Neben dem Schuldentausch sind weitere finanzielle Hilfen für Griechenland in Planung.
Ich hoffe, unsere Parlamentarier nehmen sich die Zeit die Drucksachen 17/8730 und 17/8731 vor der am kommenden Montag um 15 Uhr beginnenden Sondersitzung durchzulesen, über welche anschließend namentlich abgestimmt wird.
Meine Meinung:
1. Es ist eine absolute Frechheit seitens des Bundesfinanzministeriums die Drucksache erst einen Arbeitstag vor der Abstimmung vorzulegen.
2. Der Text enthält Sprengstoff!!! Allein aus nachfolgendem Auszug der Drucksache 17/8731 ist dies insbesondere in Punkt 3. “Diese Vereinbarung kann von den Parteien in gegenseitigem Einvernehmen in Form eines Nachtrags geändert werden.” ersichtlich.
WO KOMMEN WIR DENN HIN, ÜBER ETWAS ABZUSTIMMEN, WAS IM NACHGANG DANN VON DEN PARTEIEN NOCH GEÄNDERT WERDEN KANN … ich kann es nicht fassen. Das ist in meinen Augen nicht anders zu bezeichnen als “VERROHUNG DER SITTEN”
Auszug aus Drucksache 17/8731
“Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) wurde am 7. Juni 2010 zum Zweck der Gewährung von Stabilitätshilfe an die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gegründet.
Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und die EFSF haben eine
Rahmenvereinbarung geschlossen, um die Bedingungen für die von der EFSF zu gewährende Stabilitätshilfe festzulegen. Die Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets und die EU-Institutionen haben am 21. Juli und am 26./27. Oktober 2011 beschlossen, die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) als Finanzierungsinstrument für die zukünftigen Auszahlungen an die Hellenische Republik im Rahmen der Finanzhilfe der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zu verwenden – haben die Parteien dieser Vereinbarung Folgendes vereinbart:
1. Die Darlehen der EFSF unterliegen der Einhaltung der Bedingungen der ursprünglich am 3. Mai 2010 unterzeichneten und zuletzt durch die ergänzende Absichtserklärung (fünfter Nachtrag) vom 6. Dezember 2011 geänderten Absichtserklärung (Memorandum of Understanding – MoU) in der jeweils geltenden Fassung; die Darlehensbeträge werden gemäß dieser Vereinbarung in der jeweils geltenden Fassung und einer zwischen der EFSF und der Hellenischen Republik zu schließenden Vereinbarung bzw. Vereinbarungen über eine Finanzhilfefazilität (Financial Assistance Facility Agreement – FAFA) auch im Rahmen des Anleihetauschs für folgende Zwecke verwendet: i) Zahlungen an am Anleihetausch
teilnehmende Anleihegläubiger, ii) Auszahlung aufgelaufener Zinsen an am Anleihetausch teilnehmende Anleihegläubiger, iii) Rückkauf von Anleihen zur Gewährleistung der Zulassung griechischer Staatspapiere zu den Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems und iv) Wahrung der Finanzstabilität des griechischen Bankensystems im Zusammenhang mit dem Anleihetausch.
2. Die Parteien sind übereingekommen, dieser Vereinbarung die an Herrn Junker gerichteten Schreiben der Vorsitzenden der Regierungsparteien der Hellenischen Republik beizufügen, in denen diese sich zu den in der Vereinbarung zum zweiten Anpassungsprogramm für Griechenland auf Arbeitsebene festgelegten Maßnahmen verpflichten.
3. Diese Vereinbarung kann von den Parteien in gegenseitigem Einvernehmen in Form eines Nachtrags geändert werden. Der Nachtrag ist wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung und tritt bei Unterzeichnung in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am …….2012 und zu Athen am …….2012 in drei Urschriften, jede in englischer Sprache.
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