Die Richter waren von Anfang an befangen! Es ist ein Witz, dass der Richter selbst entscheiden darf, ob er befangen ist, oder nicht!
Das Mannheimer Landgericht hat Jörg Kachelmann freigesprochen - aber seine Ex-Freundin nicht der Lüge bezichtigt. Die Richter versuchten einen Spagat, der nicht gelingen konnte. So haben sie allen Beteiligten geschadet.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...766105,00.html
Die Richter waren von Anfang an befangen! Es ist ein Witz, dass der Richter selbst entscheiden darf, ob er befangen ist, oder nicht!
Ob die Richter klug beraten sind, der Presse nun noch solche sonderbaren Bröckchen hinzuwerfen, mag dahinstehen. Fakt ist aber doch wohl - Kachelmann wurde nicht wegen erwiesener Unschuld sondern mangels Beweisen freigesprochen. Daß heißt, das Gericht hält den Tatvorwurf für nicht bewiesen, aber auch nicht widerlegt. Wo sollte da Basis für die Beschuldigung der Ex herkommen?
Ich verstehe den Artikel nicht. Die Richter haben das - soweit ich anhand des gestrigen Artikels beurteilen kann- excellent gelöst.
Niemand kann den Vorwurf der anklägerin aus der Welt schaffen, auch der Richter nicht. Der Freispruch erfolgte, weil dieser Vorwurf nicht zu beweisen war, weil ausser den beiden "befreundeten" niemand dabei war und weil Aussage-gegen-Aussage steht. Was soll ein Richter nach erfolgter Beweisaufnahme machen, ausser hier Freispruch zu verkünden. Ob der Verlauf des Abends damit geklärt ist - natürlich nicht. Wie auch...
Die Angeklagte wurde ebenfalls in Schutz genommen, weil der Beweis für eine Falschaussage auch nicht zu erbringen war.
summa summarum: Das Leben muss für alle beteiligten weitergehen, ein fader Beigeschmack bleibt, aber das war wohl klar, das war bei Aussage-gegen-Aussgae ohne Augenzeugen wohl kaum anders möglich.
GEsiegt hat das deutsche Rechtssystem, weil es sich klar zum Prinzip "in dubio pro reo" bekannt hat.
Ein normaler Mensch mit normalem Einkommen und normalem Vermögen hätte gegen ein solches Gericht keine Chance - egal ob er schuldig oder unschuldig ist. Nur wer sehr vermögend ist, kann sich einen Anwalt wie Schwenn und solche hochkarätigen Gutachter leisten. Und wenn ich richtig informiert bin, wird Kachelmann auf diesen Kosten sitzen bleiben, da ihm die Staatskasse nur die üblichen Rechtsanwaltsgebühren ersetzt, nicht die Stundensätze von Schwenn u.a.
Das Gericht war unsäglich. Das betriftt auch die Verteidigerschelte. Es ist die Aufgabe des Verteidigers seinen Mandanten zu beschützen und dazu braucht es manchmal klarer Worte. Anstand gegenüber einem Gericht, das selbst jeglichen Anstand vermissen läßt gehört nicht zum Berufsbild des Strafverteidigers.
Im übrigen teile ich die Auffassung von Frau Friedrichsen in einem Punkt ausdrücklich nicht: Es gibt keinen Grund, die Frau nicht "unbeschadet" zu lassen. Ebensowenig, wie Kachelmann die Tat nachzuweisen ist, kann der Frau die Falschbeschuldigung nachgewisen gelassen. Man konnte die Geschehnisse eben nicht aufklären. Bei dieser simplen Feststellung hätte es das Gericht bewenden lassen müssen und bei dieser Feststellung muß es verbleiben. Für die Belastungszeugin gilt eben auch: in dubio pro reo
So ist es. Wie es einem als Ottonormalverbraucher vor dem Landgericht in Mannheim gehen kann zeigt der Fall Harry Wörz.
Eine weitere Existenz, die die Herren in baden-württembergischen Staatsdiensten, die im Namen des Volkes Recht sprechen, auf dem Gewissen haben.
http://www.spiegel.de/thema/fall_harry_woerz/
Die Beweislage war zu schwach. Warum und auf welcher Faktenlage soll das Gericht denn da klar Stellung beziehen? Was ist das denn für eine seltsame Rechtsauffassung? Hätten die Richter am Ende einfach Münze werfen sollen, einfach damit eine "Seite" wirklich recht bekommt?