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Kim Dotcom von Megaupload: "Ich bin kein Raubkopier-König"

REUTERSRaubkopien habe er immer bekämpft, sagt Megaupload-Gründer Kim Dotcom. Die Vorwürfe gegen ihn nennt der in den USA wegen Gründung einer kriminellen Organisation Angeklagte "böswillig". Er habe Beweise für seinen Kampf gegen illegale Inhalte.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...818648,00.html
  1. #50

    Koan Titel

    Zitat von traldors Beitrag anzeigen
    Wenn man aber an alten Verwertungsketten festhält, wider besseren Wissens, hat man es nicht anders verdient.
    Genau, was kann der Ladendieb dafür, dass bei Aldi
    die Ware einfach rumliegt ?
    Da kann man sich doch einfach bedienen.
    Ist Aldi selbst schuld.
  2. #51

    -

    Zitat von Geeenau Beitrag anzeigen
    So ist es!
    Es wundert doch sehr das ein großteil der vermeintlich freiheitsliebenden menschen hier, nicht im geringsten zu verstehen scheint wie das internet so funktioniert.
    Das Netz ist ein Spiegel der Gesellschaft. Was außerhalb des Netzts illegal ist ist es somit auch innerhalb. Da gibt es nix zu verstehen.

    Es kommt immer drauf an was man wie warum zu welchem zweck macht Beispiel:

    Der eine leiht jemandem für sein Blumengeschäft in gutem Glauben 100.000 euro und kriegt 120.000 zurück......

    Der andere der genau das selbe tut fährt aber ein. Und zwar weil er im gegensatz um ersten genau wusste das das Blumengeschäft im Hinterzimmer in Wahrheit einen Hanfanbau betreibt......
  3. #52

    Zitat von Reiner_Habitus Beitrag anzeigen
    Zitat von P.Delalande Beitrag anzeigen
    Können Sie nachweisen, dass er die Fahrzeuge ausschließlich dafür bereit hält?

    Gemäß welches Paragrafen des StGB glauben Sie ihn verurteilen zu können?

    Wie wäre es mit Beihilfe zum Drogenhandel. Konkret fällt mir da
    Btmg 29.13 ein -> Bereitstellung von Vermögenensgenegständen
    BTmg 30.1/2 -> Förderung des Handels

    Das werden Sie ihm nicht nachweisen können, denn er betreibt nur eine Autovermietung.
  4. #53

    Koan Titel

    Zitat von P.Delalande Beitrag anzeigen
    Das werden Sie ihm nicht nachweisen können, denn er betreibt nur eine Autovermietung.
    Genau darum geht es doch bei diesem Typen.

    Wußte er, dass die Plattform zum illegalem Tausch
    von Raupkopien genutzt wird ?
    Hat er möglicherweise den Handel gefördert ?
    Hat er selbst Profit aus diesem Handel gezogen ?

    Das alles muss ein Gericht entscheiden.
    Und deshalb gehört er genau dahin.
  5. #54

    ...

    Das diese Dienste zum grössten Teil für die Verbreitung von (Raub)kopien benutzt wird ist wohl jedem klar.
    Alles drumherum ist doch nur juristisches Blabla.
    Aber so ist es halt, die Lücke zu suchen um Geld zu verdienen. Moralisch verwerflich aber eventuell eine juristische Lücke.
    Man muss einer AGB zustimmen wo sicher drinne steht illegale Daten dort nicht auf die Server zu packen.

    Und nu kommt die Definition von illegal. Es gibt ja genügend legale Downloadmöglichkeiten von Spielen und Filmen. Man bezitzt also keine CD/DVD mehr sondern nur die digitale Version. Irgendwo hat man dann eine E-Mail das man die Kopie haben darf. Also darf ich sie auch auf Megaupload hochladen.

    Jetzt bekommt Megaupload einen Tipp das dieser Link illegal ist. Nun muss geprüft werden ob die Datei eventuell "Branchentypische" Namen hat. (gibt da so Gruppen die DVD-Schutz cracken etc.) Die werden dann vielleicht gleich gelöscht.
    Wenn dem nicht so ist wird eventuell beim Eigentümer nachgefragt. Das sind dann vielleicht die E-Mails auf die angesprochen wurde. Wenn keine Antwort kommt = löschen aber vielleicht kommt als Antwort ja ein Steam oder Gamesload Zertifikat. Dann würde ein löschen seitens Megaupload ein Bruch des Vertrages sein...

