt haben...
  9. #9

    Wer nicht in Suchmaschinen auftaucht, den gibt es nicht

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Ein Gesetzentwurf, viele offene Fragen. Internet-Nutzer fürchten das Leistungsschutzrecht und lehnen den Entwurf des Justizministeriums ab. Eine Sorge ist berechtigt: Viele Definitionen sind vage, da werden Richter im Einzelfall interpretieren müssen.

    Leistungsschutzrecht: Was das Gesetz bedeutet - SPIEGEL ONLINE
    Es betrifft ja wohl vor allem Google.

    Google sollte es so machen, wie mit der belgischen Presse. Die hatte von einem freundlichen Richter Ansprüche gegenüber Google zuerkannt bekommen.

    Google nahm, sie um nicht versehentlich in ihren Rechten zu beschädigen, die belgische Presse aus der Suchmaschine.

    Einige Tage später waren sie handzahm, soooo hatten sie es doch gar nicht gemeint.

    Die deutschen Verleger, denen ihre Freunde von schwarz/gelb jetzt gerade eine maßgeschneiderte Absahnmöglichkeit zurecht zimmern, würden auch nicht länger durchhalten.

    Wer nicht in Suchmaschinen auftaucht, den gibt es nicht. So einfach ist es.








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