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Landgericht Köln: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

Es ist ein Urteil mit großer Wirkung: Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen strafbar ist. Es handelt sich um eine Körperverletzung, auch wenn die Eltern des Kindes einwilligen. Bislang agierten die Mediziner in einer rechtlichen Grauzone.

Religiös motivierte Beschneidung von Jungen ist laut Gericht strafbar - SPIEGEL ONLINE
  1. #270

    Zitat von Genderama Beitrag anzeigen
    Nach dem Hygiene-Argument "müsste" man den Mädchen genau so die Schamlippen entfernen. Das ist und bleibt Schwachsinn.
    Nein, das muss man nicht. Da werden Dinge gleichgesetzt, die nichts miteinander zu tun haben. Es ist klar nachgewiesen, dass es für Frauen die Gefahrt an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken wesentlich kleiner ist, wenn die Männer, mit denen sie Geschlechtsverkehr haben, keine Vorhaut haben. Das hat eben hygienische Gründe. Ganz offensichtlich haben sich einbfache hygienische Massnahmen noch nicht bei allen Männern herumgesprochen.
    Hingegen gibt es keinerlei Hinweis darauf, dass die weiblichen Schamlippen irggendetwas mit der Häufigkeit des Auftretens von Penis- oder Hodenkrebs o.ä. zu tun haben. Zudem beeinträchtigt eine Vorhautentfernung die Sexualität des Mannes in keiner Weise - wie gesagt, sind vermutlich all jene, die an Vorhautverengung litten sogar sehr froh darüber, dass sie diese los wurden. Im Gegensatz dazu, ist die Beschneidung von gesundheiutsgefährdend und hinterlässt dauerhafte Schäden.
  2. #271

    Zitat von Rechtskenntnisse Beitrag anzeigen
    Nein ist es nicht.

    BeckOK GG Art. 6 Epping/Hillgruber

    Zusammengefasst:

    Nur bei schwerwiegendem Versagen der Eltern darf der Staat eingreifen. Eine Beschneidung ist ein minimalinvasiver Eingriff. In der Regel wird nur eine lokale Betäubung vorgenommen. Die meisten hier bringen nur religiöse Vourteile und Kastrationsphobien zum Ausdruck. Der Eingriff ist harmlos, und kaum mit Schmerzen verbunden. Eine Kindeswohlgefährdung lässt sich beim besten Willen damit nicht begründen.
    Es gibt keine religiösen Vorurteile, es gibt Vorverurteilungen von Religiösen!
    Ihre Argumentation ist so schwach da hilft auch zitieren von langatmigen Quellen nichts.
    Eine nichtmedizinisch indizierte Verletzung des Körpers ist schwerwiegend, und das (Achtung. Urteil, kein Vorurteil!) aus einem unsinnigen Aberglauben heraus. Was ist den schlimmer als Menschen aus dummen, falschen Gründen, wie religiösem Aberglauben zu quälen?
  3. #272

    Zitat von N.Elias Beitrag anzeigen
    Ich wurde aus religiösen Gründen beschnitten. Heute bin ich radikaler Atheist aber trotzdem heilfroh, beschnitten zu sein. Die Vorteile sind mannigfaltig, hier haben die Juden und Moslems durchaus etwas Sinnvolles eingeführt. In Amerika ist die Beschneidung aus hygienischen Gründen gang und gäbe. Viele amerikanische Frauen ekeln sich vor nicht-beschnittenen Männern, was natürlich fast so albern ist, wie das Urteil des Landgerichts Köln. Ich fühle mich jedenfalls nicht verstümmelt. ;-)
    Es hätte Sie niemand daran gehindert, sich später beschneiden zu lassen. Anders herum, also wenn Sie unzufrieden wären, würden die Mediziner jetzt allerdings vor einer sehr schwierigen Aufgabe stehen.
  4. #273

    Angst vor dem Krebstot seines Kindes

    Zitat von radiologe Beitrag anzeigen
    Das grenzt an Schwachsinn und zeugt von wenig Sachkenntnis. Beschneidungen haben medizinische Vorteile (bei Jungen) - weniger phimosen, weniger PPV Übertragung und daher weniger cervix Tumoren und weniger Karzinome sich bei Männern.
    Seit wann haben schon Kinder in den USA Sex? Ist das nicht gerade im "prüden" Amerika gesellschaftlich nicht akzeptiert?

    Und was die Karzinome betrifft: Peniskarzinome sind ja die mit weitem Abstand häufigste Todesart unter Männern - weit vor Zigarettenqualm-Lungenkrebs oder Dickdarmkrebs. Und jeder kennt in seinem Bekanntenkreis mindestens ein Dutzend der bedauernswerten Opfer. [IRONIE ENDE] Wie widersinnig dieses Argument ist, erkennt man daran, daß Eltern die es anführen, zu einem gewissen Prozentsatz gleichzeitig ihr Kind (schon im Mutterleib) verqualmen oder es als Couch-Potato vor dem Fernseher verfetten lassen. Wer wirklich von Angst vor Krebs seines Kindes geplagt wird, der sollte dort handeln, wo es statistisch relevant ist.
  5. #274

