Es hat sich ein Fehler eingeschlichen: So heißt es "Der Kassenärztlichen Vereinigung muss jeder Mediziner angehören".
Das ist falsch. Jeder Mediziner, der ärztlich tätig ist, muss Mitglied der Ärztekammer sein. Den Kassenärztlichen Vereinigungen müssen nur diejenigen niedergelassenen Ärzte angehören, die über die GKV abrechnen wollen ("Vertragsärzte", früher auch und umgangssprachlich immer noch "Kassenärzte" genannt). Rein privatärztlich tätige niedergelassene Ärzte oder Krankenhausärzte oder sonstwo beschäftigte Ärzte sind dagegen nicht Mitglied der KV.
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