Kieler Handball-Prozess: Oberstaatsanwalt legt Revision ein
dapdIm Handball-Prozess gegen Uwe Schwenker und Zvonimir Serdarusic wird die die Kieler Staatsanwaltschaft am Freitag Revision einlegen. Das berichten mehrere Medien. Die beiden Funktionäre waren Ende Januar freigesprochen worden.
Ein Staatsanwalt muss die Schuld nachweisen. Ein Gericht muss von der Schuld überzeugt sein. Wenn das Gericht von der Schuld überzeugt ist, kann es den Angeklagten u.a. verurteilen.
Nur was soll "Zweifle an der Unschuld" sein? Niemand in einem Rechtsstaat ist verpflichtet, seine Unschuld zu beweisen. Ob jetzt ein Richter an der Unschuld zweifel hat oder nicht ist vollkommen irrelevant!
Auch andersherum wäre dies so. Weil das Gericht von der Schuld "überzeugt" sein muss. Wenn es Zweifel gibt, dann wird man i.d.R. eben nicht verurteilt.
Also, die Aussage "Zweifel an der Unschuld" bzw. man ist "halb von der Schuld überzeugt" sind vollkommen irrelevant.
Man stelle sich das auch mal vor Gericht vor. Ein Angeklagter macht von seinem Recht die Aussage zu verweigern Gebrauch. Der Staatsanwalt trägt vor Gericht seine Beweise, Indizien,... vor. Der Anwalt kann diese widerlegen o.ä. Das Gericht schaut sich die Ausführungen der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers an und kommt zu dem Ergebnis, also "von der Schuld" sei man nicht überzeugt. Ergo, der Angeklagte gilt als unschuldig.
Dann macht ein Gericht noch die vollkommen sinnfreie Aussage "Man habe auch Zweifel an der Unschuld". Da wird der Angeklagter aber denken, wow. Musste ich dies überhaupt nachweisen? Und was spielt so eine Aussage dann auch für eine Rolle?