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Krankenkassen: Immer*weniger Privat-Versicherte zahlen Beiträge

Den privaten Krankenkassen fehlen*einem Bericht zufolge etwa 554 Millionen Euro, weil immer mehr Mitglieder keine Beiträge zahlen. Da ihnen nicht gekündigt werden kann, planen Regierung und Kassen demnach die Einführung eines "Nichtzahler-Tarifs".

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...811931,00.html
  1. #220

    Zwei Klassen Gesellschaft?

    Zitat von montaxx Beitrag anzeigen
    Wie wäre es,wenn man die Gelegenheit nutzen würde und diese absurde Veranstaltung namens Zweiklassenmedizin abschaffen würde...
    Die Frage ist ungefähr so intelligent, wie der Vorschlag, das zweiklassen Wirtschaftssystem von Angestellten und Selbstständigen abzuschaffen.

    Wie kommen Sie überhaüpt auf zwei Klassen? Glauben Sie Ärzte untersuchen anders? Es geht nur um die Bezahlung, nicht um die Fähigkeiten. Ich sehe darum viel mehr ais zwei Klassen von Krankenversicherten:

    - arme Menschen ohne Krankenversicherung
    - privatversicherte Arme mit sehr hoher Selbstbeteiligung, die praktisch nicht zum Arzt gehen können
    - arme gesetzlich Versicherte, leicht oberhalb der Zuschußgrenze
    - Der Hartz IV Empfänger oder Rentner mit vielen Befreiungen
    - Der Beamte mit unglaublich kritischer Beihilfe, die oft weniger zahlt als die GKV
    - der gesetzlich Versicherte mit finanziellem Polster, der sich Zusatzversicherungen leisten kann
    - Der normal voll privat Versicherte
    - der wirklich Reiche, den Behandlungskosten nicht interessieren und der sich unabhängig von der Übernahme der Versicherung leistet, was er bezahlen kann.

    Wo sehen Sie da zwei Klassen?
  2. #221

    PKV nimmt Neugeborene innerhalb der gesetzlichen Frist auf.

    Zitat von freeusa Beitrag anzeigen
    private Krankenversicherung muss das Kind aufnehmen und tut das auch. Es muss nur innerhalb der Frist versichert werden. Das Neugeborene kann den gleichen Status einnehmen wie der Vater.
    Genauso gut darf das Neugeborene im PKV-Vertrag der Mutter gegen eigenen Beitrag ohne Gesundheitsprüfung mitversichert werden. Ebenso kann ein Neugeborenes in der GKV freiwillig versichert werden. Ebenfalls gegen eigenen Beitrag.

    Hier ist die echte Solidarität, da eben ein Beitrag gezahlt wird und nicht familienversichert, also rsikogerecht.

    Im Übrigen bekommt genau dafür die GKV eine Staatszuschuß aus Steuermitteln also auch von den Steuern der PKV-Versicherten. Da das in der Regel Steuerzahler sind, allein schon wegen des Einkommens ist hier doch eine Ungerechtigkeit gegeben. Füe PKV versicherte Kinder gibts keinen Zuschuß. Auch nicht für freiwillig GKV versicherte Kinder. Hier kann eine Bürgerversicherung mit echten Wettbewerb ansetzen. Für jedes Kind gibts den selben Betrag vom Staat unabhängig vom Status GKV/Privat. Das Kindergeld braucht dagegen nicht unbedingt weiter erhöht werden.
  3. #222

    Erst mal informieren!

    Zitat von die_piratenbraut Beitrag anzeigen
    Falsch. Niemand zwingt Sie, sich als Selbstständiger zu versichern.
    Doch! Der Staat. Und zwar spätestens seit dem 1.1.2009.

    Ich finde es langsam wirklich erschreckend, wie viel Halbwissen in diesem Forum offenbar wird!
  4. #223

    Lesen ...

    Zitat von die_piratenbraut Beitrag anzeigen
    Dafür zahlen sie keine Praxisgebühr, keine Medikamentenzuzahlung, kein Krankenhaustagegeld und können sogar eine Rückzahlung bekommen. Die Tarife sind so einfach nicht zu vergleichen.
    Lesen Sie es nochmal. Er hat 1200 Euro Selbstbeteiligung. Da kann man die 10 Euro Praxisgebühr und die Medikamentenzuzahlung als lächerlich abhaken.
  5. #224

    Zitat von die_piratenbraut Beitrag anzeigen
    Dabei wäre es so einfach, die Welt gerechter zu machen. Erstens müßte die Gesundheitsprüfung als diskriminerend entfallen und zweitens müßte die GKV den Solidaritätsgedanken aufgeben und jedes Mitglied müßte extra versichert werden.
    Dann müsste aber auch die Quersubvention der Niedriglöhner und Sozialhilfebezieher entfallen. Die durchschnittlichen Kosten je Versichertem der GKV betragen 280 €, für ALG-2-Bezieher aber bezahlt die ARGE nur 120 € ein. Dazu kommen noch andere Sozialfälle wie Behinderte oder Spätaussiedler.

