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Krankgeschrieben: Betriebsrätin mit Burnout durfte segeln gehen

REUTERSKann eine psychisch angeknackste Angestellte auf einem Segeltörn gehen? Eine große Handelsfirma kündigte der Betriebsratschefin wegen "vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit", doch nun erhält sie per Vergleich 50.000 Euro - damit endet ein quälender Streit über Mobbing und Burnout.

http://www.spiegel.de/karriere/beruf...831456,00.html
  1. #270

    Zitat von sagmalwasdazu Beitrag anzeigen
    ....Sie dann mal all die " auf der Strecke " bleibenden, oder sich wähnenden Schleckeraner..... Karstädter....Opelenar....Lufthanseaten.......Na Sie wissen schon.
    Wer darf sich da über steigende Quoten wundern ?
    Auch Lebens und Zukunftsängste führen zu Burnout oder Depressionen.Ein erheblicher von der Solidargemeinschaft zu tragender
    Schaden...- ohne mal die primären Schäden zu erfassen.
    Naja wo wären wir denn, wenn es anders laufen würde? Das Bessere ersetzt das Schlechtere - das ist auch gut so. Sonst müssten wir ja auch alle noch mit Speer und Ledenschurz hinter irgendwelchen Viechern herrennen und versuchen, diese unter Lebensgefahr zu töten damit unsere Familien was zu essen haben.
  2. #271

    Wer nicht

    Zitat von Hans58 Beitrag anzeigen
    Warum kaufen Sie nicht in RE ein, dann tritt ein mögliches Problem nicht auf......
    Sobald Sie Ihren Wohnort bei Krankheit aus rein privaten Gründen verlassen, kann es Probleme geben, muss es aber nicht.
    "erwischt" wird, bekommt keine Probleme, egal, ob er sich als AU-Geschriebener gesundheitsschädlich i.S.v. Tätigkeitswahrnehmungen außerhalb des Wohnortes verhält od. pflichtgemäß an seiner Wiedergenesung und Herstellung der Arbeitsfähigkeit mitarbeitet.
    Auf jeden Fall hat derjenige, der das Gehalt weiter od. Lohnersatz zahlt, einen Unterrichtungsanspruch, wenn der Kranke seinen Wohnort verlassen möchte. Dass dies auch ärztlicherseits "abgesegnet" sein muss, versteht sich von selbst angesichts der Grundregel, dass Kranke alles zu unterlassen haben, was ihren Genesungsprozess beeinträchtigt, ja an der Genesung mitzuarbeiten verpflichtet sind.

    Das Risiko, Geld und/od. gar Job zu verlieren, ist jedenfalls groß, wenn man sich so verhält, dass der AG Zweifel an einer AU bekommen muss.
    (Die Betriebsrätin scheint mit ihrem Verhalten offensichtlich Gründe dazu geliefert zu haben.)
    Beschäftigte, die darüber hinaus auch im betrieblichen Umfeld/Kollegenkreis dafür bekannt werden/sind, sich gerne eines "gelben Urlaubsscheins" zu bedienen, stören mit solchen asozialen Verhalten auch den Betriebsfrieden.
    Auch diesen Beschäftigten gegenüber, die zumindest teilweise die Aufgaben des Erkrankten miterledigen müssen (analog Urlaubsvertretungen) hat der AG eine Fürsorgepflicht.

    Speziell Burnout-Erkrankung (Sammelbegriff für zusammengefasste krankheitsrelevante Einzelerkrankungen wie u.a. Depression etc.) sind sowohl krankheits- und entsprechend behandlungsbedürftig als auch gegen unberechtigte Kündigungen schutzbedürftig.

    Jedoch sollte auch AGn zugestanden werden, “Etikett”-Diagnosen (jedenfalls bei Indizien, die zu Zweifeln an Erkrankung und/oder AU veranlassen können) in geeigneter med. Weise und/od. arbeitsrechtl. klären zu lassen - im Interesse gerade auch der wirklich von diesem Krankheitsbild betroffenen Arbeitnehmern.

