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Kauf von Steuerhinterzieher-CD: Schweiz ermittelt gegen deutsche Steuerfahnder
REUTERS2,5 Millionen Euro für Details zu 1100 mutmaßlicher Steuerhinterziehern: Wegen dieses Datenkaufs ermitteln Schweizer Behörden nun gegen drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen. Sie werfen den Fahndern Beihilfe zur "Wirtschaftsspionage" vor.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...824943,00.html
- #150 31.03.2012 14:16 von
Vielleicht könnte man die Schweiz (und Liechtenstein, vielleicht auch Österreich?) vor ein internationales Strafgericht zitieren. Außerdem wäre es im Gegenzug wohl angemessen, gegen gewisse Herrschaften aus der Schweiz und aus Liechtenstein Haftbefehle zu erlassen. Es wäre doch fein, wenn die maximal noch in den unmittelbar benachbarten Geheimnisstaat Österreich reisen könnten.
- #151 31.03.2012 14:16 von
- #152 31.03.2012 14:17 von
Steuern sind Diebstahl!
Steuern sind Diebstahl und Steuereintreiber sind die Handlanger von Dieben. Man sollte lieber mal darüber nachdenken, wie unser Wohlstand gerade vernichtet wird. Der Staat macht doch nur Blödsinn mit seinen Steuern.
- #153 31.03.2012 14:18 von
- #154 31.03.2012 14:19 von
Unschuldige und ihr Recht auf Datenschutz
Nein, tut er nicht: die Informationen waren nicht nach Steuersündern gefiltert, das waren komplette Datenbank-Dumps, und erst nach dem Abgleich mit den jeweiligen Finanzämtern ließen sich Informationen zur Strafbarkeit gewinnen.
Wer darin kein Problem sieht, der muß auch Vorratsdatenspeicherung, Biometrie (samt Fingerabdrücken) im Reisepaß und ähnliche Bürgerrechtsalpträume akzeptieren, bei denen das Interesse der unschuldigen Masse an Datenschutz der Sanktionierungsmöglichkeit untergeordnet wird. - #155 31.03.2012 14:19 von
Nur so...
Wurde in der fraglichen Zeit in der Schweiz einem Juden auch nur ein Haar gekrümmt, wurde einer gar getötet? Um Deutschland mal auszulassen, wie war das in Holland?
Wurde in der fraglichen Zeit auch nur ein einziger Jude nach Deutschland ins Verderben ausgeliefert? Wie war das in Frankreich?
Wurde in der fraglichen Zeit in der Schweiz einem Juden irgendwas enteignet, auch nur vorübergehend weggenommen? Wie war das in Ungarn, Polen...?
Falls sich hierzulande einzelne unrechtmässig bereichert haben (belastbare Zahlen...?) ist das übel. Aber rechtfertigt sich der Vergleich mit den Völkermördern? - #156 31.03.2012 14:19 von
- #157 31.03.2012 14:21 von
- #158 31.03.2012 14:22 von
Kommt drauf an...
Hmmm... wenn ich die Kundendatenbank meines Arbeitgebers an die Konkurrenz verscherbele, mache ich mich sicherlich strafbar.
Aber was ist, wenn ich Informationen über illegale Machenschaften meines Chefs an die Behörden weiterleite? Ich bin kein Jurist, aber ich denke (bzw. hoffe), dass ich mich dann nicht strafbar machen würde.
Allerdings liegt der Fall hier ja noch viel komplizierter, weil verschiedene Länder involviert sind: Einerseits sind die schweizer Banken den deutschen Finanzfahndern gegenüber nicht auskunftspflichtig, ungeachtet der deutschen Steuergesetze. Andererseits sind die deutschen Steuerfahnder nicht verpflichtet, auf das schweizer Bankgeheimnis Rücksicht zu nehmen.
Je länger ich drüber nachdenke, desto mehr komme ich zu dem Schluss, dass sich da beide Seiten nicht viel geben. - #159 31.03.2012 14:23 von
Die Gesetzeslage...
spricht eindeutig für die drei Steuerfahnder. Denn Strafrecht ist die eine Sache, Steuer(straf)recht die andere Seite.
Holen wir also die Abgabenordnung (AO) raus. Gem. §85 AO haben die Finanzbehörden die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen und dazu gehört nun mal auch die Steuerfahndung. Dann liegt es im Ermessen der Behörde (§5AO) ob sie tätig wird, wenn ihr z.B. von Dritten eine CD oder einfach nur ein anomymer Tip zugetragen wird (§86AO bzw. §88AO), die CD wäre dann für sie - ungeachtet ihres Ursprungs - ein Beweismittel (§92AO), welches sie verwenden darf und zu prüfen hat. Erst dann geht die Ermittlungsarbeit los. Ob die Behörde dafür Geld bezahlt liegt ebenfalls in "pflichtmäßigem Ermessen", wie es in der AO heißt.
Ich sehe da für die Schweizer Staatsanwälte wenig Erfolgschancen, da nach die Finanzbehörde, wenn es dann ermittelt dieselben Rechte und Pflichten wahrnimmt, wie eine Staatsanwaltschaft (§399AO).
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