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Landeverbot: Nicht-EU-Bürgern wird Anreise nach Sylt erschwert

AFPSchnell mal per Linienflug nach Sylt jetten? Dieser Luxus ist für Schweizer Urlauber ab sofort passé. Nicht-EU-Bürger dürfen künftig nicht mehr auf dem Flughafen der Nordseeinsel landen. Der Grund: Es gibt dort keine Zollkontrolle.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...849356,00.html
  1. #10

    Zitat von kaiser-wilhelm Beitrag anzeigen
    Geht selbstverständlich nur mit kleineren Maschinen, schon von der Länge der Landbahn her. Warum man nun aber z.B. in FRA vor dem Weiterflug nicht prüfen kann, ob bei Passagieren von außerhalb der EU ein gültiges Schengen-Visum vorliegt, das kann ich nicht nachvollziehen.
    Erstens hat das nichts mit dem Zoll zu tun und zweitens prüft die Bundespolizei selbstverständlich, ob der aus einem Drittland eingereiste Passagier ein Visum hat. Dann ist dieser Passagier im Schengen-Staat Deutschland und kann genauso unbehelligt in andere Schengen-Staaten ein- und ausreisen wie z.B. jeder Deutscher. Sogar in die Schweiz (kein Schengen-Staat) ist mit einem Schengen-Visum seit geraumer Zeit die Einreise erlaubt.

    Wenn nun ein Pax aus einem Drittland einreist, sein Gepäck aber "durchgecheckt" wurde bis Sylt, wird dieses Gepäck in FRA nicht zollrechtlich abgefertigt, sondern in Sylt (und da sind wir wieder beim Thema).
  2. #11

    Zitat von leser008 Beitrag anzeigen
    Das passt schon in die Zeit, dass Privatflieger von ausserhalb der EU dort landen können, aber Linienflüge neuerdings nicht mehr.
    Niemand will den Pöbel auf Sylt, aber russische Oligarchen, allfällige Drogen und Waffenhändler haben natürlich direkten Flug im Privatflieger dahin. Zufällig zahlen die hier überhaupt keine Steuern.
    Wie wäre es, den teuren Zoll auf Sylt mal ganz abzuschaffen. Die hätten auf den Grossflughäfen und an den Grenzen genug zu tun.
    Selbstverständlich zahlen "Privatflieger" Steuern, die man Lande- und Startgebühren und Abstellgebühren nennt. Und der von Ihnen genannte Personenkreis zahlt selbstverständlich für im Land gekaufte Waren MwSt, die er nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder zurück bekommt.

    Sollten Sie mit Steuern solche wie Lohn- und Einkommensteuer meinen, haben Sie Recht, die zahlt er hier nicht. Sie zahlen ja auch diese Steuern im Ausland nicht.
  3. #12

    Zitat von MichaelKuss Beitrag anzeigen
    Ich kapier das Verhalten der deutschen/Sylter Behörden nicht. Okay, die Schweiz ist kein EU-Mitglied, aber es gibt zwischen der EU und der Schweiz (auch zwischen der Schweiz und Deutschland) dermaßen viele Ausnahme- und Anpassungsgesetze, die die Schweiz in die EU einbinden. Das betrifft auch den Reiseverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz. Warum sollte da das Inselchen Sylt eine Ausnahme machen?
    Weil unverändert an der deutsch-schweizerischen Grenze auf beiden Seiten der Zoll steht. Einreiseerleichterung bedeutet nicht zugleich zollrechtliche Erleichterungen.
  4. #13

    Antwort auf Hans58

    Zitat von Hans58 Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich zahlen "Privatflieger" Steuern, die man Lande- und Startgebühren und Abstellgebühren nennt. Und der von Ihnen genannte Personenkreis zahlt selbstverständlich für im Land gekaufte Waren MwSt, die er nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder zurück bekommt.