    Dgl. Erkrankungen haftet durchaus der “Makel” an, dass entsprechende Bescheinigungen leicht zu bekommen, sind.
    Ein ohnehin als diffus wahrzunehmendes Bild wie das des Burnouts ist schwer überprüf- und widerlegbar und kann damit als ein zunehmend leichter Weg zu mehr "Urlaub" missbraucht werden.

    Wirklich davon Betroffene können es im Klagefall durch sachgerechte Klärung nachweisen (durch kompetente Ärzte und Sachverständige); andere sind nicht schutzwürdig.

    "Echt" Erkrankte werden jedoch das Risiko von Dis- od. gar Inkriminierung vermeiden, nichts tun, was einer Gesundung entgegen steht und sich zur Gesundung in fachmed. therapeutische Behandlung begeben.
    Allgemeinmediziner/Hausärzte, die mit Diagnose "Burnout" AU schreiben, scheinen diesen Anspruch nicht unbedingt zu erfüllen.

    Da der Vergleich noch nicht rechtskräftig angenommen ist, ist die Kündigungsschutzklage auch noch nicht abgeschlossen.
  3. #272

    Zitat von gs.gs Beitrag anzeigen
    Jemand der ein Burnout jemals hatte weiß wie schwierig der Reset in den Normalzustand ist, und an dem Ort einen Burnout zu kurieren wo
    man ihn bekommen....
    Stimmt, aber leider löst es das grundsätzliche Problem des Mobbings und damit die Ursache des Burnouts so gar nicht. Wie gesagt, da wäre es wohl besser, den KollegInnen eine Kreuzfahrt im Mittelmeer oder so zu verschreiben. Die Titanic gibt es ja leider nicht mehr.
  4. #273

    Zitat von RudolfHege Beitrag anzeigen
    Nicht dagegen, dass eine Krankgeschriebene auch was anderes tut, als das Bett zu hüten. Als Segler finde ich es aber ein wenig bedenklich, dass ausgerechnet ein Segeltörn gegen Burnout helfen soll. Immerhin kann es da zu ziemlich stressigen Situationen kommen, sei es mit dem Wetter.......
    Ich nehme mal an, dass Sie damit andeuten wollen, dass die Gemobbten ja selbst schuld sind und sich zu einem "kompetenten", am besten von den mobbenden Arbeitgebern und KollegInnen auszusuchenden Psychiater in einer "Fachklinik" in die Gehirnwäsche zu begeben zu haben, der ihnen dann den Rest gibt. Habe ich das richtig übersetzt?
  5. #274

    Zitat von teslar Beitrag anzeigen
    Ich arbeite in einer High-Tech-Firma mit fest installierter Zeitfirma (Manpower). Seit einem halbem Jahr beobachte ich perfide Auswechselungen von Zeitarbeitern gegen Festangestellten an den Arbeitsplätzen. Die Teamleiter/rinnen organisieren eine ausgeklügelte Taktik für den Abgang/Versetzung der meist Festangestellten. Sogar die Betriebsrätin steckt hinter diesem Klüngel. Die Methode ist immer die Gleiche, die Platzleistung (Fließband) wird hochgetrieben und wer nicht mitkommt wird versetzt. Die Arbeitsplätze, wo man es leichter hat, sind schon alle an (+ ehemalige)Zeitarbeiter von Manpower vergeben - der Rest wird rausgemobbt/ wird in andere Abteilungen versetzt, wo das Spiel von vorn beginnt.
    DAs ist noch harmlos im Vergleich zu den Methoden, die mir so begegnet sind. Überhaupt scheinen die Bücher über Mobbing nur den Zweck zu haben, dass willige Chefs und KollegInnen da die Tricks nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen lernen. Und die Psychologen/Psychotherapeuten/Psychiater oder wer da die Diagnosen schreibt und die "Therapien" verkauft, sind die willigen Handlanger dieser Maschinerie, dumm, ungebildet, eingebildet.
  6. #275

    tja - da liegen sie aber ganz schön daneben..

    Zitat von mhampel Beitrag anzeigen
    Ja, und mit welcher Arbeitsmoral? Wenn es heute nichts wird, dann halt morgen. Und ansonsten zwischendurch immer mal ein längeres Schwätzchen halten. Da werden dann halt die sozialen Kontakte ausgiebig auf der Arbeit gepflegt. Dann kann man das durchaus 12h am Tag durchhalten.