    Gegen die religiöse Verstümmelung von Kindern ist einzuschreiten

    Da das deutsche Staatsgesetz die körperliche Unversehrtheit verbindlich vorschreibt, so kann es den religiösen Gecken, nicht gestattet werden sich an ihren Kindern zu vergreifen; es ist hier schon schlimm genug, daß die armen Kindlein, wegen der lieben Religionsfreiheit von ihren Eltern in diesem Sinne abgerichtet werden dürfen (denn mit Erziehung hat das Gebaren vieler Religionen nun wirklich nichts zu tun), sprich geistig verstümmelt werden; aber eine körperliche Verstümmelung, welche man im Gegensatz zur geistigen nicht wieder ungeschehen machen kann, kann, sofern man diese überhaupt erlaubt, nur mit Erreichen der Volljährigkeit, also frühestens mit 18 Jahren, erlaubt werden; wer in diesem Alter meint, er müsse die Grünlinge wählen oder sich etwas abschneiden lassen (was praktisch auf das selbe hinausläuft), der soll dies tun, aber die Kinder müssen geschützt werden. Doch wird sich der deutsche Staat wohl kaum dazu durchringen dies gegen die religiösen Eiferer auch durchzusetzen.
  6. #275

    Zitat von gunnarqr Beitrag anzeigen
    Aber die grausame Beschneidung von Mädchen aus religiösen Gründen wird hier mit keiner Silbe erwähnt...
    Oder wer glaubt das dies nicht auch hier passiert, wenn die Eltern fanatisch genug sind?
    Wieso auch?
  7. #276

    Sie verstehen es nicht

    Zitat von TheZioWolf Beitrag anzeigen
    Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ein Tropfen Wasser auf die Stirn als Körperverletzung gesehen wird... Das Entfernen von Gewebe an den Geschlechtsteilen ohne die Zustimmung des Betroffenen und ohne medizinische Notwendigkeit ist aber eine astreine Körperverletzung.
    Darum ist das Urteil richtig, die Grundrechte wurden nachvollziehbar gegeneinander abgewogen.
    Taufe etc. hat fast den gleichen Charakter wie Beschneidung. Man demonstiert damit eine Zugehörigkeit zu einer Religion. Das Gleiche trifft auf die Taufe zu. Schlimmer wird es dann bei der Erstkommunion und der Konfirmation. Da werden die Kinder religiös indoktriniert. Was antworten Sie wenn Sie ein Zwölfjahriger fragt, weshalb er nach seiner Erstkommunion nicht auch an der Konfirmation teilnehmen darf? Schließlich gäbe es dann zweimal Geschenke. So siehts auch bei den Moslem-Kindern aus. Schaut Euch mal die Bilder in manchen Fotoläden an, wie da der kleine Prinz in einem Kostüm posiert. So wie das Mädchen im weißen Kleid zur Erstkommunion.
  8. #277

    Zitat von PublicTender Beitrag anzeigen
    Welch hanebüchener Unsinn!

    Ich BIN seit mehr als zwanzig Jahren beschnitten (nein, kein Jude) und mein Dödel ist seitdem eher sensibler (im positiven Sinn) geworden.
    man kann an sich selbst gar nicht feststellen ob man sensibler oder unempfindlicher geworden ist. Schliesslich kenn man nur den einen Zustand mit oder ohne
  9. #278

    Zitat von cobaea Beitrag anzeigen

    Die Entfernung der Vorhaut dagegen richtet ja eben keinen Schaden an - wie man beispielsweise bei Fimose-Operationen sehen kann (wo sie für den Betroffenen ziemlich segensreich ist). Der kleine Junge, der beschnitten wird, erleidet keinen körperlichen Schaden (falls der Ausführende kein Pfuscher ist). Und wie gesagt: Für Frauen sind beschnittene Männer gesundheitsförderlicher - was klar nachgewiesen ist.
    äh sorry, aber nach der beschneidung fehlt ein stück vom körper. wie können sie nur sagen, das wäre kein schaden. ob sie es als schaden wahrnehmen oder nicht spielt keine rolle. das fehlen eines körperteils ist ganz objektiv ein schaden. das ist erstmal ganz unstrittig.
  10. #279

    Hört, hört!

    Ein mutiges Urteil, wer hätte das gedacht? Liebe Muslime und Juden, dieses Urteil richtet sich nicht gegen den Islam oder das Judentum, es stärkt die Rechte des Kindes auf freie Entscheidung, und das finde ich gut. Das wird noch für eine Menge Gesprächsstoff sorgen.

    Mal ganz ehrlich: Warum ist es für Euch Juden und Muslime so wichtig, daß kleine Jungs sich an ihrem Pimmel rumschnippeln lassen müssen, nur damit sie bei Euch Mitglied sein dürfen? Das ist doch eine fragwürdige Lebenseinstellung. Niemand schränkt die Religionsfreiheit, wenn er das Schächten von Tieren und die Beschneidung von Jungen aus nichtmedizinischen Gründen verbieten will.

    Ich finde dieses Urteil gut, befürchte aber, daß dann die Jungs eben wieder in unsterilen Hinterzimmern beschnitten werden wie zu Opas Zeiten.

    Der Autor dieser Zeilen ist übrigens auch beschnitten, das aber nur halb und auch aus medizinischen Gründen. Wenn es denn so wichtig ist und das Heil der Welt davon abhängt, das zu wissen. ;)

    Denen, die hier die barbarische Beschneidung von Frauen ins Spiel bringen, sei gesag: Das ist ein ganz anderes Kaliber, mit nichts mit der Beschneidung der Jungs zu vergleichen, aber hier geht es um die Beschneidung der Jungen. Auch diese haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Allah oder Jahwe hat den Penis nunmal mit einer Vorhaut geschaffen, und er hatte gute Gründe dazu, es so zu tun, wie er es getan hat.


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