Kachelmann-Freispruch: Die Angst der Richter vor dem klaren Wort

Das Mannheimer Landgericht hat Jörg Kachelmann freigesprochen - aber seine Ex-Freundin nicht der Lüge bezichtigt. Die Richter versuchten einen Spagat, der nicht gelingen konnte. So haben sie allen Beteiligten geschadet.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...766105,00.html
  1. #10

    ...

    Meiner Meinung nach wird zu wenig thematisiert, wie sehr eine Frau, die falsche Vorwürfe macht, anderen Frauen schadet, die wirklich Opfer geworden sind.

    Diese Problematik finde ich wesentlich brisanter als dieses simple "Mann gegen Frau" oder umgekehrt.
  2. #11

    Falschbeschuldigungen

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das Mannheimer Landgericht hat Jörg Kachelmann freigesprochen - aber seine Ex-Freundin nicht der Lüge bezichtigt. Die Richter versuchten einen Spagat, der nicht gelingen konnte. So haben sie allen Beteiligten geschadet.

    http://www.spiegel.de/panorama/justi...766105,00.html
    Guter Artikel. Ein voreingenommenes Gericht (kommt vor), dass sich diese Voreingenommenheit auch noch deutlich anmerken ließ. Noch dazu intellektuell überfordert, anders sind die Ausführungen der Begründung nicht zu verstehen, die letztlich alle Beteiligten beschädigt zurücklassen. Der letzten Festellung im Artikel, dass einem Opfer in der Regel geholfen wird, wenn es bei der Wahrheit bleibt, ist allerdings ein nicht zu belegender frommer Glaube. An dem Beispiel dieses Verfahrens kann man erkennen, was dabei herauskommt, wenn der Gesetzgeber kaum justiziable Tatbestände schafft. Untersuchungen mit Falschbeschuldigungsraten von über 60% bei Vergewaltigung sollten doch zum Nachdenken zwingen.
  3. #12

    Hier könnte ein Urteilsspruch stehen

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das Mannheimer Landgericht hat Jörg Kachelmann freigesprochen - aber seine Ex-Freundin nicht der Lüge bezichtigt. Die Richter versuchten einen Spagat, der nicht gelingen konnte. So haben sie allen Beteiligten geschadet.
    Die Einzigen, die allen Beteiligten schaden sind die Gerichtsreporterinnen auf beiden Seiten der Front. Die können nämlich munter ins Blaue spekulieren, und machen da auch regen Gebrauch von. Die Richter, bei aller Schwäche der Verfahrensführung, müssen sich da schon mehr an die Fakten halten, und die gaben halt nichts anderes her.
  4. #13

    ...

    Zitat von wolfgangl Beitrag anzeigen
    Die Richter waren von Anfang an befangen! Es ist ein Witz, dass der Richter selbst entscheiden darf, ob er befangen ist, oder nicht!
    Das ist SO schlicht falsch. Siehe § 27 Abs. 1 StPO. Wobei ich Ihnen insofern zustimme, als das Thema Befangenheit stark verbesserungswürdig wäre.
  5. #14

    .

    Zitat von eigene_meinung Beitrag anzeigen
    Ein normaler Mensch mit normalem Einkommen und normalem Vermögen hätte gegen ein solches Gericht keine Chance - egal ob er schuldig oder unschuldig ist. Nur wer sehr vermögend ist, kann sich einen Anwalt wie Schwenn und solche hochkarätigen Gutachter leisten. Und wenn ich richtig informiert bin, wird Kachelmann auf diesen Kosten sitzen bleiben, da ihm die Staatskasse nur die üblichen Rechtsanwaltsgebühren ersetzt, nicht die Stundensätze von Schwenn u.a.
    falsch. In einem ganz normalen Verfahren mit ganz normalen Beteiligten wäre das Verfahren viel schneller zu Ende gewesen - mit dem gleichen Ergebnis. Erst das muntere Mitmischen der Presse und solcher Figuren wie die "Zeugin" Frau Schwarzer hat diese Gutachterflut erzeugt.
  6. #15

    Titel

    Zitat von BonChauvi Beitrag anzeigen
    Für die Belastungszeugin gilt eben auch: in dubio pro reo
    Was in einem eigenen Verfahren zu klären wäre. Mal sehen ob es dazu kommt
  7. #16

    Unsäglicher Artikel

    Und wieder mal, ein unsäglicher Kommentar.
    Der Richter hat das wiedergegeben was passiert ist, und nicht das was die Schreiberin gerne gehabt hätte.
    Es gibt keinen einzigen Beweis dafür, dass die blauen Flecken nicht doch von Kachelmann seien könnten.
    Die Voreingenommenheit der Schreiberin ist einfach schlimm.