    Sollten Sie mit Steuern solche wie Lohn- und Einkommensteuer meinen, haben Sie Recht, die zahlt er hier nicht. Sie zahlen ja auch diese Steuern im Ausland nicht.
    Ich meine das, was ich schreibe. Den enormen Unterschied zwischen Steuern und Gebühren müssen sie sich schon selbst ergoogeln. Die Gebühren auf kleinen Flughäfen sind i.d.R. nicht kostendeckend und werden daher auch noch vom Steuerzahler bezuschusst.
    Und von der MwSt (lächerliche 7 Proz bei Nahrung und Hotelübernachtung), die reiche Privatflieger hier möglicherweise entrichten, können sie keinen einzigen Zöllner auf Sylt durchfinanzieren.
  5. #14

    Zitat von kaiser-wilhelm Beitrag anzeigen
    Geht selbstverständlich nur mit kleineren Maschinen, schon von der Länge der Landbahn her. Warum man nun aber z.B. in FRA vor dem Weiterflug nicht prüfen kann, ob bei Passagieren von außerhalb der EU ein gültiges Schengen-Visum vorliegt, das kann ich nicht nachvollziehen.
    das wird doch in FRA geprüft. sie können vom ausland kommend nicht in irgendeiner provinz ohne grenz/zollkontrollen landen. das geht weltweit nirgends.

    wenn sie auf die bermudas wollen, müssen sie erst mal über NYC.

    im grunde genommen ein vollkommen sinnloser artikel, was den normalen linienflugverkehr betrifft.

    wie das aber mit privaten maschinen aussieht, weiß ich nicht, aber die müssen ja auch ihre flüge und routen vorher anmelden. also dürfte auch da gelten, der weg von abu dhabi nach sylt führt entweder über FRA oder HAM.

    also nicht nur im grunde genommen, sondern tatsächlich ein sinnloser artikel. jedenfalls aus meiner sicht.
  6. #15

    Zitat von Hans58 Beitrag anzeigen

    Wenn nun ein Pax aus einem Drittland einreist, sein Gepäck aber "durchgecheckt" wurde bis Sylt, wird dieses Gepäck in FRA nicht zollrechtlich abgefertigt, sondern in Sylt (und da sind wir wieder beim Thema).
    man kann aus dem ausland nicht bis sylt durchchecken. man kann "durchbuchen", aber am ersten deutschen flughafen, den der flieger aus MOW oder AUD oder ZRH anfliegt, muß man durch zoll und grenzkontrolle.

    und dann geht es weiter nach sylt. als inlandsflug.
  7. #16

    Zitat von inci2 Beitrag anzeigen
    man kann aus dem ausland nicht bis sylt durchchecken. man kann "durchbuchen", aber am ersten deutschen flughafen, den der flieger aus MOW oder AUD oder ZRH anfliegt, muß man durch zoll und grenzkontrolle.

    und dann geht es weiter nach sylt. als inlandsflug.
    Definitiv nicht!
    Wenn dem so wäre, ist die Diskussion über den Zoll in Sylt überflüssig, wenn die Zollkontrolle in FRA oder sonst wo erfolgt.

    Natürlich ist der Flug FRA-GWT ein Inlandsflug, genauso wie der Flug MUC-CGN nach Landung von PEK und durchgecheckten Gepäck bis CGN.
    Man muss lediglich durch die Grenzkontrolle, Ihr Gepäck sehen Sie erst in GWT wieder. Wir haben in Deutschland - anders als z.B.in den USA oder in Südafrika - kein Custom Port of Entry. Dort müssen Sie auf jeden Fall vor einem inländischen Weiterflug Ihr Gepäck durch den Zoll schleppen.
  8. #17

    Ausland - Inland

    Anscheinend ist es dem Autor völlig entgangen, dass die Schweiz Mitglied im Schengener Abkommen ist und somit wohl kein Ausland im weiteren Sinne ist. Nachzulesen ist dieses auf der Webseite des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/17-Schengenstaaten.html?nn=350374
    deshlab gilt die Regelung wohl nicht für Flüge aus der Schweiz, die nach Sylt gehen, oder?
    Gruss
  9. #18

    Sogar in die Schweiz (kein Schengen-Staat)??? Schweiz ist ein Schengen-Staat.
  10. #19

    Voll in Ordnung

    Zitat von leser008 Beitrag anzeigen
    ... Niemand will den Pöbel auf Sylt, aber russische Oligarchen, allfällige Drogen und Waffenhändler haben natürlich direkten Flug im Privatflieger dahin. Zufällig zahlen die hier überhaupt keine Steuern.
    Wie wäre es, den teuren Zoll auf Sylt mal ganz abzuschaffen. Die hätten auf den Grossflughäfen und an den Grenzen genug zu tun.
    Ich finde Zollkontrollen auf Sylt echt in Ordnung. Es ist erstens ein Stück bewahrte Souveränität Deutschlands und gut geeignet, den von Ihnen erwähnten Pöbel - russische Oligarchen, Drogenhändler etc. -








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