    Diese Art von "Gerechtigkeit", die Sie propagieren, wäre demnach für einen großen Teil des Volks gar nicht mehr zu finanzieren. Niedriglöhner stünden dann vor der Frage, entweder ihre KV-Beiträge zu bezahlen, oder was zu Essen zu haben. Beides wäre nicht mehr drin.

    Deshalb ist das einzig gerechte System eine steuerfinanzierte Bürgerversicherung. Diese darf von mir aus gerne abgespeckte Leistungen bieten, so dass es für die PKVen weiterhin attraktive Geschäftsmodelle durch das Anbieten von Zusatzversicherungen gibt.

    Für 80% der Bevölkerung würden dadurch die Kosten der KV teilweise drastisch sinken. Das freiwerdende Einkommen würde zu 100% in den Konsum fließen und dadurch nicht unwesentlich zur Lösung der Finanzkrise beitragen. Besondere Anreize würde dieses System für Existenzgründer bieten, denn durch die einkommensunabhängig gesicherte KV würde eine schwere Bürde entfallen.

    Dieses System würde demnach die Freiheit der allermeisten Bürger deutlich ausweiten, und würde nur diejenigen geringfügig mehr belasten, die sich das auch leisten können.
  6. #225

    Zitat von freeusa Beitrag anzeigen
    private Krankenversicherung muss das Kind aufnehmen und tut das auch. Es muss nur innerhalb der Frist versichert werden. Das Neugeborene kann den gleichen Status einnehmen wie der Vater.
    Spätestens wenn das Kind eigenes Geld verdient (z.B. als Auszubildender) kann es in die GKV wechseln. Das geschieht auch so ziemlich ausnahmslos, und insbesondere schwer behinderte Kinder kommen so in die GKV, wo sie durch die Solidargemeinschaft subventioniert werden, obwohl sich deren Eltern der Solidarverantwortung entzogen haben.
  7. #226

    Um was es eigentlich geht...

    Eigentlich haben es bisher nur ein oder zwei Posts auf den richtigen Punkt gebracht.

    Private Krankenversicherer haben eine Vielzahl unterschiedlicher Tarife. Sind die Ausgaben in einem Tarif ungüstig, steigen die Beiträge. Eine Querfinanzierung durch besser stehende Tarife ist nicht möglich bzw. erlaubt. Wird nun ein Tarif im Laufe der Jahre ungüstiger, weil die Leute älter werden, gibt es neue (Einsteiger)Tarife, die halt wesentlich billiger sind. Die Mitgliederstruktur im alten Tarif wird immer schlechter, da keine neuen, gesunden Mitglieder hinzukommen, die Folge sind stark ansteigende Beiträge. Daher auch die unterschiedlichen Aussagen einiger Foristen, dass deren Beiträge kaum gestiegen sind, während andere sich massiv beschweren.

    Was allerdings nicht ausreichend bekannt gegeben wird, ist die Tatsache, dass man den Tarif wechseln kann. Wahrscheinlich weil dann die günstigen Tarife teurer werden und somit für Neukunden unattraktiv werden.

    Aufgrund der Versicherungspflicht und den damit verbundenen Annahmezwang, gegen den sich der PKV Verband vehement wehrte, wurde dann ein Basistarif eingeführt. Der Tarif entspricht zumeist dem Höchstbeitrag der GKV (ca. 585 EUR) bei entsprechenden Leistungen analog GKV. Dieser Tarif ist sogesehen teuer und unattraktiv.

    Dieser Nichtzahlertarif ist die logische Folgerung aus der Tatsache, dass man auch im Falle fehlender Beitragszahlung nicht mehr kündigen kann. Die Leistung ist dann auch nur auf das Wesentliche beschränkt. Spannend wird nur sein, was denn das "Wesentliche" sein wird und wer das bestimmt....
  8. #227

    Warum diskutieren Sie?

    Zitat von ergosum Beitrag anzeigen
    Doch! Der Staat. Und zwar spätestens seit dem 1.1.2009.

    Ich finde es langsam wirklich erschreckend, wie viel Halbwissen in diesem Forum offenbar wird!
    Komisch, ich diskutiere, um Wissen auszutauschen. Wüßte ich alles, wäre jedes Gespräch unnütz. Sie haben Recht, hier findet es sich:
    Versicherungspflicht in Deutschland | PKVPrivateKrankenversicherung.com

    Danke für den Hinweis, ich hatte es bisher so verstanden, dass sich jeder versichern KANN und jeder aufgenommen werden muss. Denn wie wollen Sie kontroillieren, ob jemand versichert ist und wie wollen Sie ihn zwingen, einen Vertrag zu unterschreiben?

    Das man rückwirkend die Beiträge bezahlen muss, war schon vor vielen Jahren so. Nach meiner Scheidung, und ich war über meinen Mann versichert, ist mir das endgültige Urteil nicht zugesendet worden. Die Versicherung wüßte es über meinen Mann. Da gab es dann einen großeren Zeitraum, in dem ich nicht versichert war.

