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Kachelmann-Freispruch: Die Angst der Richter vor dem klaren Wort

Das Mannheimer Landgericht hat Jörg Kachelmann freigesprochen - aber seine Ex-Freundin nicht der Lüge bezichtigt. Die Richter versuchten einen Spagat, der nicht gelingen konnte. So haben sie allen Beteiligten geschadet.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...766105,00.html
  1. #360

    Medienkompetenz von Richtern

    Zitat von tizian Beitrag anzeigen
    Nach meiner Ansicht macht es einen grossen Unterschied, ob das Gericht so einen problematischen Satz sagt oder das Gericht nur sagt "unschuldig, die Schuld konnte nicht nachgewiesen werden, weil..." Es geschieht in dieser Mediokratie zu oft, dass Sätze aus dem Zusammenhang gerissen werden und isoliert stehenbleiben. Und genau das ist doch hier passiert. Ein grosser Teil der Beobachter und Medien spricht wegen der Formulierung von Freispruch 2. bzw sogar 3. Klasse. Und als Rechtfertigung dient diesen Leuten die Formulierung des Richters. Ohne die Formel des Richters gäbe es diese quasi offizielle Rechtfertigung nicht.

    Nochmals, ich gebe Ihnen recht, der Richter hat es relativiert, aber wer hört noch auf diese Relativierung nach einer Stunde Urteilsbegründung. Der Richter muss sich dieser Wirkung bewusst sein und entsprechend formulieren, oder es passiert das, was wir jetzt als Ergebnis haben.
    Das ist eben auch eine Frage wie Medienkompetent ist ein Richter und ist das überhaupt seine Aufgabe. Ein Richter soll ja hauptsächlich ein faires Urteil sprechen und das scheint hier passiert zu sein. Kachelmann ist ein freier Mann.
    Grundsätzlich kann ja alles was man sagt aus dem Zusammenhang gerissen werden. Brauchen Richter in Prozessen von großem medialen Interesse jetzt PR-Berater für die Urteilsbegründung?

    Die Medien sprechen von einem Freispruch zweiter oder dritter Klasse, weil der Angeklagte nicht wegen erwiesender Unschuld, sondern weil das Gericht begründete Zweifel an seiner Schuld hatte freigesprochen wurde und das haben Medien ja seit jeher als Freispurch von weniger Wert betrachtet, denn bei den Medien scheint es ja meistens leider nicht so zu sein, dass man dem mutmasslichen Täter die Schuld beweisen muss, sondern das dieser seine Unschuld beweisen muss.
    Die Formulierung mit der dritter Klasse stammt in diesem Fall von dem Anwalt der Nebenkllägerin, dem sollte man das wirklich um die Ohren hauen.
  2. #361

    Auch ein Richter ...

    Zitat von 42! Beitrag anzeigen
    Das ist eben auch eine Frage wie Medienkompetent ist ein Richter und ist das überhaupt seine Aufgabe. Ein Richter soll ja hauptsächlich ein faires Urteil sprechen und das scheint hier passiert zu sein. Kachelmann ist ein freier Mann.
    Grundsätzlich kann ja alles was man sagt aus dem Zusammenhang gerissen werden. Brauchen Richter in Prozessen von großem medialen Interesse jetzt PR-Berater für die Urteilsbegründung?
    ...
    ... sollte daran denken, was er sagt. Auf jeden Fall sollte er an die Strafprozessordnung denken. Wenn aus der Urteilsbegründung hervorgeht, dass er einen Beweis nicht oder wider besseres Wissen falsch bewertet hat, ist das ein Grund zur Revision. Das Gericht hat dann einen Rechtsfehler begangen.

    Dummes Gerede wie "eigentlich glauben wir, dass er die Tat begangen hat, aber wir sind nicht davon überzeugt, also sprechen wir den Täter frei" haben in einer seriösen Urteilsbegründung nichts zu suchen.

