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Kachelmann-Prozess: Geheim verhandeln, in der Presse plaudern
Immer wieder heißt es für die Beobachter des Kachelmann-Prozesses: Verhandelt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Meist unter Verweis auf die Intimsphäre der Zeuginnen. Die wiederum haben andernorts offenbar kaum Probleme, öffentlich über Privates zu plaudern.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...752335,00.html
- #10 21.03.2011 19:16 von
Vor dem Spruch
Ich bin dringend dafür, dass die StPO dahingehend erweitert wird, dass in Fällen der letzten Tatsacheninstanz, in denen unheilbare revisionsbegründende Fehler feststellbar sind, der Fall ohne Urteil durch das Revisionsgericht einem anderen Spruchkörper zugeteilt wird und die Beweisaufnahme wiederholt wird. Die Präjudizwirkung des erkennbar fehlerhaften Verdikts ist zu unfair. Logisch, dass an die Voraussetzungen eines solchen Antrags auf Verweisung vor dem Urteil härteste Bedingungen zu heften sind - die Unabhängigkeit des Richters muss sich aber auch an den Interessen der Prozessbeteiligten messen lassen. Die übliche Forderung, der Fehler müsse auch zum falschen Urteil geführt haben, der Beschwerdeführer müsse also durch den Mangel beschwert sein, halte ich für nachrangig.
Die Sprungrevision ist hier nicht ausreichend und passt eben nicht auch wegen der ausstehenden Tatsacheninstanz. Qualitätssicherung muss, wo möglich, vor Entstehen eines Schadens geschehen.
Ich halte den regelmäßigen Ausschluss der Öffentlichkeit wie gehandhabt für fehlerhaft und nicht heilbar, die Öffentlichkeitsarbeit der externen Beteiligten zeigt alle Symptome des Ausnutzens eines Geheimprozesses. - #11 21.03.2011 19:18 von Newspeak
...
"..., wenn man sich gegen eine Staatsanwaltschaft wehren muss, die mit einer solchen Verbissenheit an ihren Beschuldigungen festhält wie die Mannheimer Ankläger."
Das ist doch klar. Die haben längst eingesehen, daß die Vorwürfe nicht zu halten sind, aber man hat sich von vornherein zu sehr darauf festgelegt. Jetzt die Unschuld des Angeklagten auch von Seiten der Staatsanwaltschaft einzuräumen, wäre ein Gesichtsverlust auf der ganzen Linie. Lieber fechtet man das Ganze hemmungslos durch. Ein lächerliches Justizsystem, das wir da haben.
Im übrigen...ist es nicht auch schon eine Vorverurteilung, wenn man mit der Absicht "das Opfer" zu schützen, die Öffentlichkeit von einer Aussage ausschließt. Man sollte grundsätzlich und immer alles öffentlich verhandeln. Das wäre dem Rechtsstaat dienlicher. - #12 21.03.2011 19:29 von Tall Sucker
- #13 21.03.2011 19:30 von Tall Sucker
- #14 21.03.2011 19:34 von
Mann....
wenn ich das schon lese..erfahrene Beamtin...ich selbst habe nach einer erlittenen schweren Körperverletzung..an hören müssen in meiner Vernehmung...mein Herr ..das ist das schlimmste was ich in meiner 12 Jährigen Berufspraxis gehört habe. In der Gerichtsverhandlung, in der die vernehmende Beamtin auszagen musste, konnte sie sich kaum an den Fall erinnern. Sie wusste nicht einmal mehr worum es ging.
- #15 21.03.2011 19:34 von Tall Sucker
Nicht hilfreich
Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist die Verfahrensherrschaft von der Staatsanwaltschaft auf das Gericht übergegangen. Das kann sich über jeden Antrag der Staatsanwaltschaft hinwegsetzen.
Die Richter sind planmäßig bei dem Gericht eingesetzte Richter. Sie können daher nicht mehr versetzt werden, es sei denn, man ändert den Justizaufbau (was bei Richtern am Landgericht kaum möglich ist). Einzige Möglichkeit wäre eine Beförderung.
Ich schlage vor, man überlässt das Verfahren den Juristen. - #16 21.03.2011 19:35 von schwarzer Schmetterling
Wer bitte
löst dieses asoziale Kasperletheater auf?
Ich bin wegen Missbrauchs in erster Instanz durch einen Richter zu drei Jahren verurteilt worden, der nicht nur nicht lesen wollte, sondern auch "vergaß" die Entlastungszeugen zu laden.
In der Revision - 3 Jahre später - wurde ich freigesprochen. Die angeblich unfruchtbare Zeugin hatte ein Kind bekommen und die Gutachter hatten festgestellt, dass die Dame nicht geisteskrank war, aber hemmungslos log.
