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Kündigungen: Sie sind gefeuert - was nun?

CorbisWer gefeuert wird, muss schnell entscheiden, ob er sich wehrt - nach drei Wochen gilt eine Kündigung automatisch als akzeptiert. Man sollte also seine Rechte kennen. Juristin Sonja Riedemann erklärt, wie man auf eine Entlassung angemessen reagiert.

http://www.spiegel.de/karriere/beruf...-a-858226.html
  1. #1

    sofort klagen und Kopie an den Arbeitgeber.

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Wer gefeuert wird, muss schnell entscheiden, ob er sich wehrt - nach drei Wochen gilt eine Kündigung automatisch als akzeptiert. Man sollte also seine Rechte kennen. Juristin <i>Sonja Riedemann erklärt, </i>wie man auf eine Entlassung angemessen reagiert.

    Leitfaden: Sie werden gekündigt - was nun? - SPIEGEL ONLINE
    Alles andere ist Quark und Haarspalterei und Kaffeesatzlesen.
    Das AG stellt fest ob die Kündigung rechtens ist oder nicht.
  2. #2

    Zitat von Artikel
    Mütter, Väter und der besondere Kündigungsschutz
    Ich stelle mal eine provokante Frage: warum genießen diese Menschen im Artikel (inkl. Schwerbehinderte) eigentlich einen "anderen" Kündigungsschutz?
    Verträgt sich das mit dem AGG oder Art. 3 GG ?
    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    Ferner in Art. 3 GG wird geschrieben:
    Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
    Warum werden diese Menschen dann im Fall einer Kündigung bevorzugt behandelt?
    In Art. 6 GG:
    Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft
    Ist in dem Falle Gemeinschaft=Arbeitgeber?

    Damit es keiner missversteht: ich halte es für richtig, dass solche Menschen einen besonderen Kündigungsschutz haben, aber passen unsere derzeitigen Gesetze dazu? Immer häufiger wird auch durch die Presse versucht, alles gleicher zu machen als es schon ist (s. z. B. Frauenquote im Vorstandsbereich bzw. Aufsichtsrat). Müsste man folgerichtig dann auch nicht solche positiven Diskriminierungen abbauen?
  3. #3

    Pure Romantik

    Wären Liebesbeziehungen bloß wie Angestelltenverhältnisse! "Nein, Du kannst gar nicht mit mir schluss machen! Du hast nicht im Original unterschrieben!" Supergut. Die Sache mit dem Zeugnis finde ich persönlich am Wichtigsten - weil schon 2mal so erlebt, dass mir ein vorher organisiertes Zwischenzeugnis hinterher zum Vorteil gereichte. Meiner Erfahrung nach ist es am Besten, dem Chef einen Textvorschlag mitzugeben, z.B. mit Hilfe von http://www.arbeitszeugnisgenerator.de - das funktioniert natürlich besser bei kleinen Unternehmen ohne abgefahren riesige Personalabteilung.
  4. #4

    Für Betriebsräte ist das völlig klar ...

    die könnten sonst ihren Job nicht richtig machen, weil sie bei jeder Gelegenheit fürchten müssten, rausgeschmissen zu werden.
    Schwerbehinderte bekommen einfach nicht so schnell etwas Neues, Diskriminierung ist da an der Tagesordnung, auch wenn niemand das offen zugeben würde. Und Schwangere sind aus der Sicht vieler Unternehmen unerwünscht. Kosten Geld, blockieren Stellen, sind nicht mehr so leistungsfähig, ...
  5. #5

    Arbeitsvollrechtsschutz in der Gewerkschaft

    Wer in einer DGB-Gewerkschaft Mitglied ist, ist automatisch Rechtsschutz versichert.
    Der Gang zum Betriebsrat bzw. zur Verwaltungsstelle sollte die erste Handlung im Fall einer Kündigung sein.
  6. #6

    Rechtsstaat Deutschland

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Wer gefeuert wird, muss schnell entscheiden, ob er sich wehrt - nach drei Wochen gilt eine Kündigung automatisch als akzeptiert. Man sollte also seine Rechte kennen. Juristin <i>Sonja Riedemann erklärt, </i>wie man auf eine Entlassung angemessen reagiert.

    Leitfaden: Sie werden gekündigt - was nun? - SPIEGEL ONLINE
    Mir wurde 2008 kurz vor Weihnachten (!!) die Kündigung vom GF angedroht, "er wolle aber nochmals über ein anderes Entlohnungsmodell nachdenken"

    Im Februar dann die Kündigung per E-Mail "ie bereits besprochen" - in der Frist zurückgewiesen wegen Formfehler.

    Nächste Kündigung dann schriftlich von einem Projektmanager, da GF wichtig unterwegs war. Kündigung wegen Formfehler in der Frist zurückgewiesen.

