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Kachelmann-Freispruch: Die Angst der Richter vor dem klaren Wort

Das Mannheimer Landgericht hat Jörg Kachelmann freigesprochen - aber seine Ex-Freundin nicht der Lüge bezichtigt. Die Richter versuchten einen Spagat, der nicht gelingen konnte. So haben sie allen Beteiligten geschadet.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...766105,00.html
  1. #1

    befangen

    Die Richter waren von Anfang an befangen! Es ist ein Witz, dass der Richter selbst entscheiden darf, ob er befangen ist, oder nicht!
  2. #2

    Auf Thema antworten

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das Mannheimer Landgericht hat Jörg Kachelmann freigesprochen - aber seine Ex-Freundin nicht der Lüge bezichtigt. Die Richter versuchten einen Spagat, der nicht gelingen konnte. So haben sie allen Beteiligten geschadet.

    http://www.spiegel.de/panorama/justi...766105,00.html
    Ob die Richter klug beraten sind, der Presse nun noch solche sonderbaren Bröckchen hinzuwerfen, mag dahinstehen. Fakt ist aber doch wohl - Kachelmann wurde nicht wegen erwiesener Unschuld sondern mangels Beweisen freigesprochen. Daß heißt, das Gericht hält den Tatvorwurf für nicht bewiesen, aber auch nicht widerlegt. Wo sollte da Basis für die Beschuldigung der Ex herkommen?
  3. #3

    dgs

    Ich verstehe den Artikel nicht. Die Richter haben das - soweit ich anhand des gestrigen Artikels beurteilen kann- excellent gelöst.

    Niemand kann den Vorwurf der anklägerin aus der Welt schaffen, auch der Richter nicht. Der Freispruch erfolgte, weil dieser Vorwurf nicht zu beweisen war, weil ausser den beiden "befreundeten" niemand dabei war und weil Aussage-gegen-Aussage steht. Was soll ein Richter nach erfolgter Beweisaufnahme machen, ausser hier Freispruch zu verkünden. Ob der Verlauf des Abends damit geklärt ist - natürlich nicht. Wie auch...

    Die Angeklagte wurde ebenfalls in Schutz genommen, weil der Beweis für eine Falschaussage auch nicht zu erbringen war.

    summa summarum: Das Leben muss für alle beteiligten weitergehen, ein fader Beigeschmack bleibt, aber das war wohl klar, das war bei Aussage-gegen-Aussgae ohne Augenzeugen wohl kaum anders möglich.

    GEsiegt hat das deutsche Rechtssystem, weil es sich klar zum Prinzip "in dubio pro reo" bekannt hat.
  4. #4

    Fakt ist

    Ein normaler Mensch mit normalem Einkommen und normalem Vermögen hätte gegen ein solches Gericht keine Chance - egal ob er schuldig oder unschuldig ist. Nur wer sehr vermögend ist, kann sich einen Anwalt wie Schwenn und solche hochkarätigen Gutachter leisten. Und wenn ich richtig informiert bin, wird Kachelmann auf diesen Kosten sitzen bleiben, da ihm die Staatskasse nur die üblichen Rechtsanwaltsgebühren ersetzt, nicht die Stundensätze von Schwenn u.a.
  5. #5

    Die Angst vor dem Richter

    Zitat von wolfgangl Beitrag anzeigen
    Die Richter waren von Anfang an befangen! Es ist ein Witz, dass der Richter selbst entscheiden darf, ob er befangen ist, oder nicht!
    Das Gericht war unsäglich. Das betriftt auch die Verteidigerschelte. Es ist die Aufgabe des Verteidigers seinen Mandanten zu beschützen und dazu braucht es manchmal klarer Worte. Anstand gegenüber einem Gericht, das selbst jeglichen Anstand vermissen läßt gehört nicht zum Berufsbild des Strafverteidigers.

    Im übrigen teile ich die Auffassung von Frau Friedrichsen in einem Punkt ausdrücklich nicht: Es gibt keinen Grund, die Frau nicht "unbeschadet" zu lassen. Ebensowenig, wie Kachelmann die Tat nachzuweisen ist, kann der Frau die Falschbeschuldigung nachgewisen gelassen. Man konnte die Geschehnisse eben nicht aufklären. Bei dieser simplen Feststellung hätte es das Gericht bewenden lassen müssen und bei dieser Feststellung muß es verbleiben. Für die Belastungszeugin gilt eben auch: in dubio pro reo
  6. #6

    Kachelmann prozess

    Zitat von eigene_meinung Beitrag anzeigen
    Ein normaler Mensch mit normalem Einkommen und normalem Vermögen hätte gegen ein solches Gericht keine Chance - egal ob er schuldig oder unschuldig ist. Nur wer sehr vermögend ist, kann sich einen Anwalt wie Schwenn und solche hochkarätigen Gutachter leisten. Und wenn ich richtig informiert bin, wird Kachelmann auf diesen Kosten sitzen bleiben, da ihm die Staatskasse nur die üblichen Rechtsanwaltsgebühren ersetzt, nicht die Stundensätze von Schwenn u.a.
    So ist es. Wie es einem als Ottonormalverbraucher vor dem Landgericht in Mannheim gehen kann zeigt der Fall Harry Wörz.
    Eine weitere Existenz, die die Herren in baden-württembergischen Staatsdiensten, die im Namen des Volkes Recht sprechen, auf dem Gewissen haben.

    http://www.spiegel.de/thema/fall_harry_woerz/
  7. #7

    Was für ein toller Rechtsstaat...

    Zitat von kr-invest Beitrag anzeigen
    GEsiegt hat das deutsche Rechtssystem, weil es sich klar zum Prinzip "in dubio pro reo" bekannt hat.
    Gesiegt hätte das deutsche Rechtssystem wenn die Verhandlung nicht öffentlich gewesen wäre und Kachelmann keine 132 Tage in Untersuchungshaft verbracht hätte.
  8. #8

    Was für ein Unsinn...

    Die Beweislage war zu schwach. Warum und auf welcher Faktenlage soll das Gericht denn da klar Stellung beziehen? Was ist das denn für eine seltsame Rechtsauffassung? Hätten die Richter am Ende einfach Münze werfen sollen, einfach damit eine "Seite" wirklich recht bekommt?
  9. #9

    Titel

    Zitat von BonChauvi Beitrag anzeigen
    Im übrigen teile ich die Auffassung von Frau Friedrichsen in einem Punkt ausdrücklich nicht: Es gibt keinen Grund, die Frau nicht "unbeschadet" zu lassen. Ebensowenig, wie Kachelmann die Tat nachzuweisen ist, kann der Frau die Falschbeschuldigung nachgewisen gelassen. Man konnte die Geschehnisse eben nicht aufklären. Bei dieser simplen Feststellung hätte es das Gericht bewenden lassen müssen und bei dieser Feststellung muß es verbleiben. Für die Belastungszeugin gilt eben auch: in dubio pro reo
    Das sehe ich grundsätzlich auch so. Aaaber: Bei Verleumdungen ist es ja aus gutem Grund so, dass der (mutmaßliche) Verleumder im Zweifelsfall die Richtigkeit seiner Aussagen beweisen muß, und nicht der (mutmaßliche) Verleumdete die Fälschlichkeit.


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