    Wenn der Beweis nicht vorliegt, kann man auch nicht danach urteilen oder verurteilen. Das sagt schon der gesunde Menschenverstand. Allerdings ist blödes Gerede kein Rechtsfehler und damit Revisionsgrund.
  3. #362

    Auch das...

    Zitat von pragmat Beitrag anzeigen
    ... sollte daran denken, was er sagt. Auf jeden Fall sollte er an die Strafprozessordnung denken. Wenn aus der Urteilsbegründung hervorgeht, dass er einen Beweis nicht oder wider besseres Wissen falsch bewertet hat, ist das ein Grund zur Revision. Das Gericht hat dann einen Rechtsfehler begangen.

    Dummes Gerede wie "eigentlich glauben wir, dass er die Tat begangen hat, aber wir sind nicht davon überzeugt, also sprechen wir den Täter frei" haben in einer seriösen Urteilsbegründung nichts zu suchen.

    Wenn der Beweis nicht vorliegt, kann man auch nicht danach urteilen oder verurteilen. Das sagt schon der gesunde Menschenverstand. Allerdings ist blödes Gerede kein Rechtsfehler und damit Revisionsgrund.
    ...wurde aber so nicht gesagt. Es wurde eher gesagt sie sind weder von der Unschuld noch Schuld des Angeklagten überzeugt, also Freispruch, denn im Zweifel gilt der Angeklagte im deutschen Rechstaat als unschuldig.

    Fragwürdig finde ich da schon eher den Teil mit der Falschbeschuldigung, denn die Nebenklägerin stand ja nicht als Angeklagte vor Gericht, das wäre ja in einem neuen Verfahren festzustellen, gehörte da also nicht hin.
  4. #363

    Verfehlt

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das Mannheimer Landgericht hat Jörg Kachelmann freigesprochen - aber seine Ex-Freundin nicht der Lüge bezichtigt. Die Richter versuchten einen Spagat, der nicht gelingen konnte. So haben sie allen Beteiligten geschadet.

    http://www.spiegel.de/panorama/justi...766105,00.html
    Was der Spiegel verlangt, ist überhaupt nicht Aufgabe der Richter. Verfahrensgegenstand war der Vorwurf der Vergewaltigung. Dieser war zu untersuchen. Die Richter haben keinen klaren Beweis finden können und daher freigesprochen.
    Mehr konnten sie nicht. Mehr durften sie auch gar nicht.
    Daher ist diese Kritik vollkommen verfehlt
  5. #364

    ...

    Zitat von 42! Beitrag anzeigen
    ...wurde aber so nicht gesagt. Es wurde eher gesagt sie sind weder von der Unschuld noch Schuld des Angeklagten überzeugt, also Freispruch, denn im Zweifel gilt der Angeklagte im deutschen Rechstaat als unschuldig.
    Das Gericht muss nicht von der Unschuld des Angeklagten überzeugt sein, das ist eine der grossen Fehlformulierungen des Urteils. Das Gericht muss nur von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein, dann verurteilt es, ansonsten ist der Angeklagte unschuldig. Der Rechtsfrieden kann nämlich sonst praktisch nie durch ein Urteil hergestellt werden, wenn das Gericht auf diese Art und Weise sehr subtil Zweifel an der Nichtschuld des Freigesprochenen säät.

    Zitat von 42! Beitrag anzeigen
    Fragwürdig finde ich da schon eher den Teil mit der Falschbeschuldigung, denn die Nebenklägerin stand ja nicht als Angeklagte vor Gericht, das wäre ja in einem neuen Verfahren festzustellen, gehörte da also nicht hin.
    Absolute Zustimmung!

