Außer Spesen nichts gewesen: Für Tausende Euro reiste der Tross im Kachelmann-Prozess in die Schweiz, um dort eine Zeugin zu vernehmen. Doch*Belastendes kam bei dem stundenlangen Verhör nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen nicht heraus.***
http://www.spiegel.de/panorama/justi...745996,00.html
"......Nach unseren groben Schätzungen dürfte es noch mehr als 250.000 Zeuginnen weltweit geben, die ähnlich "Belastendes" aussagen können, sodaß das Reise-Budget des Landgerichts Mannheim bald aufgestockt werden müsste.
Das Gericht zeigte sich mal wieder zutiefst enttäuscht, so betrogen und aller Verurteilungshoffnungen beraubt worden zu sein.
Wie bereits vermeldet, bleibt als letzte Hoffnung des Gerichts die Furtwängler-Alternative..."
http://www.neu-news.de/content/kache...richt-betrogen
Genau. Es muss schon Vorsatz nachgewiesen werden. Und das wird kaum gelingen.
Exakt so!Und auch wenn das wieder in diesem Forum vielen nicht gefällt, der Grundsatz i"in dubio pro reo" gilt dann in einem Verfahren gegen die Anzeigeerstatterin auch, das heißt, es kann sein, dass weder Kachelmann die Vergewaltigung nachgewiesen werden kann, noch der Anzeigeerstatterin die Lüge.
Sollte die jetzige Anzeigeerstatterin irgendwann Angeklagte sein - ob das je passiert, steht in den Sternen - gilt für sie die Unschuldsvermutung bis zum Urteil. Und es muss ihr die strafbare Handlung nachgewiesen werden. Und es ist hier ergebnisoffen zu ermitteln, also sowohl be- wie auch entlastende Aspekte sind gleichermaßen in den Blick zu nehmen.
So hat das zu sein.
er muß nicht freigesprochen werden. Er muß im Gegenteil verurteilt werden und dieses Urteil m+üsste rechtskräftig werden. Hiervon sind wir allerdings weit entfernt, das gericht scheint geradezu bemüht, RA Schwenn eine Vielzahl von Revisionsgründen zu liefern. Wenn ich lese ... "Linda T. hatte sich geweigert, in Deutschland vor Gericht auszusagen. Da die Staatsanwaltschaft in ihr eine mögliche Belastungszeugin sah, die eventuell eine Neigung Kachelmanns zu sexuellen Übergriffen hätte offenbaren können, machten sich Richter und Ergänzungsrichter, zwei Staatsanwälte, der Nebenklagevertreter, die Verteidigung und der Angeklagte zu ihr auf den Weg." ... ist mein Glaube an die Objektivität dieser Mannheimer Landgerichtsstrafkammer spätestens jetzt vollständig erschüttert. Schon alleine die Haftprüfung war ein Treppenwitz, LG bejaht Flucht- und Verdunklungsgefahr, OLG stzt U-Haft sofort aus. Irgendwo hört für so langsam das sicherlich berechtigte Interesse an der Verfolgung einer möglichen Straftat auf und es wird zur Menschenjagd geblasen. Unabhängig davon sorgt man mit diesem Monsterprozess dafür, dass Opfer sexueller Übergriffe sich nicht mehr trauen, derartiges anzuzeigen.
Natürlich muss die Justiz (Rechtsprechung) unabhängig sein. Aber die Staatsanwaltschaft ist die STAATS-Anwaltschaft und muss keine Narrenfreiheit haben. Sie ist meines Wissens weisungsgebunden. Und: anderen bitte nicht "keine Ahnung" unterstelle! Das wirkt unangenehm und kann auf einen zurückfallen (vergl. den bekannten Ausspruch von Gustav Heinemann).
. . . Beweise nicht für eine Verurteilung Kachelmanns reichen heißt das noch lange nicht, dass im Umkehrschluss die Anzeige des mutmaßlichen Opfers falsch war.
Ich halte etwas anderes für wahrscheinlich: wenn Kachelmann freigesprochen wird, ist das für Staatsanwaltschaft und Gericht so blamabel, dass die sich auf keinen Fall mehr damit beschäftigen möchten und sich ganz schnell anderen Dingen zuwenden werden.
Im übrigen: ich finde den Ausflug in die Schweiz gut - egal wieviel das gekostet hat. Wenn man als Angeklagter so mit Dreck beworfen wurde, hat man sich auch ein kleines bisschen Genugtuung verdient.
Da Sie ja - wieder mal so richtig typisch - nur eine Wortinterpretation durchführten, ein paar klärende Worte:
Der Staatsanwalt leitet sich nicht vom "Staat" ab. Das ist Quatsch. Vielmehr sind die Staatsanwälte untergeordente der Gerichte und haben ihre Grundlage (man siehe das Legalitätsprinzip) in § 141 GVG (Gerichtverfassungsgesetz).
Aufgrund der Tatsache, daß Gerichte und Richter nicht auf Weisung eines Ministers oder einer Regierung zu handeln haben, sind die Staatsanwälte genauso unabhängig - weil sie nichts anderes sind, als eine Behörde beim Gericht.
Hört zwar nie ein Staatsanwalt gerne, ist aber so!
Und somit ist also die Weisungsbefugnis vollkommener Quatsch!
Jeder Staatsanwalt, der eine Weisung von der Politik annimmt, untergräbt somit unser Rechtssystem, unsere staatliche Grundlage der Gewaltenteilung und ist im übrigen (meine Auffassung) sofort aus dem Dienst zu entfernen.
Unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist.
Das Verfahren kostet Geld. den Job, seine reputation ist er los. Verdienstausfall...
Nur weil einige Revolverblätter dass so darstellen, ist das noch lange nicht richtig. Für einen Journalisten ist es, so lange kein Urteil gesprochen ist, der einzig gangbare Weg. Acuh ein mutmaßlicher Täter aht als unschuldig zu gelten. Immer.