Die Gretchenfrage ist doch: Kann ein Verein für Handlungen von Personen verantwortlich gemacht werden, die nicht bei ihm angestellt oder von ihm beauftragt oder sonst irgendwie seinen Weisungen unterlegen sind, sondern als Privatpersonen Veranstaltungen (hier: Fußballspiele) besuchen, die eine andere juristische Person veranstaltet (DFB/DFL), und sich dort als "Fans" dieses Vereins ausgeben!? Auf welcher Grundlage!?
Wenn ein Angestellter bei seiner Arbeit einen Schaden anrichtet, haftet ggfs. sein Arbeitgeber, Eltern haften für ihre Kinder. Aber "Fans" sind weder Angestellte noch Kinder von Vereinen. Sie haben i.d.R. überhaupt keine juristisch belastbare Beziehung zu diesem außer der einseitigen Erklärung (z.B. durch Tragen von Fanuntensilien), "Fan" zu sein. Und dafür soll ein Verein dann haften!?
Man stelle sich vor, jemand zieht ein "Spiegel"-Fan-T-Shirt an und randaliert damit rum. Wird dann der "Spiegel" dafür haftbar gemacht? Warum nicht!?

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