finde ich die "Anmerkungen" Graumann's weniger, sondern vielmehr erschreckend respektlos vor der Rechtsprechung eines deutschen LG.
Dass hier endlich eine rechtliche Grauzone beseitigt wurde, war längst überfällig.
Warum dauerte das trotz jahrelanger Diskussionen so lange?
Da wird der Eindruck erweckt, dass sich die Justiz vor der Reaktion der jüd. und muslimischen Verbände "gefürchtet" hat und sich deshalb bisher wegduckte.
Dafür spricht h.E. auch das Urteil des AG Köln, das sich in seiner Begründung liest, als hätte es ein streng gläubiger Richter (einer der beiden Religionen zugehörig) formuliert.
Wer in hies. Rechtsraum leben möchte, muss auch hies. Recht akzeptieren. Dass die rechtl. Abwehr einer kindl. Körperverletzung (und das ist die Beschneidung) ein Eingriff in die Religionsfreiheit sein soll, beanspruchen lediglich die religiösen Traditionalisten.
Dieses Totschlagargument ist mittlerweile ebenso abgewetzt wie die Nazikeule, die im angenommenen Bedarfsfall und entsprechender Geisteshaltung ebenso gerne geschwungen wird.
Dass - wenn das Urteil irgendwann Rechtskraft erlangt - Beschneidungen illegal od. auch außerhalb hies. Rechtsraumes vorgenommen werden, wird niemand ernsthaft bezweifeln, entspricht dies doch einer religiösen Denkweise, die sich bekanntlich auch hierzulande allzu gerne über hies. Rechtssprechung erhaben fühlt.



