Kein Hotel-Rabatt: Bordelle müssen volle Umsatzsteuer zahlen

DDPDie ermäßigte Umsatzsteuer für Hoteliers gilt nicht für Bordelle. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem Urteil klargestellt. Die Begründung: In den Zimmern werde nicht geruht.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...842186,00.html
  1. #1

    So etwas kann nur von einem Idioten kommen

    Wie kann man einem Hotelbesitzer Steuern senken und das in den Zeiten der knappen Kassen der Arbeitnehmer? Und das auch noch für Bestechungsgeld von einer Million? Dieser jemand kann nur ein Komplettidiot sein: Bananenrepublik pur.
  2. #2

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die ermäßigte Umsatzsteuer für Hoteliers gilt nicht für Bordelle. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem Urteil klargestellt. Die Begründung: In den Zimmern werde nicht geruht.
    Lustig. Aber riecht das nicht ein bisschen nach einem anfechtbaren Urteil?

    Zitat von Artikel
    Die an die Prostituierten überlassenen Räume würden nicht für Wohn- und Schlafzwecke, sonder für gewerbliche Zwecke genutzt.
    Fast das gesamte Hotelwesen ist nur existent, weil gewerbliche Zwecke uns zwingen, in diesen Etablissements zu überwachen. Freizeit und Erholung sehe ich da eher bei Bordellen als bei den langweiligen Standardabsteigen, die sich Hotel nennen.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieses Urteil keinen Bestand haben wird, gestehe aber, dass ich kein Profi in Sachen Bordellbesuch bin. Ich arbeite an Besserung.
  3. #3

    Gesetzesbeugung

    wieder einmal werden Gesetze nach belieben gebeugt. Was ist an diesem Satz missverständlich? "die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind." Was anderes tun diese Leute? Die Finanzämter können sich halt alles erlauben.
  4. #4

    Juristen

    Wie sieht es bei Prostituiertenbesuchen im Hotel aus? Werden dann normale Umsatzsteuern fällig? Und was ist mit einschlafenden Freiern im Puff? Bekommen die den ermäßigten Satz? Lächerliches Urteil.

    Hin und wieder zweifele ich am Verstand mancher Juristen.
  5. #5

    Seltsam

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die ermäßigte Umsatzsteuer für Hoteliers gilt nicht für Bordelle. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem Urteil klargestellt. Die Begründung: In den Zimmern werde nicht geruht.

    Bordelle müssen volle Umsatzsteuer zahlen - SPIEGEL ONLINE
    Wie ist das eigentlich, wenn in einem Hotel ein Seminarraum für eine Besprechung gemietet wird? Dafür dürfte es dann doch auch keinen ermäßigten Steuersatz geben.
  6. #6

    So was kann nur von einem Idioten kommen

    Zitat von donnerfalke Beitrag anzeigen
    Wie kann man einem Hotelbesitzer Steuern senken und das in den Zeiten der knappen Kassen der Arbeitnehmer? Und das auch noch für Bestechungsgeld von einer Million? Dieser jemand kann nur ein Komplettidiot sein: Bananenrepublik pur.
    Seit wann werden den Hotelbesitzern die Steuern gesenkt ?

    Den HotelKUNDEN werden die Steuern gesenkt und dadurch der Umsatz fuer die Hotelbesitzer ein klein wenig angekurbelt.

    So was kann nur von einem Idioten kommen. Bei Gier setzt hier regelmaessig und berechenbar der Verstand aus. Ohne Gier gaebs LINKS gar nicht...
    Geändert von ( um Uhr)
    Häuser werden nicht auf Sand gebaut und Träume nicht auf Ausreden.
    Du bist der Architekt Deines Lebens. Du bist der Autor Deiner Erfolgsstory - niemand sonst.
  7. #7

    Zitat von Coiote Beitrag anzeigen
    Wie ist das eigentlich, wenn in einem Hotel ein Seminarraum für eine Besprechung gemietet wird? Dafür dürfte es dann doch auch keinen ermäßigten Steuersatz geben.
    Das kommt immer auf den Einzelfall an:
    Wenn das Auditorium beim Vortrag einschläft, wird nur der halbe Steuersatz verrechnet.
  8. #8

    Ja, man erinnere sich an das

    Zitat von querulant_99 Beitrag anzeigen
    Das kommt immer auf den Einzelfall an:
    Wenn das Auditorium beim Vortrag einschläft, wird nur der halbe Steuersatz verrechnet.
    Currywurst-Urteil. Setzt man sich an einer Currywurstbude auf Plätze, die zur Bude gehören, werden 19% fällig, gehören die Plätze nicht zur Bude, dann sind es nur 7%.
  9. #9

    ... gute Nacht!

    ... wenn viele Damen sich krumm legen, verdienen einige Herren gut daran. Die Finanzämter und die Mehrheit der Steuerzahler freuen sich jedenfalls über dieses Urteil. Die Vermieter der Laufhäuser werden sich bei ihrer zukünftigen Preisgestaltung darauf einstellen. Wer in ein Laufhaus geht, muss sich das halt leisten können. Ansonsten werden hier zwei Themen vermischt. Der von der FDP durchgesetzte reduzierte Mehrwertsteuersatz für Hoteliers muss separat betrachtet werden. Die Behauptung, dass durch die Reduzierung auf 7% die Hotelübernachtung für den Gast billiger wurde muss ich ebenfalls massiv anzweifeln. Richtig ist wohl eher, dass diese Reduzierung das Einkommen der Hoteliers aufstockt. (War ja wohl auch Zweck dieser Aktion). Oder glaubt hier jemand ernstlich, dass die FDP die Interessen von Hotelgästen vertritt! Aus welchem Grund von dieser Mehrwertsteuerreduzierung aber auch noch die Betreiber von Laufhäusern profitieren sollten entzieht sich meinem Verständnis. (Diese sind wohl auch nicht das typische Klientel der FDP). Oder glaubt vielleicht jemand, dass die Mieterinnen, also die Damen des "leichten Gewerbes", von einer solchen Mehrwertsteuerreduzierung profitieren? Die Vermieter werden sich zukünftig bei ihrer Preisgestaltung schon zu helfen wissen. Also: die Kosten von 19% Mehrwertsteuer werden sich zukünftig wohl die Mieterin und ihr Gast teilen müssen. Probleme damit???