    Zitat von Tall Sucker Beitrag anzeigen
    Was der Spiegel verlangt, ist überhaupt nicht Aufgabe der Richter. Verfahrensgegenstand war der Vorwurf der Vergewaltigung. Dieser war zu untersuchen. Die Richter haben keinen klaren Beweis finden können und daher freigesprochen.
    Mehr konnten sie nicht. Mehr durften sie auch gar nicht.
    Daher ist diese Kritik vollkommen verfehlt
    Der Spiegel weist damit gerade auf das hin, was 42! hier festgestellt hat. Weil dieser Teil bezüglich der Nebenklägerin nicht ins Urteil gehört, ist die Kritik berechtigt.
    Zitat von Tall Sucker Beitrag anzeigen
    Die Richter haben keinen klaren Beweis finden können und daher freigesprochen.
    Mehr konnten sie nicht. Mehr durften sie auch gar nicht.
    Daher ist diese Kritik vollkommen verfehlt
    Wenn sie es mal so wie sie schreiben getan und so im Urteil formuliert hätten, wäre alles in Ordnung gewesen und dieser unsägliche Mammutprozeß wäre wenigstens halbwegs würdig zu Ende gegangen.
  6. #365

    Äpfel und Birnen

    Zitat von Tall Sucker Beitrag anzeigen
    Was der Spiegel verlangt, ist überhaupt nicht Aufgabe der Richter. Verfahrensgegenstand war der Vorwurf der Vergewaltigung. Dieser war zu untersuchen. Die Richter haben keinen klaren Beweis finden können und daher freigesprochen.
    Mehr konnten sie nicht. Mehr durften sie auch gar nicht.
    Daher ist diese Kritik vollkommen verfehlt
    Ihr altes Lied, Gerichte machen nie Fehler. Wir wissen es nun zu genüge.

    Ich dachte Sie hätten bzgl. der Aktenlage auch keine Ahnung und der Presse ist nicht zu trauen?


    Allein bei der mündlichen Begründung wirft Fragen auf, ob das Gericht hier wirklich die Wertungen richtig vorgenommen hat. Denn in der Begründung behauptet es, beide hätten nicht die Unwahrheit ausgesagt.

    Diese Begründung ohne den Zusatz "wissentlich" ist dann eine reine Stimmungsmache, was eben vollkommen daneben ist. Sie selber haben weiter oben gesagt, zählen tut letztendlich die schriftliche Begründung.

    Wenn es sich herausstellen würde, dass das Gericht in seiner mündlichen Begründung gewissermaßen Äpfel mit Birnen verglichen hat, würden Sie dann auch noch so reden?


    Denn dann hätte es die Glaubwürdigkeit von K höher ansetzen müssen, wenn es sich nur um unwissentiche nicht wahrheitsgemäße Aussagen gehandelt hatte. Und aus der mündlichen Urteilsbegründung könnte man dann sogar annehmen, dass ein "Beweis der Unschuld" möglich gewesen wäre.



    Es ist ganz normal, dass sich jemand - insbesondere wenn das geschehen länger zurück liegt - nicht an alle Einzelheiten erinnern kann und daher u.U. unbewusst etwas Falsches sagt. Dagegen hätten dann die Lügen der Anzeigererstatterin ein ganz anderes Kaliber.


    Selbst wenn es sich in diesem Fall nicht zu einem Beweis der Unschuld hätte durchringen können, Bei einem Vergleich von Äpfeln und Birnen wäre dem Gericht nichts anderes als Rufmord anzulasten.

    Ich würde Ihnen raten - wie sie es ähnlichen Beiträgen tun, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Denn ob das Gericht hier nicht mehr gemacht haben, als es durfte - zum Nachteil Kachelmanns - steht aktuell nicht fest und kann – jedenfalls so Ihr Reden – nicht festgestellt werden.


    Sie brauchen Ihren Berufsstand nicht zu verteidigen, Schwarze Schafe gibt es überall. Ich persönlich habe aber den Eindruck gewonnen, dass die Ausbeute diesbzgl. dort höher ist als normal. Aber das sind meine eigenen Erlebnisse, die nicht unbedingt zu verallgemeinern sind.


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