dapdDer Mörder des elfjährigen Tobias muss lebenslang hinter Gitter. Der 48-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Sicherungsverwahrung des sexuell schwer gestörten Täters an.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...833458,00.html
Na ja, die Begriffe sind im deutschen Strafrecht über die Jahrhunderte und unzählige gut gemeinte Ent- und später wieder Verschärfungen inzwischen etwas durcheinander geraten. Wenn der Richter also wirklich "lebenslänglich" meint, dann muss er sagen: Lebenslänglich besondere Schwere der Schuld Sicherungsverwahrung. Im konkreten Fall ist das wohl geschehen. Als heute 48 jähriger kommt er also wahrscheinlich erst wieder raus, wenn er wirklich alt und krank ist und keine Gefahr mehr.
Jag
Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden.
§57a STGB
Im Klartext, 15 Jahre sicher und danach muß erst mal von einem Gremium geklärt werden ob man den Täter auf Bewährung raus lässt.
Ich kenne Fälle da wird eine Bewährung bei lebenslanger Haft eben nicht stattgegeben.
Machen wir nicht immer unser Rechstsystem so rund. Es ist schon im weitesten Sinne gut und korrekt.