    Nächste Kündigung schriftlich vom GF per Einschreiben.

    Als Abzocker beschimpft Kündigungsschutzklage einegreicht.

    Hat aber Alles nicht geholfen, da unsere Arbeitsgerichte heute weitestgehend sehr Arbeitgeberfreundlich richten.
  7. #7

    Es war eine abgekartete Sache:
    Um mich loszuwerden engagierte der GF einen Bekannten, der mich mit einem exquisiten Angebot abwarb.
    Es wurde ein Arbeitsvertrag aufgesetzt, meine Kündigung abgegeben.

    Am ersten Arbeitstag beim neuen AG bat man mich ins Büro und eröffnete mir, das ich gekündigt sei, da ich ja in der Probearbeitszeit bin, brauche man ja auch keine Begründung.

    Super. Die Hintergründe habe ich erst später herausbekommen.

    Das Dumme war nur, das besagter AG meinte, das mit der mündlichen Kündigung sein Part erledigt sei.
    Auf Anraten meines Anwaltes sollte ich erstmal meine Klappe halten und dem AG schriftlich meine Arbeitsbereitschaft mitteilen, was dieser mit einer Mail "Was soll der Unsinn?" quittierte.

    Da meine Kampfreserven gut gefüllt waren wartete ich erstmal 4 Monate ab, verwies die Mahnungen der Sozialversicherungen an meinen AG weiter, der mich ja auch angemeldet hatte.
    Anschließend ging es zum Arbeitsgericht wegen nicht bezahlter Löhne.
    Durch konsequente Verweigerung des AG, sich zur Sache zu äussern, zog sich die Sache noch über zwei Monate hin und wurde letztendlich mit einem Versäumnisurteil quittiert.

    Mir wurden letzten Ende 8 Monate Lohn sowie anteilig Urlaubgeld und eine Abfindung zugesprochen, das Geld durch Pfändung eingeholt.

    Der böse "kleine Gefallen" und die augenscheinliche Unkenntnis von Kündigungsvorschriften haben sich übel gerächt!
  8. #8

    Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich

    Zitat von Plasmabruzzler Beitrag anzeigen
    Ich stelle mal eine provokante Frage: warum genießen diese Menschen im Artikel (inkl. Schwerbehinderte) eigentlich einen "anderen" Kündigungsschutz?
    Verträgt sich das mit dem AGG oder Art. 3 GG ?

    Ferner in Art. 3 GG wird geschrieben:
    Warum werden diese Menschen dann im Fall einer Kündigung bevorzugt behandelt?
    In Art. 6 GG:
    Ist in dem Falle Gemeinschaft=Arbeitgeber?

    Damit es keiner missversteht: ich halte es für richtig, dass solche Menschen einen besonderen Kündigungsschutz haben, aber passen unsere derzeitigen Gesetze dazu? Immer häufiger wird auch durch die Presse versucht, alles gleicher zu machen als es schon ist (s. z. B. Frauenquote im Vorstandsbereich bzw. Aufsichtsrat). Müsste man folgerichtig dann auch nicht solche positiven Diskriminierungen abbauen?
    Artikel 3, Absatz 1 im Grundgesetz lautet:

    "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

    und bedeutet, salopp besprochen, dass niemand ohne gesetzliche Begründung eine Extrawurst für sich beanspruchen darf.

    Aber gesetzliche Begründungen sind allgegenwärtig: Der eine hat eine Führerscheinprüfung bestanden und darf deshalb ein Auto steuern, der andere wurde zum Betriebsrat gewählt und ist deshalb besser vor Kündigung geschützt - aber in beiden Fällen gilt das nur deshalb, weil es ein dazugehöriges Gesetz gibt, in dem das genau so festgelegt wurde.
  9. #9

    Hilfreich, aber nicht perfekt

    Der Artikel fasst die rechtliche Situation m.E. recht gut zusammen, aber ein Fehler hat sich doch eingeschlichen:

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Es gilt immer die längstmögliche Kündigungsfrist - entweder aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder aus dem Gesetz (§ 622 BGB).

    Leitfaden: Sie werden gekündigt - was nun? - SPIEGEL ONLINE
    Der Tarifvertrag wird auch dann angewendet, wenn er eine kürzere Kündigungsfrist vorsieht als der § 622 BGB. Das ist in Absatz 4 dieses Paragraphen ausdrücklich festgelegt.

    Beispiel:
    Bei langen Beschäftigungszeiten enden die entsprechenden Tabellen mit
    * "7 Monaten zum Monatsende" (BGB § 622)
    * "6 Monaten zum Quartalsende" (Tarifvertrag Metall)
    Letzteres kann im Einzelfall kürzer sein - und gilt dennoch.








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