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Landgericht Köln: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

Es ist ein Urteil mit großer Wirkung: Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen strafbar ist. Es handelt sich um eine Körperverletzung, auch wenn die Eltern des Kindes einwilligen. Bislang agierten die Mediziner in einer rechtlichen Grauzone.

Religiös motivierte Beschneidung von Jungen ist laut Gericht strafbar - SPIEGEL ONLINE
  1. #500

    Zitat von cobaea Beitrag anzeigen
    Im Gegensatz zur Beschneidung bei Mädchen, wird bei den Knaben ja nichts gemacht, was dauerhaft gesundheitliche Probleme bereitet oder die Sexualität der Betroffenen schwierig/unmöglich/gesundheitsgefährdend macht.
    Ach nein? Ich dachte durch die Beschneidung wird die Eichel unempfindlicher und der Kerl kann länger? Ist das etwa keine dauerhafte Auswirkung? Ach stimmt ja, weil das den Frauen mehr Vergnügen bereitet und ihnen nutzt ist es ja ok. Vielleicht sollten wir mal im Gegenzug feststellen welche Körperteile an Frauen beschnitten werden müssen um den Männern mehr Spaß zu bereiten.
    Hier kommt mal wieder die typische Männer und Jungenfeindlichkeit zum Vorschein. Nicht nur Männer nein auch die Jungen sollen einzig zum Zwecke der Befriedigung der Frau leben, ihre eigene Meinung zählt nicht. SInd das diese berühmte überlegenen Sozialfähigkeiten der Frauen?
    Dabei kann jeder Mensch der will (man beachte wenn er will) an seinem Körper rumschnippeln lassen oder sich Teile einsetzen lassen, sobald er das entsprechende Alter hat. Hier kam ja schon der Vergleich mit Ohrlöchern, ich möchte mal wissen wer hier von seinen Eltern gezwungen wurde, sich Ohrlöcher stechen zu lassen. Also meine Schwestern wollten es selbst. Aber hier geht es ja nur um Jungs, die haben ja bekanntlich bestenfalls Haustierstatus.
  2. #501

    Zitat von deb2011 Beitrag anzeigen
    Tja, hat aber wohl eher was mit mangelnder Hygiene zu tun - ansonsten hätten wir in Israel oder Saudi Arabien jedes Jahr ein Massensterben von kleinen Jungen.
    Oh nein dass hat mit den Beschneidungsriten zu tun, wenn ein Penis geschält wird wie eine Banane ist das ein Trauma, DAS können sie glauben.
  3. #502

    Beschneidung ab jetzt strafbar

    Gott sei dank ist die Justiz im 21.Jahrhundert angekommen. Die Justiz hat sich ebenso wie die Ärzte strafbar gemacht, indem sie über den Körper eines Kindes verfügten. Das Kind gehört weder den Eltern noch sonst jemandem. Das zu erkennen war das große Verdienst des Landgerichts in Köln. Spat, aber immerhin.
    Was nun mit den ganzen Moslems, die ja ach so integriert sind? Die müssen jetzt ins Ausland deswegen. Jetzt muss man festlegen, ob man diese Moslems mit ihren im Ausland beschnittenen Kindern wieder ins Land lassen will. Das wäre konsequent und richtig. Alles andere ist nur Propaganda.
  4. #503

    !

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Es ist ein Urteil mit großer Wirkung: Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen strafbar ist. Es handelt sich um eine Körperverletzung, auch wenn die Eltern des Kindes einwilligen. Bislang agierten die Mediziner in einer rechtlichen Grauzone.

    Religiös motivierte Beschneidung von Jungen ist laut Gericht strafbar - SPIEGEL ONLINE
    Es werden in Deutschland jedes Jahr tausende religiös motivierte Beschneidungen getarnt als Beseitigung einer Phimose (Vorhautverengung) durchgeführt.
    Und zwar auf Kosten der Krankenkassen. Natürlich ist denen das bekannt. Und es ist schon ein interessantes Phänomen, dass die gleichen KK, die wie der Teufel hinter der armen Seele um jeden Tag der Verweildauer bei stationären Behandlungen feilschen, keinen Pieps dazu verlauten lassen! Und auch jetzt werden wir nichts von denen hören, man will sich doch nicht mit Juden und Muslimen anlegen, das Geld wird man schon in der Altenpflege oder bei den anderen stationären Patienten wieder einsparen...
    D
  5. #504

    Eines

    Zitat von wago Beitrag anzeigen
    Dieses Urteil scheint mir geradezu ein Ausdruck für den Kampf der Kulturen zu sein. Wir westlichen erheben unsere Vorstellungen zur einzigen Wahrheit. Anderen Kulturen wollen wir einfach jahrtausende alte Traditionen verbieten. Dummerweise triff das Beschneidungsverbot nicht nur die Moslems, sondern auch die Juden. Ein solches Verbot hätte eher ins Dritte Reich ......
    Eines Tages hoffentlich ja. Eines Tages wird man erst mit 18 eine Religion wählen oder eben nicht. Und man wird sich wundern, wie geistig rückständig wir heute waren und was für perverse Sachen wir geglaubt haben, so wie wir heute milde lächeln, dass unsere Vorfahren die Planeten angebetet haben.
  6. #505

