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Kreditaffäre: Der Salami-Taktik-Präsident

Mit seiner Verteidigungsstrategie hat sich Bundespräsident Christian Wulff keinen Gefallen getan. Er gibt nur zu, was sich nicht mehr verbergen lässt. Sein Anwalt*bestätigt nun, der Unternehmer Geerkens sei bei den Modalitäten des Hauskaufs beteiligt gewesen.*Was kommt noch ans Licht?**

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...805074,00.html
  1. #170

    Genauer und treffender

    Zitat von Jetty_Hitsch Beitrag anzeigen
    Stimmt, an die hohen Beliebheitswerte kommt sonst nur noch Guttenberg ran. Nur lässt das leider vermuten, dass Berlusconistan auch hier bereits Realität und ein großer Teil der Bevölkerung bereits völlig verblödet ist.
    kann man es nicht ausdrücken.

    JorgeX
  2. #171

    den Medien sei Dank...

    Zitat von Kerzenschein Beitrag anzeigen
    Die Medien werden erst aufhören, wenn Wulff zurücktritt. Und das finde ich richtig so. Denn ein solcher Mann, der offensichtlich nicht mal ein Gefühl dafür hat, was richtig ist und was falsch ist, sein eigenes Volk belügt und für dumm verkaufen will und uns dann gleichzeitig noch irgendwas von bürgerlichen Werten à la Ehrlichkeit, Redlichkeit, Vertrauenswürdigkeit, Ehrenhaftigkeit und ähnlichem vorschwafelt, gehört nicht in dieses höchste Amt des Staates. Er muss daraus mit allen Mitteln entfernt werden. Wenn er dazu selbst nicht in der Lage ist, müssen die Medien eben so lange im Dreck wühlen, bis sie was finden, was er nicht mehr abstreiten und wegleugnen kann.
    ...das sind wieder mal solche Tage, in denen man glücklich ist, dass hier in D so etwas wie Pressefreiheit herrscht. Denn die Politiker belügen und betrügen uns von oben bis unten. Uns, die Deppen, die offenbar nur dazu da sind, ihr Wohlleben zu finanzieren.
    Man empfindet nur noch Ekel, wenn man Merkel, das habe-fertig-Röslerlein und Leutheusser-Schn., nun auch noch de Maiziere, Lobgesänge zugunsten dieses halbseidenen und bigotten Lügners anstimmen sieht.
    Wulff muß weg.
  3. #172

    Anfrage mit Antwort - Teil 1

    der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 5 der Abg. Stefan Wenzel und Ursula Helmhold (GRÜNE)
    >> Ministergesetz, Spenden und Sponsoring: Zweierlei Maß, zweierlei Moral, zweierlei Recht? <<
    Wir fragen die Landesregierung:
    1.
    Wie viele Spenden bzw. Sponsoringleistungen haben Christian Wulff, der CDU Kreisverband Osnabrück, der CDU-Landesverband Niedersachsen, der CDUBundesverband bzw. das Land Niedersachsen in den letzten zehn Jahren von Air Berlin, von Herrn Klaus Hunold oder von Firmen, an denen Herr Hunold als Gesellschafter beteiligt war, oder von Herrn Egon Geerkens oder von Firmen, an denen Herr Geerkens als Gesellschafter beteiligt war, erhalten?
    2.
    Gab es geschäftliche Beziehungen zwischen Christian Wulff, dem CDU-Kreisverband Osnabrück, dem CDU-Landesverband Niedersachsen, dem CDU-Bundesverband bzw. dem Land Niedersachsen und Herrn Egon Geerkens oder Herrn Klaus Hunold oder irgendeiner Firma, an der Herr Hunold oder Herr Geerkens als Gesellschafter beteiligt waren?
    3.
    Hält es die Landesregierung für angemessen, wenn die Staatsanwaltschaft die Begründung ihrer Entscheidung zu dem oben genannten Fall gemäß § 478 bzw. § 475 StPO öffentlich machen würde oder Abgeordneten Akteneinsicht gewähren würde?
    --------------------------------------------------------------------------------
    Soweit die offiziellen Anfragen der Grünen-Abgeordneten im niedersächsischen Landtag.
    MfG beggars banquet.
  4. #173

