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Landgericht Köln: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

Es ist ein Urteil mit großer Wirkung: Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen strafbar ist. Es handelt sich um eine Körperverletzung, auch wenn die Eltern des Kindes einwilligen. Bislang agierten die Mediziner in einer rechtlichen Grauzone.

Religiös motivierte Beschneidung von Jungen ist laut Gericht strafbar - SPIEGEL ONLINE
  1. #640

    Lächerlich

    Zitat von royceroyal Beitrag anzeigen
    Das Urteil ist vollkommen nachvollziehbar, allerdings wird damit die Praxis der Beschneidung nicht unterbunden werden, sondern dürfte eher von semiprofessionellen Menschen wesentlich stärker fortgeführt werden, was auch nicht im Sinne der Kinder sein kann. Der im Artikel eingebrachte Einwurf Dieter Graumanns ist wieder lächerlich.
    finde ich die "Anmerkungen" Graumann's weniger, sondern vielmehr erschreckend respektlos vor der Rechtsprechung eines deutschen LG.
    Dass hier endlich eine rechtliche Grauzone beseitigt wurde, war längst überfällig.
    Warum dauerte das trotz jahrelanger Diskussionen so lange?
    Da wird der Eindruck erweckt, dass sich die Justiz vor der Reaktion der jüd. und muslimischen Verbände "gefürchtet" hat und sich deshalb bisher wegduckte.
    Dafür spricht h.E. auch das Urteil des AG Köln, das sich in seiner Begründung liest, als hätte es ein streng gläubiger Richter (einer der beiden Religionen zugehörig) formuliert.

    Wer in hies. Rechtsraum leben möchte, muss auch hies. Recht akzeptieren. Dass die rechtl. Abwehr einer kindl. Körperverletzung (und das ist die Beschneidung) ein Eingriff in die Religionsfreiheit sein soll, beanspruchen lediglich die religiösen Traditionalisten.
    Dieses Totschlagargument ist mittlerweile ebenso abgewetzt wie die Nazikeule, die im angenommenen Bedarfsfall und entsprechender Geisteshaltung ebenso gerne geschwungen wird.

    Dass - wenn das Urteil irgendwann Rechtskraft erlangt - Beschneidungen illegal od. auch außerhalb hies. Rechtsraumes vorgenommen werden, wird niemand ernsthaft bezweifeln, entspricht dies doch einer religiösen Denkweise, die sich bekanntlich auch hierzulande allzu gerne über hies. Rechtssprechung erhaben fühlt.
  2. #641

    Staat und religiöse Weltsicht

    Der im Verfahren vor dem Kölner Landgericht berufene Sachverständige stellt fest, daß es in Mitteleuropa keine medizinische Notwendigkeit der vorbeugenden Gesundheitsvorsorge in Form einer Beschneidung gebe.
    Das bedeutet, aus medizinischer Sicht und bezogen auf den vierjährigen Jungen, besteht keinerlei Veranlassung zu der Zirkumzision. In anderen Regionen der Welt mag sich dies anders darstellen, hier bleibt lediglich die religiöse Motivation des elterlichen Vorgehens.
    Das Amtsgericht Köln, das in erster Instanz entschieden hatte,vertrat den Standpunkt, die Beschneidung diene als "traditionell-rituelle Handlungsweise zur Dokumentation der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit zur muslimischen
    Lebensgemeinschaft." Es werde dadurch einer drohenden Stigmatisierung des Kindes entgegengewirkt. Zudem sei die Beschneidung gesundheitlich von Vorteil

