Mit § 90 StGB wird das aber nix. Der schützt den Präsidenten, nicht aber dessen Ehefrau.
Frau Wulff könnte sicherlich andere §§ des StGB bemühen. Üble Nachrede nach § 186 (aber nicht 188!) und Verleumdung nach § 187 StGB dürfte wohl passen, sofern die Behauptungen über ihre Vergangenheit unrichtig sind.

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