    Anfrage mit Antwort - Teil 2

    Antwort der Landesregierung
    Die Mündliche Anfrage
    „Ministergesetz, Spenden und Sponsoring: Zweierlei Maß, zweierlei Moral, zweierlei Recht?“
    beantworte ich wie folgt: (Vorausrede zur eigentlichen Antwort in Teil 3)
    I.
    Der Ministerpräsident hat die Annahme des Upgrades von Economy auf Business anlässlich seines Weihnachtsurlaubs nach Florida als Fehler eingeräumt, weil er selber der Überzeugung ist, dass er jeden auch noch so vagen Verdacht der Annahme eines Vorteils oder gar der Beeinflussbarkeit in seiner Amtsführung vermeiden muss. Er hat deshalb in der Sitzung des Landtags am 21. Januar 2010 bestätigt, dass sein Verhalten aus seiner Sicht einen objektiven Verstoß gegen das Ministergesetz darstellt.
    II.
    Das ministerrechtliche Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken, welches übrigens bundesweit im Ländervergleich die schärfste Regelung darstellt, unterscheidet sich
    bewusst und gewollt maßgeblich vom beamtenrechtlichen Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken, indem der Gesetzgeber in erster Linie die Verantwortung für ein angemessenes Verhalten der Regierungsmitglieder in die Hände der Regierungsmitglieder selber gelegt hat nämlich als politische Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und dem Wähler. Dies manifestiert sich insbesondere darin, dass im Falle eines Verstoßes gegen das Annahmeverbot der Gesetzgeber im Ministerrecht anders als im Beamtenrecht gerade kein Disziplinarverfahren und keine rechtliche Sanktion vorgesehen hat.
    Das Disziplinarverfahren gegen den Beamten, der gegen das Annahmeverbot verstoßen hat, findet dem gegenüber in aller Regel - wie alle Personalangelegenheiten - vertraulich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch etwaige Sanktionen am Ende des Verfahrens werden nicht öffentlich gemacht. Bereits nach zwei bzw. drei Jahren wird der Vorgang in der Personalakte gelöscht. Für den Fall, dass die Durchführung des Disziplinarverfahrens und seines Ergebnisses öffentlich wird und dem Beamten damit Nachteile in seinem Ansehen
    und seiner Reputation entstehen, kann dies bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme sogar besonders berücksichtigt werden.
    Anders ist es bei etwaigen Verstößen gegen das Annahmeverbot nach dem Ministergesetz durch ein Regierungsmitglied: In aller Regel ist ein Verstoß Gegenstand der öffentlichen Wahrnehmung. Das Regierungsmitglied steht im Fokus der Öffentlichkeit, sein Verhalten wird öffentlich bewertet, und es muss dieses Verhalten gegenüber der Öffentlichkeit politisch verantworten.
    III.
    Die Staatsanwaltschaft ist an Recht und Gesetz gebunden (Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes; Artikel 2 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung). Dazu gehört auch, dass die Staatsanwaltschaft das geltende Recht anwendet und ihren Entscheidungen zugrunde legt. Nach § 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft deshalb verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Im umgekehrten Fall ist sie aber auch gehindert, Ermittlungen zu führen, wenn solche Anhaltspunkte nicht gegeben sind. An diesen rechtlichen Vorgaben ist das Weisungsrecht zwingend ausgerichtet.
    MfG beggars banquet.
  5. #174

    Anfrage mit Antwort - Teil 3

    Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Einzelnen namens der Landesregierung bislang wie folgt:
    Zu 1:
    Ministerpräsident Wulff hat in den letzten zehn Jahren von den in der Anfrage genannten Personen und Gesellschaften keine Spenden und Sponsoringleistungen erhalten.
    Die Landesregierung verfügt über keine eigenen Kenntnisse über das Spendenaufkommen des CDU-Kreisverbandes Osnabrück, des CDU-Lan-desverbandes Niedersachsen und des CDU-Bundesverbandes. Sie hat vom Generalsekretär der CDU in Niedersachsen die Auskunft erhalten, dass die CDU in Niedersachsen in den vergangenen zehn Jahren von dem Unternehmen Air Berlin keine Spenden erhalten hat.
    Zu 2:
    Zwischen Ministerpräsident Wulff und den in der Anfrage genannten Personen und Gesellschaften hat es in den letzten zehn Jahren keine geschäftlichen Beziehungen gegeben.
    Die Landesregierung verfügt über keine eigenen Kenntnisse darüber, ob der CDU-Kreisverband Osnabrück, der CDU-Landesverband Niedersach-sen und der CDU-Bundesverband in den letzten zehn Jahren geschäftliche Beziehungen zu den in der Anfrage genannten Personen und Gesellschaften unterhalten haben.
    Zu 3:
    Das Recht der Akteneinsicht betreffend staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und Strafverfahren ist in § 406 (Akteneinsichtsrecht des Verletzten) und in §§ 474 bis 482 StPO geregelt. Ein Akteneinsichtsrecht für Abgeordnete, die nicht Verletzte sind, sieht die Strafprozessordnung darin nicht vor. Abgeordnete sind Privatpersonen im Sinne der Strafprozessordnung und genießen keinen Sonderstatus. Ebenso wenig ist gesetzlich geregelt, dass Staatsanwaltschaften Begründungen von Entschließungen - darunter fallen insbesondere Einstellungsverfügungen - öffentlich machen.
    Auskünfte aus Ermittlungs- und Strafverfahren dürfen durch die Staatsanwaltschaften nach den §§ 475, 478 StPO stets nur beim Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen erteilt werden. Erforderlich ist hierfür insbesondere ein rechtliches Interesse. Ein bloßes „großes öffentliches Interesse“ oder auch ein politisches Interesse lässt die Gewährung von Auskünften an Private und mithin auch ein Öffentlichmachen von Aktenbestandteilen oder Akteninhalt nicht zu.
    Akten aus Vorermittlungsverfahren, also Verfahren, denen die Prüfung zugrunde liegt, ob ein Anfangsverdacht für strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist, sind zudem ohnehin nicht vorlagefähig.
    --------------------------------------------------------------------------------
    Soweit die Antworten der niedersächsischen Landesregierung.
    Und nun die provokante Frage: Inwieweit hat der damalige Ministerpräsident in Bezug auf Frage 1 und 2 die Unwahrheit gesagt [sagen lassen]?
    MfG beggars banquet.
  6. #175

