DPAEine junge Frau soll in Köln mit K.o.-Tropfen betäubt worden sein, möglicherweise wurde sie auch vergewaltigt. Um sie nach Tatspuren untersuchen zu lassen, wollte eine Notärztin die 25-Jährige ins Krankenhaus schicken. Zwei katholische Kliniken sollen sich geweigert haben.
Köln: Vergewaltigungsopfer offenbar von katholischer Klinik abgewiesen - SPIEGEL ONLINE
Zitat des Polizisten: "Um unterlassene Hilfeleistung handle es sich dabei jedoch nicht."
Das muss man mir als Juristen erklären. § 323c StGB lautet: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Für mich eindeutig (!) unterlassene Hilfeleistung.
Ich habe mir ein paar mal die Augen gerieben bis ich kapiert habe was ich da gelesen habe.
macht sich immer "beliebter".
Auch wenn die Kölner als "erzkatholisch" bezeichnet werden - ein bisschen mitdenken sollten im 21. Jahrhundert alle. Auch Dogmatiker.
Das sind jedenfalls keine echten Christen
bis ins kleinste aufgeklärt werden! Und wie die Polizei darauf kommt hier nicht von unterlassener Hilfeleistung zu sprechen ist mir ein Rätsel und ist für mich grenzdebil. Klarer geht es wohl nicht. Hier müsste sofort dem Polizisten ebenfalls ein Verfahren oder mindestens eine Dienstaufsichtsbeschwerde angehängt werden. Zusätzlich ist da für mich schon der Tatbestand "Behinderung der Justiz" durch die Kliniken gegeben.
... über Menschlichkeit - wie immer bei dieser Schrumpel-Religion.
Bei denen ist es nicht 2013, sondern 1513.