Aus dem Artikel lese ich implizit, dass es sich um einen Realkredit gehandelt haben muss, d.h. er war durch Eintragung ins Grundbuch (i.d.R. des Kaufobjektes) besichert gewesen. Nur dann wären die genannten Vergleichswerte für
---> Realkredite (volkstümlich auch Baudarlehen genannt)
anwendbar !
Die Tatsache, dass das Darlehen gar nicht zweckgebunden war, spicht jedoch eher dafür, dass es sich um ein sogenanntes
---> Blankodarlehen (volkstümlich auch Privatdarlehen genannt)
gehandelt haben könnte. Abgesehen davon, dass ich kein Geldinstitut kenne, welches Privatdarlehen in dieser Größenordnung herausgibt, läge der Zins (da das Darlehen ungesichert herausgegeben würde) mindestens bei 8% (erstklassige Bonität des Schuldners vorausgesetzt), eher aber um die 10 % - p.a. versteht sich.
Hier hätte ich von der SPON Redaktion etwas mehr Sorgfalt bei der Recherche erwartet. Denn die Einstufung der Kreditsicherheit ist von entscheidender Bedeutung für die Darlehenskondition und die m.E. etwas vorschnell gezogenen Schlussfolgerungen über den Umfang der Vorteilsnahme durch den damaligen Ministerpräsidenten.
Aus Sicht der heutige Rechtslage fällt mir nur noch ein, dass ein derartiges konstruiertes Darlehen (bei dem der wirtschaftliche Vertragspartner, also vermutlich Herr Gerkens, vom formellen Vertragspartner, seiner Ehefrau, abweicht) gewisse Tatbestandsmerkmale erfüllt, die durch das
---> Geldwäschegesetz
kontrolliert werden. Diesen Aspekt halte ich für besonders pikant, Herr Bundespräsident ! - Das gilt auch für Ihre damaliges Amt als Ministerpräsident.
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