Kauf von Steuerhinterzieher-CD: Schweiz ermittelt gegen deutsche Steuerfahnder

REUTERS2,5 Millionen Euro für Details zu 1100 mutmaßlicher Steuerhinterziehern: Wegen dieses Datenkaufs ermitteln Schweizer Behörden nun gegen drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen. Sie werfen den Fahndern Beihilfe zur "Wirtschaftsspionage" vor.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...824943,00.html
  1. #150

    Zitat von denkdochmal Beitrag anzeigen
    Können Staaten eigentlich wegen Hehlerei und fortlaufender Unterstützung krimineller Machenschaften sowie daraus resultierender Bereicherung verklagt werden?
    Vielleicht könnte man die Schweiz (und Liechtenstein, vielleicht auch Österreich?) vor ein internationales Strafgericht zitieren. Außerdem wäre es im Gegenzug wohl angemessen, gegen gewisse Herrschaften aus der Schweiz und aus Liechtenstein Haftbefehle zu erlassen. Es wäre doch fein, wenn die maximal noch in den unmittelbar benachbarten Geheimnisstaat Österreich reisen könnten.
  2. #151

    Das Deutsche Wesen

    Zitat von smartinus Beitrag anzeigen
    Ist es eigentlich mit Ihrem Rechtsempfinden in Einklang zu bringen, wenn Zehntausende ein Verbrechen namens Steuerhinterziehung oder -betrug offenbar in Milliardenhöhe - auf Kosten aller ehrlichen Steuerzahler - begehen?
    Zumindest ist Steuerhinterziehung ein Vergehen, kein Verbrechen - auch wenn es das "Deutsche Volksempfinden" anders wahrnimmt.
  3. #152

    Steuern sind Diebstahl!

    Steuern sind Diebstahl und Steuereintreiber sind die Handlanger von Dieben. Man sollte lieber mal darüber nachdenken, wie unser Wohlstand gerade vernichtet wird. Der Staat macht doch nur Blödsinn mit seinen Steuern.
  4. #153

    Zitat von rufus008 Beitrag anzeigen
    Bei allem Respekt, Frau Kraft, aber dann dürfen Sie Ihre Mitarbeiter nicht zu Straftaten im Ausland anstiften. Das ist doch der eigentlich ungeheuerliche Vorgang.
    Frau Kraft war’s nicht sondern einer ihrer Vorgänger.
  5. #154

    Unschuldige und ihr Recht auf Datenschutz

    Zitat von trafozsatsfm Beitrag anzeigen
    3. Ein Person erfährt, dass deutsche Bürger im Ausland Dinge tun, die nach deutschem Recht Straftaten sind.

    4. Er gibt diese Informationen (zugegebenermaßen gegen Bezahlung) an die zuständigen deutschen Behörden weiter.
    Nein, tut er nicht: die Informationen waren nicht nach Steuersündern gefiltert, das waren komplette Datenbank-Dumps, und erst nach dem Abgleich mit den jeweiligen Finanzämtern ließen sich Informationen zur Strafbarkeit gewinnen.

    Wer darin kein Problem sieht, der muß auch Vorratsdatenspeicherung, Biometrie (samt Fingerabdrücken) im Reisepaß und ähnliche Bürgerrechtsalpträume akzeptieren, bei denen das Interesse der unschuldigen Masse an Datenschutz der Sanktionierungsmöglichkeit untergeordnet wird.
  6. #155

    Nur so...

    Zitat von sagmalwasdazu Beitrag anzeigen
    Denn die schweizer Banken wussten seinerzeit sehr gut, wer und wie
    jemand urplötzlich " Vermögend" wurde.
    Mit offenen Armen haben sie auch dieses " Blutgeld" eingebunkert.
    Zum Teil bis heute !
    Wurde in der fraglichen Zeit in der Schweiz einem Juden auch nur ein Haar gekrümmt, wurde einer gar getötet? Um Deutschland mal auszulassen, wie war das in Holland?
    Wurde in der fraglichen Zeit auch nur ein einziger Jude nach Deutschland ins Verderben ausgeliefert? Wie war das in Frankreich?
    Wurde in der fraglichen Zeit in der Schweiz einem Juden irgendwas enteignet, auch nur vorübergehend weggenommen? Wie war das in Ungarn, Polen...?
    Falls sich hierzulande einzelne unrechtmässig bereichert haben (belastbare Zahlen...?) ist das übel. Aber rechtfertigt sich der Vergleich mit den Völkermördern?
  7. #156

    abere erst im NACHHINEIN - sehen sie den Unterschied ?