    Demgegenüber vertrat das Landgericht Köln als Berufungsinstanz die Ansicht, das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit wiege schwerer als das Recht der Eltern auf die religiöse Erziehung des Kindes. Oder, anders ausgedrückt, das Recht des Kindes hat Vorrang vor dem seiner Eltern.
    Elternrecht und Kindesrecht steht sich hier gegenüber. Dabei wird es aber wohl kaum bleiben. Denn die eigentliche, etwas verdeckt liegende Problematik hinter diesem Widerstreit der rechtlichen Aspekte ist womöglich eine ganz andere.
    Es gab in der jüngeren Vergangenheit ja Bestrebungen seitens der Politik, für eine bessere Integration von Muslimen zu sorgen.
    Würdigte man die zuvor dargelegten, widerstreitenden Standpunkte der Gerichte unter diesem Gesichtpunkt, so ließe sich vielleicht auch sagen, die Entscheidung des Amtsgerichts betrachtet die Situation eher aus dem Blickwinkel der Eltern. Und deren Motivation ist ja scheinbar religiös, so kann man es zumindest dem "Spiegel-online"-Artikel entnehmen. Das Landgericht möchte es hingegen dem
    Kind überlassen, zu gegebener Zeit selbst über eine etwaige Beschneidung zu entscheiden.

    Versuchte man, den Widerstreit der Positionen zu objektivieren, ginge es im ersten Fall wohl um mehr als die Beibehaltung von religiösen Traditionen und Ritualen und die Zugehörigkeit zur muslimischen Lebensgemeinschaft. Denn das Landgericht als Berufungsinstanz hat eindeutig im Sinne des Kindes geurteilt, und damit die Bedeutung der Religion den weltlichen Belangen gegenüber in den Hintergrund gestellt.

    Und das erscheint auch angemessen. Wäre der deutsche Rechtsstaat nicht andererseits auf einem Irrweg, wenn auf solche Weise religiös motivierte Befindlichkeiten, Sichtweisen und Gebräuche weiteren Einzug in das Staatswesen hielten?

    "2006 wurde ein türkischer Rentner in Düsseldorf zu einer Geldstrafe verurteilt, der als Nichtmediziner Jungen beschnitten hatte. In der Türkei sei er als Beschneider angesehen gewesen, verteidigte sich der Mann. Dort würden die Eingriffe nicht nur von Ärzten durchgeführt."

    Das genau ist die zuvor angesprochene, etwas verdeckte Problematik des Rechtsstreits. Es geht letztlich um die Frage, ob bestimmte, religiös motivierte Gläubige bereit sind bzw. bereit sein werden, die rechtliche Situation in Deutschland anzuerkennen, zu respektieren und sich auch entsprechend zu verhalten.

    Etwaige Sonderrechte, die religiös begründet sind, stehen wohl nicht zur Diskussion, sodaß man man zukünftig darüber zu befinden hätte, ob man in solchen Fällen womöglich das geltende Recht weniger strikt anwendete. Käme dies dann einem religiösen Privileg im Strafrecht gleich?
    Deutschland ist kein laizistischer Staat, auch hier spielen Religionen eine gewisse Rolle. Das sollte aber nicht dazu führen, daß die rechtlichen Grundlagen der Demokratie schleichend unterminiert werden, indem Religionen ein erweiterter Raum in den Belangen des Öffentlichen Lebens zugestanden wird. Deutschland weicht in seiner Rechtsordnung im Zweifel von der in der Türkei ab.
    Dort mag es statthaft sein, als Nichtmediziner religiös motivierte Beschneidungen durchzuführen.
    Diese Erkenntnis der abweichenden Rechtsordnung, muß sich aber in religiösen Kreisen hierzulande auch durchsetzen und in den Medien im Zweifel auch vermittelt werden. Mit einer religiös-privilegierten Betrachtungsweise wird es vermutlich kaum gelingen können, die Problematik zu lösen.
  3. #642

    da

    Zitat von Rechtskenntnisse Beitrag anzeigen
    Dieses Urteil ist schlichtweg unhaltbar und wird keinen großen Einfluss auf die Rechtsprechung haben. .
    haben Sie hoffentlich unrecht.
    Die Beschneidung heilt keine Krankheit und sie beugt auch keiner vor und sie verbessert auch nicht die Gesundheit etc etc.
    Sie ist Teil eines Religionsrituals.
    Die Religionsfreiheit kann hier auch nicht angeführt werden.
    Jeder, der volljährig ist, kann sich dann auf eigenen Wunsch beschneiden lassen.
    Seine Kinder zu beschneiden ist ein unsäglicher Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Man zwingt den Kindern seinen Glauben auf.

    Chapeau auf das Gericht!
  4. #643

    Es gibt...

    ...einen neuen Aritkel zu diesem Thema.


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