Falsch verstandener Korpsgeist scheint bei uns mit dem Tragen einer Uniform einherzugehen.
Es ist ein Freispruch erster Klasse. Die Bundeswehr hat entschieden, dass Oberst Klein vor einem Jahr beim Tanklaster-Bombardement von Kunduz nichts falsch gemacht hat -*er soll nicht einmal abgemahnt werden. Die Entscheidung ist juristisch feinsinnig. Und zeugt von falsch verstandenem Korpsgeist.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...712780,00.html
Falsch verstandener Korpsgeist scheint bei uns mit dem Tragen einer Uniform einherzugehen.
Korpsgeist bei der Bundeswehr, bei Bundes- und Landespolizei - da weiß man, was einem blüht, wenn immer mehr Menschen den Blick und das Gefühl dafür verlieren, wie fragil Demokratie ist. Wer es selbstverständlich findet, als "gläserner Mensch" durchs Leben zu gehen, bemerkt keine Entdemokratisierungstendenzen.
Wie schnell werden da Truppe und Polizei zum Werkzeug omnipotenter PolitikerInnen, wenn sie statt Demokratie- und Bürgersinn vor allem Korpsgeist besitzen. Wie das enden kann, wissen wir leider. Und unsere Nachbarn auch.
Meinen Glückwunsch an Herrn Klein.
Leider ist Krieg nicht so, wie sich das die Gutmenschen in Berliner Amts- und Hamburger Reaktionsstuben so vorstellen. Da geht eben wie woanders auch halt mal was schief, das kostet aber in einem Krieg dann Menschenleben.
All dies sollte aber bedacht sein, ehe man die Bundeswehr in einen Einsatz am Ende der welt schickt, der nicht zu gewinnen ist.
Einem Offizier, der unter Zeitdruck und immer mit unzureichenden Informationen entscheiden muß und gleichzeitig für das Leben und die Gesundheit seiner Soldaten verantwortlich ist, sollte man keinen Vorwurf machen oder noch schlimmer den Respekt verweigern. Man sollte ihm so wie jetzt geschehen den Rücken stärken. Das haben unsere Soldaten verdient.
Diese ganze Schießerei ohne den eigenen Anwalt in der Nähe ist einfach falsch organisiert.
Man sollte da unten jedem Soldaten einen Anwalt zur Verfügungs stellen der auch in Gefechtssituationen Just in Time die relevante juristische Fachliteratur recherchieren kann. Schließlich geht es da unten ja um Menschenleben.
Zur Erinnerung - es war zur Tatzeit stockdunkel und jeder war auf technische Hilfmittel zur Lagebeurteilung angewiesen.
Und es gab keinen ähnlichen Vorfall der als Referenz hätte dienen können.
Rückblickend betrachtet ist klar dass viele Zivilisten da waren und es auch für die Terroristen Sinn ergab die Tankwagen teils zu leeren.
Und im Krieg ist es wirklich unüblich dass fehlerhafte Entscheidungen die nicht die eigene Truppe schwächen nie zu Konsequenzen für die Kommandeure führten. Außer bei völkerrechtswidrigen Vorgängen.
Oberst Klein wirde also nicht anders behandelt als es sonst auch in Armeen üblich ist.
Was will uns der Autor eigentlich sagen ? Dass Oberst Klein getadelt werden müsse, obwohl alle mit der Sache befassten Juristen der Meinung sind, er habe nichts rechtswidriges getan ? Oder plädiert der Autor für ein Sonderrecht für Soldaten, welches es erlaubt zu bestrafen (und tadeln ist eine Bestrafung) ohne dass ein strafwürdiger Sachverhalt vorliegt ? Wie stellt sich der Autor den Ablauf des Tadels eigentlich vor ? Etwa so: Alle Mann angetreten, Oberst Klein vortreten ! Ich tadele Sie hiermit, weil..... Tja, und dann wird's schwierig. Weshalb tadel ich sie eigentlich ?
Mein Vorschlag: Artikel zurückziehen, noch mal nachdenken.
PS: Dies ist kein Beitrag zur Verteidigung von Oberst Klein sondern zur konsequenten Anwendung von Recht ! Auch wenn's gebeugt wird, bitte konsequent.
Der Verfasser des Kommentars hätte Oberst Klein wahrscheinlich genauso niedergebügelt, wenn dessen Entscheidung entgegengesetzt ausgefallen wäre und die Terroristen die Tanklastzüge gegen unsere Soldaten eingesetzt hätten.
Leider gibt es Tätigkeitsfelder, bei denen schnelle Entscheidungen getroffen werden müssen, keine Zeit ist, permanente Bedenkenträger Monate-lang zu befragen. Dazu gehören z. B. Polizei, Feuerwehr, Notärzte. Alles dankbare Themmen für bequeme Journalisten.
Da sieht man was ein unvorbereitetes Reinstolpern in Auslandseinsätze, die prinzipiell richtig sind, einem am Ende einbrockt. Der Autor hat Recht, Klein ist weder alleine komplett schuldig, noch komplett unschuldig an den Geschehnissen des Kunduz Luftschlags. In anderen Ländern hätte man ihn etwa vor ein Militärgericht bringen können, was hoffentlich in der Läge wäre, ein gesundes, und vor allem gerechtes Mittelmaß zwischen den beiden im Artikel genannten Extremen zu finden. In Deutschland wird sowas, wie so vieles im militärischen Bereich, aus Gründen der politischen Vergangenheit (33 lässt grüßen) abgelehnt und für unnötig befunden. Leider zeigt sich an diesem Fall sehr beispielhaft, das weder ein reines argumentieren nach dem Völkerrecht ungenügend ist (Soldaten dürfen "Das" immerhin herrscht in AF Bürgerkrieg) als auch ein rein zivilrechtliches Verfahren, ala hat sich Obt. Klein des Totschlags in 147 ? Fällen schuldig gemacht, zu keinem befriedigendem Ergebniss führt. Ich finde, nach diesem Fall und im Hinblick auf alle Auslandseinsätze in der Zukunft, die sicher nicht weniger werden, sollte man nun endlich dazu übergehen, wie Frankreich, Englang oder die USA ein Militärgericht zu etablieren, das sich solcher Fälle annimmt, ohne bei diesem Wort direkt an Freisler und Konsorten zu denken. Für mich ist es ein Unding, das solche Gestalten aus dem letzten Jahrhundert in Deutschland noch immer die Debatte, auch bei militärjustiziellen Dingen, beherrschen.
PS: Vom im Artikel angesprochenen Corpsgeist kann ich persönlich nichts finden, die BW-Juristen sind eben auch der o.g. Entweder-Oder Regelung unterworfen und eben auch unfähig gewesen, ein dem gerechten Mittelmaß und dem gesunden menschlichen Rechtsempfinden angemessenes Urteil zu fällen.