Zitat von
baumhaus-seppl
Als juristisch Vorgebildeter mit einer gewissen Affinität zum Medizinstrafrecht möchte ich nun auch meine 2 Cent in die Runde werfen (nein, ich werde keine Zeugnisse herummailen!).
Erstaunlich finde ich die Reaktionen auf "Rechtskenntnisse"s Ausführungen. Denn was er schreibt, lässt sich doch erst einmal gut hören und zeigt zumindest einen dogmatisch sauberen Weg auf, die Beschneidung als zulässig zu erachten. An fundierten Gegenargumenten habe ich hingegen bislang wenig gelesen.
Allerdings habe ich doch ein paar Zweifel, was die Auslegung des Kindeswohlgefährdungsbegriffs angeht.