Zitat von
kairenken
Ich kann den Herren Richter und Röttger nur zustimmen. Es sollte alles mit Augenmaß behandelt werden. Statt dessen greift eine Hysterie um sich, die ihresgleichen sucht. Interessant wird es übrigens erst richtig, wenn sich die Frage stellt, ob ein Unternehmen als "sonstige Stelle" im Sinne des §11 StGB gilt und deren Mitarbeiter damit als Amtsträger eingestuft werden können, ohne dass ihnen und/oder den Kunden das überhaupt bewusst ist. Denn in diesem Moment geht es nicht mehr um §299 StGB, sondern um Straftaten wie Vorteilsannahme/Gewährung bzw. Bestechung/Bestechlichkeit; da hört der Spaß wirklich auf!