Staatsanwälte und Richter haben komischerweise sofort die Zielbrille auf, wenn das Wort Missbrauch fällt. Dass auch ein Opfer auf der Anklagebank sitzen kann, entfällt vorsätzlich, weil ja keiner die Femos von Frau Schwarzer vorm Haus haben will.
Und der Gipfel der Unfähigkeit der deutschen Justiz - das Verfahren wegen Falschaussage gegen die Hauptzeugin wurde eingestellt! Straffrei nachweislich gelogen, Tausende Euro Gerichtskosten versenkt, und ? Nichts - garnichts.
Den wahren Missbrauchsopfern wird durch derartiges Verhalten ins Gesicht geschlagen.
Und man wäre gut beraten die Profilneurotiker in Staatsanwalt und Gericht aus dem Verkehr zu ziehen. Herr Kachelmann durfte zudem erleben, dass man ihm nach 2 Wochen Haft anbot - er möge doch seine Firma verkaufen - Nachtigall ick hör dir trapsen. - #17 21.03.2011 19:36 von Dominik Menakker
Das ist doch in den allermeisten Fällen so. Eine Revision bedingt die Verweisung an eine neue Kammer. Ein abschliessendes Urteil durch den BGH ist extrem selten, wäre wohl im Falle einer Verurteilung hier angebracht.
Sprungrevision gibt es aufgrund der Natur des Rechtsmittels nur dort, wo eine mögliche Folgeinstanz "übersprungen" werden kann. Das ist im Strafrecht also nur bei Urteilen eines Amtsgerichtes möglich. Wird i.d.R. angewandt, wenn das Urteil derart Rechtsfehlerhaft ist, dass zuerst mal diese Fehler zu heilen sind, bevor man überhaupt über eine Berufung nachdenkt. Da vom LG aber keine Berufung, also keine weitere Tatsacheninstanz möglich ist, ist die Revision zum BGH also nur eine normale, und keine Sprungrevision.Die Sprungrevision ist hier nicht ausreichend und passt eben nicht auch wegen der ausstehenden Tatsacheninstanz. Qualitätssicherung muss, wo möglich, vor Entstehen eines Schadens geschehen.
Damit sind sich wohl alle ziemlich einig.Ich halte den regelmäßigen Ausschluss der Öffentlichkeit wie gehandhabt für fehlerhaft und nicht heilbar, die Öffentlichkeitsarbeit der externen Beteiligten zeigt alle Symptome des Ausnutzens eines Geheimprozesses. - #18 21.03.2011 19:42 von Ben-99
Der "Volks-Prozeß" im Namen des Boulevard
... und genau deshalb war es auch gut, daß ein erfahrener Revisionsanwalt wie Johann Schwenn hinzugezogen wurde. Denn der Prozeß, egal wie das Urteil lauten wird, dürfte schon bald noch einmal neu aufgerollt werden.Mittlerweile hat es außerdem den Anschein, dass der überhand nehmende Ausschluss der Öffentlichkeit weniger dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Zeugen dient, sondern vor allem der Sicherung von Exklusivvereinbarungen dieser Leute mit bestimmten Verlagen und Sendern.
Man muß beileibe kein Fan von Kachelmann sein – ich habe sein Wetter-Geplapper meist weggezappt – um festzustellen, daß hier ein prominenter Angeklagter von überforderten Richtern und Staatsanwälten auf schäbigste Art vorgeführt wird. Auch sollte es für Teile der Presse ein juristisches Nachspiel haben, zum Beispiel, was die Veröffentlichung der "BamS" vor zwei Wochen betrifft, in der genüßlich die (nicht öffentlichen) Aussagen der Schweizer Fotografin über die vermeintlichen sexuellen Vorlieben des Beschuldigten einem Millionenpublikum zugänglich gemacht wurden.
Rufmord in seiner schlimmsten Art. Und das alles nur, weil eine Klägerin, die es - inzwischen nachweislich - mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, irgend etwas gegen ihren früheren Geliebten behauptet. - #19 21.03.2011 20:02 von Deali
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Ich bin der Meinung das Herr Gattner sofort abgelöst werden sollte. Er hat unerlaubter Weise im Ausland ermittelt ohne dortige Behörden einzuschalten. Wer weiß wie oft er das gemacht hat. Schließlich befanden sich hunderte von Tel.Nummern auf JK´s Handys. Dann fehlende Aktennotizen.
Weg mit dem Mann. In der freien Wirtschaft werden solche Loser rausgeworfen, beim Staat werden sie durchgefüttert oder hochgelobt.
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