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KZ-Wächter: Neues*Verfahren gegen Demjanjuk

Wegen seiner Taten im Vernichtungslager Sobibor ist er bereits verurteilt worden, jetzt untersuchen Staatsanwälte, was er noch verbrochen hat:*Dem ehemaligen KZ-Wachmann John Demjanjuk droht ein neues Verfahren wegen Beteiligung an der Ermordung von 4974 Menschen im KZ Flossenbürg.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...774808,00.html
  1. #60

    ..

    Ja, ja, ja. Die dicken Fische haben in England, in den USA oder in der CDU Karriere gemacht. Und Deutschland angelt sich, nach paar Jahrzehnten, einen kleinen Befehlsempfänger, weil der gerade noch greifbar war oder damals als letzter das Licht ausgemacht hat.
  2. #61

    .

    Zitat von Spinnosa Beitrag anzeigen
    Er war also im Gegenteil ein Täter, der von einer beispielhaften Rechtssaatlichkeit profitierte.
    Da ihm die 5 Jahre Haft hier in Deutschland nicht angerechnet wurden, ist das offensichtlich nicht der Fall.
  3. #62

    Sie sollten vielleicht selber mal Ihre Beiträge lesen!

    Zitat von Spinnosa Beitrag anzeigen
    Wo habe ich das behauptet?
    Ich habe lediglich klar gestellt, daß die simple Darstellung der Foristin Marie Laveau, Demjanjuk hätte lediglich wegen "einer Verwechselung" in Israel im Gefängnis gesessen, eine unzulässige Verkürzung der Tatsachen darstellt, die impliziert, er wäre ein unschuldiges Justizopfer.
    Sie hatten geschrieben:

    Zitat von Spinnosa Beitrag anzeigen
    Nicht wegen einer Verwechselung saß er in Israel im Knast, das ist eine böswillige Unterstellung.
    Er saß in Israel im Knast, weil er Kapo in mehreren Konzentrationslagern war.
    Als eine Klarstellung sehe ich das nicht, es ist schlicht und einfach falsch.
  4. #63

    Zweierlei Maß

    Zitat von Spinnosa Beitrag anzeigen
    Deshalb liegt die juristische Zuständigkeit selbstveständlich in erste Linie in Deutschland, auch wenn es natürlich wunderbar bequem wäre, wenn die USA - oder Israel! Warum die Verantwortung nicht den Nachfahren der Opfer aufbürden? - uns diese lästige Pflicht abnehmen würden.
    Nein.
    Oberstes Gebot in einem Rechtsstaat ist die Neutralität des gerichts.

    Wo Ihre Ansicht hinführt, zeigt die Historie der gerichtlichen Aufbereitung in Deutschland. Die Gerichte in Deutschland können bzgl. dieses Themas nicht neutral sein, weil Verwandte/Vorfahren der Richter der Gerichte nicht selten in das Geschehen der Dritten Reichs mit beeinflusst haben und dort mitgemacht haben.
    Dadurch sind auch - wie der Link oben zeigt - bei ähnlichen Anklagen gegen Deutsche die Angeklagten freigesprochen worden (Stichwort "Putativnotstand"). Dies zeigt die wenig neutrale Position der Gerichte hier in D.

    Und wenn das ein ehemaliger Kriegsgefangener, der kein Deutscher ist, dann verurteilt wird und für die Schandtaten, welche Deutsche veranlasst haben, verantwortlich gemacht wird, wird hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen.

    Wenn dann zusätzlich das betreffende Gericht nicht aufklärt, in wie weit Denjanjuk überhaupt die Wahl hatte, sich der Dienste zu entziehen und in wie fern er vorher überhaupt von den Machthabern aufgeklärt wurde, was er da für einen Dienst zu verrichten hat, zeigt die wenig neutrale Position des Gerichts.


    Hier wurde eher das Recht gebeugt als Recht gesprochen.

    Man sieht, dass D der Holocaust in Wirkllichkeit in keiner Weise aufgearbeitet wird, eher im Gegenteil. Im Namen des Holocaust erfolgt in meinen Augen weiteres Unrecht.

    Nur zu Ihrer Information, ein Teil meiner Verwandten haben den Holocaust auch nicht überlebt. Vielleicht sehe ich das deshalb auch mit anderen Augen als Sie.
  5. #64

    Lächerlich

    Zitat von AKeller Beitrag anzeigen
    Ja, ja, ja. Die dicken Fische haben in England, in den USA oder in der CDU Karriere gemacht. Und Deutschland angelt sich, nach paar Jahrzehnten, einen kleinen Befehlsempfänger, weil der gerade noch greifbar war oder damals als letzter das Licht ausgemacht hat.
    Ja, die Kleinen möchte man bis an ihr Lebensende dafür büßen lassen, was man sich an den Große nicht getraut hat, dass hat nicht mit einer ehrlichen Aufarbeitung der faschistischen Verbrechen zu tun.
    So sehr wie ich den Faschismus auch hasse, aber wer sich nur an die kleinen Mittäter schadhaft halten will, der zeigt mir nur, dass nicht gewillt ist seine Tätigkeit richtig zu machen.
  6. #65

    NS-Prozesse erfüllen auch heute einen wichtigen Zweck

    Zitat von Hubert Rudnick Beitrag anzeigen
    die Kleinen möchte man bis an ihr Lebensende dafür büßen lassen, was man sich an den Große nicht getraut hat,...
    Das - schon vielfach angeprangerte und vom BGH offiziell eingestandene - Versäumnis der deutschen Nachkriegsjustiz, die "großen" Täter oder vielmehr die mittlere bis höhere Täterebene ins Visier zu nehmen, darf nicht bedeuten, die Straftaten der "kleineren" zu ignorieren. NS-Prozesse, die heute noch stattfinden, dienen sowieso in erster Linie dazu, durch einen offiziellen Schuldspruch den Opfern bzw. deren Angehörigen Genugtuung zu verschaffen, und die Allgemeinheit rechtlich und historisch aufzuklären. Eine Sühne für die Taten ist bei über 90jährigen Angeklagten nicht mehr möglich.








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