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Krawalle in London: Teenager wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt

Ein 17-Jähriger aus Großbritannien muss für acht Jahre ins Gefängnis, weil er während der Jugendkrawalle in London im vergangenen August einen Rentner tödlich verletzte. Der Tod des Mannes war laut Gericht "sinnlos und unnötig" - er hatte versucht, während der Ausschreitungen ein Feuer zu löschen.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...828173,00.html
  1. #1

    und 8 jahre fuer Todschlag ist viel zu wenig. Die Mutter haette eine laengere Strafe bekommen muessen da sie fuer ihren Sohn verantwortlich ist und ihn bei seiner Kriminaltaet bestaerkt hat. das einzig Gute ist dass keiner Bewaehrung bekam wie es bei aehnlichen Delikten in der BRD oft der Fall ist.
  2. #2

    So...

    ...jetzt nur auf die Ersten warten, die behaupten, dass das in Deutschland bei der "Kuscheljustiz" ja nur zwei Wochen auf Bewährung und einen Kuraufenthalt in der Karibik gäbe.
  3. #3

    wie in Deutschland

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Ein 17-Jähriger aus Großbritannien muss für acht Jahre ins Gefängnis, weil er während der Jugendkrawalle in London im vergangenen August einen Rentner tödlich verletzte. Der Tod des Mannes war laut Gericht "sinnlos und unnötig" - er hatte versucht, während der Ausschreitungen ein Feuer zu löschen.

    Krawalle in London: Teenager wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt - SPIEGEL ONLINE
    auch in Great Britain ,nur eine geringe Strafe für Mord,oder was ist es wenn man einen Menschen totprügelt?
  4. #4

    Totschlag

    Zitat von dalesmith Beitrag anzeigen
    auch in Great Britain ,nur eine geringe Strafe für Mord,oder was ist es wenn man einen Menschen totprügelt?
    Es handelt sich um Totschlag! Diese Information können Sie auch der Überschrift und dem Artikel selbst entnehmen. Zur Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag bemühen Sie bitte das Internet. Auf Wikipedia gibt es mittlerweile gut beschriebene Unterscheidungsmerkmale.
  5. #5

    Zitat von HansC Beitrag anzeigen
    ...jetzt nur auf die Ersten warten, die behaupten, dass das in Deutschland bei der "Kuscheljustiz" ja nur zwei Wochen auf Bewährung und einen Kuraufenthalt in der Karibik gäbe.
    So sehr abwegig ist der Gedanke nicht, wie die Justiz in Deutschland für eine vergleichbare Tat geurteilt hätte.








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