Erstens hat das nichts mit dem Zoll zu tun und zweitens prüft die Bundespolizei selbstverständlich, ob der aus einem Drittland eingereiste Passagier ein Visum hat. Dann ist dieser Passagier im Schengen-Staat Deutschland und kann genauso unbehelligt in andere Schengen-Staaten ein- und ausreisen wie z.B. jeder Deutscher. Sogar in die Schweiz (kein Schengen-Staat) ist mit einem Schengen-Visum seit geraumer Zeit die Einreise erlaubt.
Wenn nun ein Pax aus einem Drittland einreist, sein Gepäck aber "durchgecheckt" wurde bis Sylt, wird dieses Gepäck in FRA nicht zollrechtlich abgefertigt, sondern in Sylt (und da sind wir wieder beim Thema).

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