    Das entspricht halt nicht dem Arbeitsdruck, den man heute hier in Deutschland hat. Immer termingerecht, in hoher Qualität mit hoher Produktivität. Alles durch ein Controlling genau festgehalten und ausgewertet.

    ...

    Wenn man solange arbeiten will wie in der Türkei, dann muss man auch mit der Arbeitsmoral rechnen wie sie in der Türkei üblich ist. Man kann nicht sein Leben am Arbeitsplatz verbringen, wenn man nicht auch die Erholungsphasen sein Sozialleben dorthin verlagert.

    Oder anders: Man kann einfach nicht alles haben. Hohe Produktivität, hoher Arbeitsdruck und hohe Qualitätsansprüche passen einfach nicht mit einem 12h-Tag zusammen.
    wir hatten <wohnungen in der Türkei. >Da wurde gebaut bis zum Erbrechen - alles selbst gemacht, Verschalung, Beton, gemauert, Eisen, einfach alles.

    Und die Arbeitszeit war 7 Tage je 12 Stunden - den ganzen Frühling, Sommer, Herbst hindurch. Die Malocher haben sogar in den Rohbauetn gepennt und gelebt. Ich hab mir gewünscht, daß mal deutsche Gewerkschafter hierher zwangsversetzt werden.
  7. #276

    Was sagt uns das mal wieder ...

    wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer loswerden will, dann kann er das jeder Zeit machen. Alles eine Frage des Geldes.

    Und da verstehe ich die Gerichte nicht. Wenn die Frau richtig, also rechtlich einwandfrei gehandelt hat, dann muss der AG doch mindestens Ihr das Gehalt bis zum Ende der Vertragslaufzeit (unbefristet = bis 67 Jahre) zahlen.

    Was sind schon 50.000 € für ein Unternehmen mit Milliardenumsatz bzw. für die Mitarbeiterin, die noch fast 30 Jahre arbeiten muss.
    Diese Rechtsprechung ist einfach nur ein Witz, nach dem Motto:
    "Du hast zwar nichts falsch gemacht, aber leider bis Du jetzt doch arbeitslos und musst zusehen, wie Du mit dem Hintergrund einen neuen Job kriegst."
  8. #277

    Wenn ich das lese,

    wird mir schlecht.. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie wichtig es ist während einer psychischen Erkrankung Dinge zu tun, die einem gut tun... Von zu Hause sitzen und Däumchen drehen wird man nämlich nicht gesund. Man kann psychische Erkrankungen niemanden ansehen, weswegen leider zu schnell und ungerechtfertigt über die Kranken geurteilt wird. Segeln kann durchaus zur Genesung beitragen..
  9. #278

    Zitat von beatx2 Beitrag anzeigen
    ....
    Und da verstehe ich die Gerichte nicht. Wenn die Frau richtig, also rechtlich einwandfrei gehandelt hat, dann muss der AG doch mindestens Ihr das Gehalt bis zum Ende der Vertragslaufzeit (unbefristet = bis 67 Jahre) zahlen. ...
    Sie verstehen vermutlich die Gerichte deshalb nicht, weil Sie eine andere Rechtsauffassung haben als es die deutsche Gesetzgebung vorsieht.
    Es gibt keine Gehaltsfortzahlung bis zum Eintritt des Rentenalters.
  10. #279

    Zitat von spon-facebook-10000125077 Beitrag anzeigen
    wird mir schlecht.. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie wichtig es ist während einer psychischen Erkrankung Dinge zu tun, die einem gut tun... Von zu Hause sitzen und Däumchen drehen wird man nämlich nicht gesund. Man kann psychische Erkrankungen niemanden ansehen, weswegen leider zu schnell und ungerechtfertigt über die Kranken geurteilt wird. Segeln kann durchaus zur Genesung beitragen..
    Niemand zwingt einen, bei derartigen Erkrankungen zu Hause zu sitzen.
    Nur, als AN hat man in solchen Fällen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten und eine davon ist die Pflicht, sich ein bestimmtes Verhalten vom AG oder der Kasse "absegnen" zu lassen.


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