Kim Dotcom von Megaupload: "Ich bin kein Raubkopier-König"

REUTERSRaubkopien habe er immer bekämpft, sagt Megaupload-Gründer Kim Dotcom. Die Vorwürfe gegen ihn nennt der in den USA wegen Gründung einer kriminellen Organisation Angeklagte "böswillig". Er habe Beweise für seinen Kampf gegen illegale Inhalte.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...818648,00.html
  1. #60

    Ahnungslose

    Unglücklicherweise argumentieren eine Vielzahl der Benutzer hier ins Blaue hinein von tiefgreifender juristischer Ahnungslosigkeit getragen und höchst subjektiv geprägt.

    Nur um ein Beispiel zu nennen:

    In Deutschland ist völlig unstrittig, dass der Anschlussinhaber eines INet Zuganges für alle Rechtsverstöße, die über diesen Zugang begangen werden, als Störer auch auf Schadenersatz haftet, es sei denn er kann in sich besonderem Maße damit exkulpieren, dass er sowohl seine tatsächliche Aufsichtspflicht als auch seine Aufklärungspflicht gegenüber dem Nutzer nicht verletzt hat oder aber die Störung für ihn unvermeidbar war. Wieso sollte also selbiges für einen Kim Schnitz nicht gelten, der eine Plattform wie Megaupload bereit stellt und es Nutzern in millionenfacher Weise ermöglichst, illegalen Content zu teilen.

    Dabei hat Kim Schmitz sowohl seine tatsächliche Aufsichtspflicht verletzt, weil er Dateien beim Upload nicht auf Hash Wert prüfte und unzureichend löschte, er hat seine Aufklärungspflichten verletzt, weil er bei der Registrierung nicht ausdrücklich aufklärte und es war für ihn auch nicht unvermeidbar.

    Tatsächlich hat sich Kim Schmitz zu Lasten der Urheberrechtsinhaber im Multimillonenbereich bereichert und im besonderen Maße an Content verdient, an dem er keine Rechte hatte.

    Das natürlich für einen Kim Schmitz mit seinen verworrenen Rechtsansichten als Krimineller dies nicht einsichtig ist überrascht nicht, es ist jedoch bereits jetzt unzweifelhaft, dass die US Behörden Kim Schmitz zerquetschen werden, wie eine taube Nuss!
  2. #61

    Zitat von Geeenau Beitrag anzeigen

    Warum es bei megaupload auch nur geht ist: Ihm wird vorgeworfen das material welches an ihn von rechteverwertern herran getragen wurde, nicht ordnungsgemäß gelöscht zu haben.
    Er habe zwar die links in der datenbank gelöscht, nicht jedoch in jedem falle die datein.
    Das ganze kommt zu stande weil megaupload durch file-hashs jede datei nur einmal auf den servern vorhielt. D.h... wenn 1000 leute die selben sachen hochladen, lag es trotzdem nur einmal auf den servern, hatte aber 1000 verschiedene links. Und ihm wird vorgeworfen im falle einer beschwerde eben nur den entsprechenenden link zu gelöscht zu haben.

    Ist im grunde nichts besonderes das vorgehen, reine IT-praxis um das ganze ein wenig ökonomischer zubetreiben.
    Ob er wirklich die datein hätte löschen müssen ist die andere frage.
    Aber e sliegt wohl nahe da sman ihm daraus eine gewisse art von vorsätzlichkeit vorwerfen könnte.
    Das entspricht nicht ganz der Wirklichkeit. Die Dateien wurden als RAR Files hochgeladen in Häppchen. Angeblich, um bei RAR Beschädigung nur einen Part erneut laden zu müssen. Der wahre Gund: So sollten noch mehr Premiumkunden gewonnen werden.
    80 x 100 MB Teile eines BlueRay Rips zerren an den Nerven eines Fee Users. Der wurde so gefügig gemacht.