    NU kommt es halt darauf an diese Sachen zu beweisen...
  6. #55

    kein titel

    Wurde Er nicht deswegen verhaftet, weil er nicht nur den Speicherplatz angeboten hat sondern auch selbst Filme zum Download verkauft hat?

    Das wäre dann der Unterschied zum Beispiel zu Rapidshare, die ja nur den Speicherplatz anbieten.
  7. #56

    Zitat von P.Delalande Beitrag anzeigen
    Das werden Sie ihm nicht nachweisen können, denn er betreibt nur eine Autovermietung.
    Das Wort Autovermieter macht genauso wenig unangreifabar wie das Wort Provider, Filehoster, katholischer Priester oder Bundespräsident......

    Und für das Beschaffen von Beweisen gibt es Ermittlungsbehöreden. Im Falle ihres Autovermieters der bevorzugt Schmuggelautos vermietet, gäbe es neben den Unterlagen evtl. noch Telefonate, V-Leute, Kronzeugen ect. Denn ein Geschäft benötigt immer eines: Koordination. Und diese Koordination ist es welche sie verrät. Und a gilt: je Tiefer sie mit drin stecken desto schlimmer. Ganz egal was auf ihrem Firmenschild steht.....

    Im Fall MU ermittelt das FBI. Und glauben sie mir, wenn die zuschalgen dann haben die was konkretes in der Hand. Das ist keine Gurkentruppe aus Hilfspolizisten, die jemandem ans Bein pinkeln wollen. Das sind absolute Fachleute auf ihrem Gebiet und die wissen wie man Beweise sammelt. Schon vergessen: Die waren bei MU sogar über Skype 1:1 dabei und haben die Koordination Jahrelang sorgsam protokolliert.

    Übringens: 80% der vom FBI gefassten Straftäter bekennen sich angesichts der Beweislast schuldig und sparen sich so ein paar Jahre Knast.
  8. #57

    materiell != immateriell

    Zitat von olymp666 Beitrag anzeigen
    Genau, was kann der Ladendieb dafür, dass bei Aldi
    die Ware einfach rumliegt ?
    Da kann man sich doch einfach bedienen.
    Ist Aldi selbst schuld.
    ihnen ist schon klar, daß sich das stück ware bei aldi nicht in quasi nullzeit, verlust- und kostenfrei klonen läßt im gegensatz zu 'content' ? damit schränkt ein ladendieb durch seinen klau die verfügungsmöglichkeiten der vorbesitzers notwendigerweise ein - im gegensatz zur situation bei immaterialgütern.

    und dieses argument bedeutet nicht, daß ich die selbstbedienung an geschützten immaterialgütern gutheiße.

    mfg, carsten
  9. #58

    Kim Dotcom ist ein Gauner, ein Typ, der mit minimalem Einsatz maximalen Gewinn aus den Gaunereien herausschlägt. Vor allem ist er ein Stehaufmännchen, dessen Schläue durch seinen Hang zu Megalomanie geschlagen wird. Ich bin mir sehr sicher, Schmitz kennt die Gesetzeslage sehr genau. Das Leugnen und das Beteuern, er hätte aktiv gegen die Piraterie gekämpft, könnte in einem "In dubio pro reo" enden, es sei denn, einer seiner Mitwisser packt aus und beschuldigt ihn eindeutig.
  10. #59

    Ein typischer (...)

    Zitat von olymp666 Beitrag anzeigen
    Genau, was kann der Ladendieb dafür, dass bei Aldi
    die Ware einfach rumliegt ?
    Da kann man sich doch einfach bedienen.
    Ist Aldi selbst schuld.
    Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Die Wertschöpfungskette einer Ware bei Aldi ist eine völlig andere, als bei einer rein digitalen Ware die nur aus "0+1" besteht.

    Nehmen wir das Beispiel Frankreich: Dort gilt das "three strikes" Gesetz und die Abkopplung vom Internet, bei wiederholten Verstößen gegen das Urheberrecht (u.a.).

    Nun raten Sie doch mal, in welchem Land in Europa die meisten Raubkopierer vor sich hin "werkeln"?!

    Ja, genau: Frankreich.

    Offensichtlich müssen die Rahmenbedingungen für digitale Inhalte völlig neu definiert werden. Das hatte seinerzeit sogar Villepain erkannt.








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