    Denn drei Monate nach der rechtsgültigen Scheidung war die Versicherung von Leistungen befreit. Bis ich aber nach dem Eintrittsgesuch eine verbindliche Mitgliedschaft bekam, verging wieder über ein Monat. Die Beiträge für die Zeit mußte ich nachbezahlen, Leistungen hätte ich nicht in Anspruch nehmen dürfen.

    Dieses Verhalten der GKV hat bei mir nur bewirkt, dass ich nach Studium und Eintritt in das Arbeitsleben so schnell wie möglich in die PKV wechselte. Da habe ich einen Vertrag mit eindeutig beschriebenem Leistungsumfang. Bei der GKV bekommt man irgendwas, was sich aber morgen wieder ändern kann, oder auch nicht. Ist z.B. der Heilpraktiker drin oder nicht? Wer weiss das bei der GKV schon.
  9. #228

    rechnen Sie genauer zusammen

    Zitat von spiegelleser987 Beitrag anzeigen
    Lesen Sie es nochmal. Er hat 1200 Euro Selbstbeteiligung. Da kann man die 10 Euro Praxisgebühr und die Medikamentenzuzahlung als lächerlich abhaken.
    10,-€? Das meinen Sie ist alles?

    Das fällt alles an, jechen Sie das bei vier Personen im Haushalt mal zusammen. Das sind je nach Krankheiten und Häufigkeit der Arztbesuche erheblich mehr als 10,-€

    - Praxisgebühr: 10,00 €, fällig pro Quartal bei Ärzten, Zahnärzten, Psychologischen Psychotherapeuten, Notdiensten (nur einmal im Quartal bei vorliegender quartalsgleicher Überweisung). Entfällt häufig bei Teilnehmern an Disease-Management-Programmen (DMP)

    - Medikamente und Hilfsmittel: 10 % des Abgabepreises, minimal 5,00 €, maximal 10,00 €, nie mehr als der Abgabepreis selbst. Ausnahmen sind z. B. Hilfsmittel, die verbraucht werden wie Inkontinenzhilfen oder Filter für Beatmungsgeräte. Für sie gilt der Mindestsatz von 5,00 € nicht, wohl aber die Obergrenze von 10,00 € pro Monat. Seit dem 1. Juli 2006 sind besonders preiswerte Medikamente, d. h. vor allem Generika, von der Zuzahlung befreit.

    - Krankenhaus: 10,00 € pro Kalendertag, maximal für 28 Tage

    - Rehabilitation: 10,00 € pro Kalendertag – gilt längstens für 42 Tage. Verringerung der Zuzahlungskosten sind möglich durch Anrechnung eines direkt vorgeschalteten Krankenhausaufenthaltes (Bsp. Entgiftungsbehandlung vor Entwöhnungsbehandlung), dann beläuft sich die Zuzahlungsdauer auf max. 14 Tage (wobei die vorherigen Tage angerechnet werden).

    - Heilmittel: 10,00 € Verordnungsgebühr, zusätzlich 10 % des Abgabepreises

    - Haushaltshilfe: 10 % der Leistung pro Tag, minimal 5,00 €, maximal 10,00 €, nie mehr als die Leistungshöhe

    - Fahrkosten: 10 % der Erstattung pro Fahrt, minimal 5,00 €, maximal 10,00 €, nie mehr als die Leistungshöhe
  10. #229

    10 Euro Praxisgebür 1200 Euro SB

    Zitat von spiegelleser987 Beitrag anzeigen
    Lesen Sie es nochmal. Er hat 1200 Euro Selbstbeteiligung. Da kann man die 10 Euro Praxisgebühr und die Medikamentenzuzahlung als lächerlich abhaken.
    Na 10 Euro Praxisgebühr sind eben nicht lächerlich, da bei schwerer Krankenheit der Versicherte mit max. 2 % vom Brutto dabei ist. Ich meine er muß viele Zuzahlungen in einem Jahr leisten. Diese sind begrenzt auf 2 % des Jahresbruttos. Unabhängig davon sind Zuzahlungen über die Medikamentenhöchtsbeträge und event. Zusatzbeiträge bei der GKV.

    Dagegen wird in der PKV alles über der vereinbarten SB gemäß Tarif gezahlt. Im Übrigen sind hohe SB in der PKV unattraktiv, da Beiträge umgerechnet auf die Basisleistungen der GKV unbegrenzt steuerlich absetzbar sind. Die Selbstbeteiligung ist jedoch selber zu tragen. Im Einzelfall kann das bedeuten das ein Tarif mit 1200 Euro SB nach Steuer genauso viel kostet, wie ein gleichartiger Tarif mit 600 Euro SB. Nur der Vorteil liegt hier in höherer Alterungsrückstellung, geringerer Selbstbeteiligung aber erstmal ein höherer Beitrag allerdings vor Einkommensteuer. Deshalb sind PKV Geiz ist Geil Tarife mit wenig Leistung und hoher SB und niedrigem Beitrag nicht für jeden geeignet.
    Wer diesen Zusammnehang kennt braucht sich auch nicht vor risikogerechten und nicht unterkalkulierten PKV-Tarifen zu fürchten. Der Ertrag kommt im Alter ganz sicher.


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