    Ich hoffe für sie, dass sie niemals in eine Situation kommt, wo sie beweisen muss, dass was passiert ist, und es keine Zeugen gab..
  8. #17

    Hier gibts Klartext

    Die Staatsanwälte und Richter müssen sich zwingend strafrechtlich verantworten. Insbesondere wegen
    -Amtsmissbrauch
    -Rechtsbeugung
    -Beweismanipulation
    -Öffentlichkeitstäuschung
    -Korruption

    Spiegel sollte auch nicht so (verharmlosend) in das Psychonebulöse Gequake (Angst) überwechseln, wenn es um Gesetzmäßigkeit bzw. die offenkundigen kriminellen Handlungen der Mannheimer Staatsanwaltschaft und Richter geht.

    Die Richter sind der gesetzlichen Forderung nach einem Urteil ebenso lediglich DEM ANSCHEIN nach erfüllt, wie sich die FalschanklägerIn bemüht hat, den ANSCHEIN der Vergewaltigung als Faktum zu präsentieren.

    Die Richter haben ihren Urteilstenor in der Urteilsbegründung wieder aufgehoben. Das von den Richtern vorsätzlich, und mit Täuschungsabsicht, als "Urteilsbegründung" etikettierte weinerliche Selbmitleidsgeheule kann nicht als Urteilsbegründung klassifiziert werden. Begründet wurde nämlich, warum der beabsichtigte und wieder besseres Wissen geplante Schuldspruch nicht erfolgen konnte. Gestört hatte der Verteidiger Schwenn. Jeder ANDERE Angeklagte und Verteidiger wären vom Mannheimer Gericht -wie gewollt- verurteilt worden.

    Die Richter und Staatsanwälte müssen vor Gericht gestellt werden! Diese Gewöhnlichkriminellen Rechtsbeuger müssen bestraft werden. Sie haben das Amt und das gesamte Rechtswesen MASSIV beschädigt. Vorsätzlich und wissentlich!
  9. #18

    Verteidigerschelte

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das Mannheimer Landgericht hat Jörg Kachelmann freigesprochen - aber seine Ex-Freundin nicht der Lüge bezichtigt. Die Richter versuchten einen Spagat, der nicht gelingen konnte. So haben sie allen Beteiligten geschadet.

    http://www.spiegel.de/panorama/justi...766105,00.html
    Es ist schon starker Tobak, wenn sich der Vorsitzende Richter darüber entrüstet, dass der Verteidiger seinen Job gut genacht hat.Weder ist der Verteidiger eine Art Dackel der Richter, noch ein Erfüllungsgehilfe einer ermittlungswütigen Staatsanwaltschaft, sondern der Verteidiger hat seinem Mandaten zu nützen. Rechtsanwalt Schwenn hat als Verteidiger nur die Waffengleichheit hergestellt, die in der Strafprozessordnung so nicht vorgesehen ist, sondern immer noch vom Prae der Staatsanwaltschaft ausgeht.
  10. #19

    Verstockte Kriminelle

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das Mannheimer Landgericht hat Jörg Kachelmann freigesprochen - aber seine Ex-Freundin nicht der Lüge bezichtigt. Die Richter versuchten einen Spagat, der nicht gelingen konnte. So haben sie allen Beteiligten geschadet.

    http://www.spiegel.de/panorama/justi...766105,00.html
    Wer in die Fänge der Justiz gerät, und nicht über Bekanntheit und Vermögen verfügt um sich kompetente Anwälte zu leisten,
    der hat es extrem schwer sich gegen die kriminelle Einfältigkeit und Verstockheit der Justiz zu wehren.