Bewaffnete Drohnen sind Killerflugzeuge. Ihr Einsatz über anderen Staaten verletzt in völkerrechtswidriger Weise deren Souveränität. Mit Waterboarding in Guantanamo oder Baghram erfolterte Aussagen dienen der Begründung des Verdachtes gegen das auserkorene Ziel. Ein Schuldnachweis in einem rechtsstaatlichen Prozeß ist nicht erforderlich.Die Schreibtischmörder, die die Drohnen steuern, sitzen weit weg und laufen nicht Gefahr, für ihre Verbrechen ausgeliefert und bestraft zu werden.
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