Zitat von
suwarin
Ich zitiere hier mal Artikel 3, Absatz 3 unseres Grundgesetzes:
,,Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Man darf also aufgrund des Geschlechtes nicht benachteiligt werden, aber auch nicht bevorzugt. Ist eine Quote den etwas anderes, als eine Bevorzugung der Frauen und eine Benachteiligung der Männer?
Wieso reicht dieser Artikel unserer Verfassung (nur zur Erinnerung) nicht aus, um die ganze Diskussion zu beenden? Ist die Verfassung nicht der Boden auf dem die Diskussion erlaubt ist und alles darüber hinaus gehende ist verfassungswidrig?
Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass unser Grundgesetz von Institutionen, wie der EU oder den Vereinten Nationen, einfach so ausgestochen werden kann, obwohl beide über keinerlei demokratische Legitimation verfügen?
Und noch eine kleine Anekdote:
Als ich vor einigen Monaten (es war noch letztes Jahr) eine ähnlich Diskussion in einem Forum hier verfolgte, fragte ich mich, warum den die Grünen so offensichtlich gegen diesen Artikel 3 verstoßen, also fragte ich bei unserem grünen Ortsverbandsprecher nach.
Eine Antwort ließ nicht lange auf sich warten, er fände die Frage interessant und habe sie an einen Kollegen weitergeleitet, der neben der Parteiarbeit noch als Anwalt tätig sei.
Auf dessen Einschätzung warte ich immer noch, kann mir jemand hier im Forum helfen, am liebsten mit Quellenangabe.
Ich frage mich ernsthaft, fern jeglicher Polemik, wie Quote und Artikel 3 zusammenpassen.