    Da Sie ja offensichtlich aus dem IT Fachkommen, werden Sie wissen, dass Sie RAR unterschiedlich erstellen können, Sie also die Komprimierung unterschiedlich einstellen können. Daher kann ein und das gleiche Produkt durchaus in sehr unterschiedlichen Dateien vorkommen. Da nützt Ihnen auch kein Hash, erst wenn es wirklich zwei identische Dateien waren, klappt das.
  3. #62

    Zitat von BlakesWort Beitrag anzeigen
    ...Das Leugnen und das Beteuern, er hätte aktiv gegen die Piraterie gekämpft, könnte in einem "In dubio pro reo" enden, es sei denn, einer seiner Mitwisser packt aus und beschuldigt ihn eindeutig.
    Vorrausgesetzt er kann für MU noch ein paar Zollanmeldungen vorlegen die ihn in Punkto Geldwäsche aufgrund der Zahlung über Drittkonten entlasten (laut Anklage ein Hauptvorwurf). Ich meine es kann ja sein, dass der US-Zoll da so einiges durcheinander gebracht hat. Jedenfalls steckt er möglicheweise in Erkärungsnot warum er laut Anklage die Seiten bei Carathia Hosting nicht über die MU Konten bezahlt hat, sondern Konten von dritten oder seine alter Egos dafür genutzt hat. Das dürfte also noch lustig werden.....
  4. #63

    Sie haben Recht

    Zitat von tentonhammer Beitrag anzeigen
    Dabei hat Kim Schmitz sowohl seine tatsächliche Aufsichtspflicht verletzt, weil er Dateien beim Upload nicht auf Hash Wert prüfte und unzureichend löschte, er hat seine Aufklärungspflichten verletzt, weil er bei der Registrierung nicht ausdrücklich aufklärte und es war für ihn auch nicht unvermeidbar.

    Tatsächlich hat sich Kim Schmitz zu Lasten der Urheberrechtsinhaber im Multimillonenbereich bereichert und im besonderen Maße an Content verdient, an dem er keine Rechte hatte.
    Ich sehe das noch nicht einmal so eng, sondern halte die beweisführung für noch einfacher dadurch, dass auf der Seite von megaupload direkt Werbung für die illegalen Inhalte gemacht wurde. Sich hinzustellen und zu behaupten, man habe nur Speicherplatz geboten, ist allein schon auf diese Art Ad-Absurdum zu führen.
    Schmitz wußte sehr genau, wie sein Geschäft funktioniert. Und mit dem bezahlen von Uploadern etc. hat man sich sehr klar das Geschäftsfeld definiert.

    JT
  5. #64

    Zitat von Reiner_Habitus Beitrag anzeigen
    Zitat von P.Delalande Beitrag anzeigen
    Das werden Sie ihm nicht nachweisen können, denn er betreibt nur eine Autovermietung.
    Das Wort Autovermieter macht genauso wenig unangreifabar wie das Wort Provider, Filehoster, katholischer Priester oder Bundespräsident......

    Und für das Beschaffen von Beweisen gibt es Ermittlungsbehöreden. Im Falle ihres Autovermieters der bevorzugt Schmuggelautos vermietet, gäbe es neben den Unterlagen evtl. noch Telefonate, V-Leute, Kronzeugen ect. Denn ein Geschäft benötigt immer eines: Koordination. Und diese Koordination ist es welche sie verrät.
    Sie müssen ihm nachweisen, dass er bewusst kriminelle Handlungen unterstützt. Glauben Sie, dass Ihnen das gelingt?
    Da werden auch V-Leute, die bei ihm Autos gemietet haben, nicht weiter helfen, wenn diese nicht den Nachweis erbringen können, dass er die Autos bewusst für kriminelle Machenschaften bereitstellt.
  6. #65

    Zitat von Reiner_Habitus Beitrag anzeigen
    Das Netz ist ein Spiegel der Gesellschaft. Was außerhalb des Netzts illegal ist ist es somit auch innerhalb. Da gibt es nix zu verstehen.
    Scheinbar doch noch.
    Denn das Internet ist sogar weit mehr durchreguliert als die Offlinewelt.
    Allein schon aus dem Grund, weil man es (technisch) kann.
    Eine Privatkopie ist beispielsweise ausserhalb des Netzes legal (solange nicht von wirksam kopiergeschütztem Medium erstellt). Im Netz hingegen wird sie seit einigen Jahren prinzipiell als illegal betrachtet um noch anwaltlich ein paar Euro bei den Eltern von Schulkindern abzupressen.
  7. #66

    Genau (...)

    Zitat von tentonhammer Beitrag anzeigen
    Unglücklicherweise argumentieren eine Vielzahl der Benutzer hier ins Blaue hinein (...) Nur um ein Beispiel zu nennen: In Deutschland ist völlig unstrittig (...)
    Dabei hat Kim Schmitz sowohl seine tatsächliche Aufsichtspflicht verletzt (...) es ist jedoch bereits jetzt unzweifelhaft, dass die US Behörden Kim Schmitz zerquetschen werden, wie eine taube Nuss!
    Neuseeland ist nicht Deutschland und anglikanisches Recht in den USA ist auch kein deutsches Recht.