    Recht auf Vorhaut

    Erfreuliches Urteil das ueberfaellig ist! Es ist eine Frage der Menschenrechte und ich habe mich schon lange gefragt wie es moeglich ist, dass auch die gebildete Schicht der muslimischen und juedischen Bevolkerung diese Praxis bis jetzt nicht in Frage stellt (vielleicht tun sie es vereinzelt aber ich habe noch nie davon gehoert). Das Recht auf die Unversehrtheit des eigenen Koerpers steht ueber der Religion und wenn es nicht aus medizinischen Gruenden notwendig ist, darf niemand dieses Grundrecht verletzen. Abgesehen davon hat die Vorhaut eine Funktion, sie haelt naemlich die Eichel sensibel. Ausserdem moechte ich auch einmal aus weiblicher Sicht sagen, dass ich einen unbeschnittenen Penis erotischer finde, aber ich gebe zu, die Geschmaecker sind diesbezueglich wohl verschieden. Auch wenn maennliche Beschneidung keine so verheerende Wirkung hat wie die weibliche, es kann nur dem Mann selbst ueberlassen bleiben, ob er mit seiner Vorhaut leben moechte oder nicht. Niemand sonst hat das Recht darueber zu entscheiden.
  7. #506

    Nicht aufgeben

    Zitat von onkel-pelle Beitrag anzeigen
    Mensch, hören Sie doch mal auf mit dem Mist: Artikel 6 setzt doch nicht den Artikel 2 außer Kraft. Daß ist eine völlig infantile Annahme: Ich hatte Ihnen schon den Tipp mit der Ohrfeige gegeben und Sie verstehen es immer noch nicht.
    Setzen Sie bloß keine juristische Laufbahn fort!

    Nochmals, lesen Sie die Dogmatik zu Art. 6 GG und zur Einwilligung ich habe es ein paar mal erklärt. Es mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, aber nicht gleich aufgeben. Sie verstehen das auch, Sie müssen sich nur mehr Mühe geben.
  8. #507

    Der größte Unfug seit langem

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Es ist ein Urteil mit großer Wirkung: Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen strafbar ist. Es handelt sich um eine Körperverletzung, auch wenn die Eltern des Kindes einwilligen. Bislang agierten die Mediziner in einer rechtlichen Grauzone.

    Religiös motivierte Beschneidung von Jungen ist laut Gericht strafbar - SPIEGEL ONLINE

    Körperverletzung? Ich weiß nicht, ob den Beteiligten bewusst ist, dass das nicht nur Muslime praktizieren und Beschneidungen nicht nur aus religiösen, sondern aus hygienischen Gründen stattfinden können. Sie scheinen völlig auszublenden, dass zahllose Amerikaner und Juden auch Jungen beschneiden und sie tun sehr gut daran!

    Zirkumzision

    Ich habe sehr selten ein lächerlicheres Urteil gesehen, denn mit diesem wird ein medizinisch sehr sinnvoller Vorgang kriminalisiert. Was folgt als nächstes? Die Kriminalisierung von Impfungen, weil sie theoretisch, indirekt eine Zugehörigkeit zu irgendeinem Atom auf der Erde darstellen können?

    Ist in Köln schon wieder Karneval???
  9. #508

    Der Vorsitzende...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Es ist ein Urteil mit großer Wirkung: Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen strafbar ist. Es handelt sich um eine Körperverletzung, auch wenn die Eltern des Kindes einwilligen. Bislang agierten die Mediziner in einer rechtlichen Grauzone.

    Religiös motivierte Beschneidung von Jungen ist laut Gericht strafbar - SPIEGEL ONLINE
    ...hat wohl einen schlechten Tag erwischt.

    In den USA wurden gemäß einem Bericht der Agency for Healthcare Research and Quality (AHRQ) im Jahr 2005 landesweit 56 % der männlichen Neugeborenen vor der Entlassung aus der Klinik beschnitten.
  10. #509

    Unvertretbar

    Zitat von baumhaus-seppl Beitrag anzeigen
    Als juristisch Vorgebildeter mit einer gewissen Affinität zum Medizinstrafrecht möchte ich nun auch meine 2 Cent in die Runde werfen (nein, ich werde keine Zeugnisse herummailen!).

    Erstaunlich finde ich die Reaktionen auf "Rechtskenntnisse"s Ausführungen. Denn was er schreibt, lässt sich doch erst einmal gut hören und zeigt zumindest einen dogmatisch sauberen Weg auf, die Beschneidung als zulässig zu erachten. An fundierten Gegenargumenten habe ich hingegen bislang wenig gelesen.

    Allerdings habe ich doch ein paar Zweifel, was die Auslegung des Kindeswohlgefährdungsbegriffs angeht.

    Endlich mal ein fundierter Beitrag. Die Crux am Art. 6 II 1, 2 GG in dem Aufsatz haben Sie dann wohl nur überflogen. Art. 6 II 2 GG erlaubt nur eine Unvertretbarkeitskontrolle der Elternentscheidung. Art. 6 II 2 GG erlaubt dem Staat nicht, nach rein objektiv "guten" Interessen das Elternrecht einzuschränken.

    Eine Beschneidung hält aber eine Unvertretbarkeitskontrolle mit Blick auf die geringen Auswirkungen auf die körperliche Unversehrtheit (minmalinvasiver Eingriff, Hygiene Vorteile, geringeres Risiko für Gebärmutterhalskrebs bei späteren Sexualpartner, geringeres Risiko für die Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten) und die Bedeutung des Elternrechts sowie der Strahlwirkung der Religionsfreiheit nicht als unvertretbar erscheinen.


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