    Ich vermisse Köhler.

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Mit seiner Verteidigungsstrategie hat sich Bundespräsident Christian Wulff keinen Gefallen getan. Er gibt nur zu, was sich nicht mehr verbergen lässt. Sein Anwalt*bestätigt nun, der Unternehmer Geerkens sei bei den Modalitäten des Hauskaufs beteiligt gewesen.*Was kommt noch ans Licht?**

    Wulffs Kreditaffäre: Der Salamitaktiker - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik
    Für mich wirkt dieser Bu-Präsident immer befremdlicher.
    Anzeigen gesponsert von einem Versicherer.
    Kredit von einem Unternehmer.

    Wulff sagte einst selbst über den Kollegen Schröder "Es müsse schon der Anschein vermieden werden das etwas nicht stimmt" - Das ist ihm selbst auch nicht gelungen.

    Noch dazu schreib er ein Buch mit der Bezeichnung "Wahrheit" im Titel.

    Will die CDU und Wulff das Volk für dämlich verkaufen?
    Aus reiner Freundschaft finanziert wohl niemand freiwillig Anzeigen in dieser Höhe, es wird irgendwo eine politische Gegenleistung gegeben haben?

    Urlaube werden auch meist dann nur bezahlt wenn man sich davon etwas erwartet..... Wulff wird nur noch schwer darstellen können das er zu jeder Zeit frei und unabhängig politisch entscheiden hat.

    Ich vermisse Köhler sehr, ein Mann der Tacheles reden konnte.

    Wulff soll den Deutschen ein Weihnachtsgeschenk machen und ABTRETEN - in Würde- bevor ihm die Geschichte vollends auf die Füße fällt.
  7. #176

    Weihnachtsansprache

    Aus gut unterrichteten Kreisen habe ich soeben erfahren, daß der Herr Bundespräsident Wulff seine Weihnachtsansprache von seiner Anwaltskanzlei wird verlesen lassen...;-)

    Was ist das denn für ein Stil für den höchsten Repräsentanten unseres Volkes, seine Statements über seine Anwälte verlauten zu lassen.
    Ich hab den Mann immer für etwas profillos gehalten, aber das ist nun wirklich beste Tradition in höheren politischen Kreisen, sich um seine Verantwortung zu drücken. Pfui Deibel!
  8. #177

    Unser Bundespräsident

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Mit seiner Verteidigungsstrategie hat sich Bundespräsident Christian Wulff keinen Gefallen getan. Er gibt nur zu, was sich nicht mehr verbergen lässt. Sein Anwalt*bestätigt nun, der Unternehmer Geerkens sei bei den Modalitäten des Hauskaufs beteiligt gewesen.*Was kommt noch ans Licht?**

    Wulffs Kreditaffäre: Der Salamitaktiker - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik
  9. #178

    Die 'causa Wulff' ist das Spiegelbild einer kaputten, durch und durch korrupten Gesellschaft, die , weil zutiefst gedemütigt, alle Werte
    eines gesunden, souveränen Staatswesens vermissen lässt.

    Demokratrie, Rechtsstaat, Gerechtigkeit, Menschlichkeit, alles nur Etikettenschwindel.....
  10. #179

    Wulff kann es nicht lassen und

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Mit seiner Verteidigungsstrategie hat sich Bundespräsident Christian Wulff keinen Gefallen getan. Er gibt nur zu, was sich nicht mehr verbergen lässt. Sein Anwalt*bestätigt nun, der Unternehmer Geerkens sei bei den Modalitäten des Hauskaufs beteiligt gewesen.*Was kommt noch ans Licht?**

    Wulffs Kreditaffäre: Der Salamitaktiker - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik
    wird deshalb seine Weihnachtsansprache halten. Da erzählt er dem Bundesvolk etwas vom Jesulein im Stroh , von der Harmonie zwischen Maria und Josef sowie vom Pferd; Verzeihung vom Esel...


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