    Vielleicht haben Sie es nicht verstanden: Kim befindet sich in Neuseeland und ihm droht die Auslieferung in die USA.
    Ihre holprigen Vergleiche zu deutschem Recht sind da zwar amüsant aber auch irrelevant, zumal die USA bei entsprechenden Verfahren (von politischer Bedeutung) eine Überstellung an deutsche Zuständigkeit in aller Regel verweigern.

    Es mag zwar dem Laien offensichtlich sein, aber im Detail ist es überhaupt nicht sicher, das am Ende eine Verurteilung steht. Schon alleine Fehler beim Zugriff (Verfahrensfehler generell) und Fehler bei der Beweisssicherung werden im anglikanischen Recht völlig anders bewertet als bei unseren, gottgleichen Richtern an deutschen Gerichten.
  8. #67

    Es muss auch ganz klar gesagt werden, dass es ein Fehler war ihn aus der U-Haft zu entlassen. Kim Schmitz ist ein absolut klassicher Kandidat, bei dem Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr und Fluchtgefahr vorliegt. Ich kann mir beim allerbesten Willen nicht vorstellen, dass er in Deutschland aus der UHaft entlassen worden wäre. Aber das Kim Schmitz Modell beruht eben auch darauf, irgendwann immer auf einen Dummen und Ahnungslosen (Richter) zu treffen und andere in der Weise für sich nutzbar zu machen, dass man erheblich verdient, ohne aber die Haftungsrisiken zu tragen. Ich wäre gerne Staatsanwalt in dieser Angelegenheit, mir würde einer abgehen ihn öffentlich zu richten, weil das Leben so nicht funktioniert wie es sich der Dicke aus Kiel vorstellt. Das es bisher funktioniert hat, beruht ausschließlich auf der Dummheit , Faulheit, Verblendung und Naivität Dritter.
  9. #68

    Zitat von niska Beitrag anzeigen
    Denn das Internet ist sogar weit mehr durchreguliert als die Offlinewelt.
    Allein schon aus dem Grund, weil man es (technisch) kann.
    Eine Privatkopie ist beispielsweise ausserhalb des Netzes legal (solange nicht von wirksam kopiergeschütztem Medium erstellt). Im Netz hingegen wird sie seit einigen Jahren prinzipiell als illegal betrachtet um noch anwaltlich ein paar Euro bei den Eltern von Schulkindern abzupressen.
    Wüsste nicht das Privatkopien im Netz illegal sind:

    Beispiel: Ich lade ein urheberrechtlich geschütztes Lied auf meinen Onlinespeicher, bei dem ich ordnungsgemäß mit Adresse und Wohnsitz angemeldet bin hoch und gebe den Link mit Passwort an meine Schwester weiter. -> Das ist eideutig eine Privatkopie

    Gegenbeispiel: Ich lade das Lied irgendwo hin stelle es allen meinen Bekannten und Facebookfreunden zur Verfügung -> eindeutig unerlaubte vervielfältigung
  10. #69

    Zitat von traldors Beitrag anzeigen
    Neuseeland ist nicht Deutschland und anglikanisches Recht in den USA ist auch kein deutsches Recht.

    Vielleicht haben Sie es nicht verstanden: Kim befindet sich in Neuseeland und ihm droht die Auslieferung in die USA.
    Ihre holprigen Vergleiche zu deutschem Recht sind da zwar amüsant aber auch irrelevant, zumal die USA bei entsprechenden Verfahren (von politischer Bedeutung) eine Überstellung an deutsche .....
    Das US amerikanische Urheberrecht ist noch restriktiver im Vergleich zum Deutschen. Ich sehe also absolut kein Problem darin, eine entsprechende Anspruchsgrundlage zivilrechtlich und eine entsprechende Verurteilungsgrundlage strafrechtlich zu finden (was in Deutschland schon schwerer wäre).

    Ich gehe auch davon aus, dass in einem mehrjährigen Ermittlungsverfahren im Vorfeld entsprechende Beweise gesichert wurden bis die Anklage erhoben wurde. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass in Verfahren von diesem Umfang und Dauer und Öffentlichkeitswirksamkeit und dazu noch mit Präzidenzqualität man sich irgendwelche Nachlässigkeiten erlaubt.

    Wie gesagt, mich wundert auch, dass bisher von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen Megaupload noch garkeine Rede war.