Zitat von
tizian
Nach meiner Ansicht macht es einen grossen Unterschied, ob das Gericht so einen problematischen Satz sagt oder das Gericht nur sagt "unschuldig, die Schuld konnte nicht nachgewiesen werden, weil..." Es geschieht in dieser Mediokratie zu oft, dass Sätze aus dem Zusammenhang gerissen werden und isoliert stehenbleiben. Und genau das ist doch hier passiert. Ein grosser Teil der Beobachter und Medien spricht wegen der Formulierung von Freispruch 2. bzw sogar 3. Klasse. Und als Rechtfertigung dient diesen Leuten die Formulierung des Richters. Ohne die Formel des Richters gäbe es diese quasi offizielle Rechtfertigung nicht.
Nochmals, ich gebe Ihnen recht, der Richter hat es relativiert, aber wer hört noch auf diese Relativierung nach einer Stunde Urteilsbegründung. Der Richter muss sich dieser Wirkung bewusst sein und entsprechend formulieren, oder es passiert das, was wir jetzt als Ergebnis haben.