    Zitat von smartinus Beitrag anzeigen
    So ein Quatsch, Frau Kraft hat ganz sicher ihre Mitarbeiter nicht zu Straftaten im Ausland angestiftet. Bitte belegen Sie das ansonsten doch bitte.

    Im Gegenteil war die Verwendung der Daten zum Zwecke der Aufklärung von Steuerhinterziehung und -betrug rechtmäßig , das haben Gerichte bestätigt.
    Und nur nach deutschewm Recht - das hat in deer Schweiz keine Gültigkeit !

    Und es handelte sich eindeutig um Schweizer Eigentum !
  8. #157

    ...

    Zitat von Hundefuerst Beitrag anzeigen
    Herr Schäubels Verständnis für das Verhalten der Justiz des "parasitären Kleinstaats" Schweiz macht nur noch sprachlos.
    Dann erklären Sie bitte, was an diesem Satz falsch ist:

    ""Die Schweiz hat ihr Strafrecht, und in der Schweiz ist die Verletzung des Bankgeheimnisses mit Strafe bedroht"
  9. #158

    Kommt drauf an...

    Zitat von zibu64 Beitrag anzeigen
    Dürfen sie die Daten ihres Arbeitgebers auch ungestraft für viel Geld an Dritte verkaufen? Falls sich keiner findet, der dafür bezahlt, hat sich das schnell erledigt. Wenn es jedoch Kriminelle gibt, die ihnen Geld anbieten, dann entsteht ein illegaler Markt. Beide, die Diebe und die Aufkäufer, machen sich strafbar. In diesem Fall sind es ein Bankmitarbeiter und drei Finanzbeamten. Die Justiz muss solchen Machenschaften nachgehen, ob dies politisch opportun ist oder nicht. Leider ist Wahlkampf und deshalb verkommt diese Justizsache zu einer Politposse der Frau Kraft.
    Hmmm... wenn ich die Kundendatenbank meines Arbeitgebers an die Konkurrenz verscherbele, mache ich mich sicherlich strafbar.
    Aber was ist, wenn ich Informationen über illegale Machenschaften meines Chefs an die Behörden weiterleite? Ich bin kein Jurist, aber ich denke (bzw. hoffe), dass ich mich dann nicht strafbar machen würde.

    Allerdings liegt der Fall hier ja noch viel komplizierter, weil verschiedene Länder involviert sind: Einerseits sind die schweizer Banken den deutschen Finanzfahndern gegenüber nicht auskunftspflichtig, ungeachtet der deutschen Steuergesetze. Andererseits sind die deutschen Steuerfahnder nicht verpflichtet, auf das schweizer Bankgeheimnis Rücksicht zu nehmen.

    Je länger ich drüber nachdenke, desto mehr komme ich zu dem Schluss, dass sich da beide Seiten nicht viel geben.
  10. #159

    Die Gesetzeslage...

    spricht eindeutig für die drei Steuerfahnder. Denn Strafrecht ist die eine Sache, Steuer(straf)recht die andere Seite.

    Holen wir also die Abgabenordnung (AO) raus. Gem. §85 AO haben die Finanzbehörden die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen und dazu gehört nun mal auch die Steuerfahndung. Dann liegt es im Ermessen der Behörde (§5AO) ob sie tätig wird, wenn ihr z.B. von Dritten eine CD oder einfach nur ein anomymer Tip zugetragen wird (§86AO bzw. §88AO), die CD wäre dann für sie - ungeachtet ihres Ursprungs - ein Beweismittel (§92AO), welches sie verwenden darf und zu prüfen hat. Erst dann geht die Ermittlungsarbeit los. Ob die Behörde dafür Geld bezahlt liegt ebenfalls in "pflichtmäßigem Ermessen", wie es in der AO heißt.

    Ich sehe da für die Schweizer Staatsanwälte wenig Erfolgschancen, da nach die Finanzbehörde, wenn es dann ermittelt dieselben Rechte und Pflichten wahrnimmt, wie eine Staatsanwaltschaft (§399AO).