Zitat von
Spessartplato
"Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil:
Die Klage wird abgewiesen
Begründung:Das Gericht hat weder über politische Grundsatz-Entscheidungen noch über ökonomische Gesetzmäßigkeiten zu befinden(dies hat Voßkuhle ja schon geäußert)
Zwar ist der Rettungsschirm ein Verstoß gegen die No-Bail-Out-Bestimmung des Lissabon-Vertrages(an objektiven Tatsachen kann nicht mal das BVG rütteln)
Angesichts der dramatischen Vorgänge sah sich das Gericht allerdings gezwungen, eine Güterabwägung vorzunehmen, schließlich bestand Gefahr nicht nur für die Währung eines Landes, sondern die ganz Europas.
Es ist jedoch eine Behörde zu schaffen, die derartige Vorgänge zukünftig überprüfen muß-diese Behörde ist angehalten, sich mit den Länderparlamenten abzusprechen, ob solche Rettungsmaßnahmen sinnvoll sind.
Insofern wird der Klage Rechnung getragen, zukünftig die Parlamente der Mitgliedsländer in den Entscheidungsprozess einzubinden..."
Da Juristen sich immer mit dreideutigen Formmulierungen absichern und konkrete Verantwortungs-Übernahme scheuen wie der Teufel das Weihwasser, sind sie so selbst aus dem Schneider und können, wenn der Euro einst zusammenkracht, sich zufrieden in ihren Sesseln zurücklehnen und sagen:
"Haben wir damals nicht die Parlamente an ihre Verantwortung erinnert?"