Forum: Blogs
Kachelmann-Freispruch: Die Angst der Richter vor dem klaren Wort
Das Mannheimer Landgericht hat Jörg Kachelmann freigesprochen - aber seine Ex-Freundin nicht der Lüge bezichtigt. Die Richter versuchten einen Spagat, der nicht gelingen konnte. So haben sie allen Beteiligten geschadet.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...766105,00.html
- #10 01.06.2011 13:03 von
...
Meiner Meinung nach wird zu wenig thematisiert, wie sehr eine Frau, die falsche Vorwürfe macht, anderen Frauen schadet, die wirklich Opfer geworden sind.
Diese Problematik finde ich wesentlich brisanter als dieses simple "Mann gegen Frau" oder umgekehrt. - #11 01.06.2011 13:04 von
Falschbeschuldigungen
Guter Artikel. Ein voreingenommenes Gericht (kommt vor), dass sich diese Voreingenommenheit auch noch deutlich anmerken ließ. Noch dazu intellektuell überfordert, anders sind die Ausführungen der Begründung nicht zu verstehen, die letztlich alle Beteiligten beschädigt zurücklassen. Der letzten Festellung im Artikel, dass einem Opfer in der Regel geholfen wird, wenn es bei der Wahrheit bleibt, ist allerdings ein nicht zu belegender frommer Glaube. An dem Beispiel dieses Verfahrens kann man erkennen, was dabei herauskommt, wenn der Gesetzgeber kaum justiziable Tatbestände schafft. Untersuchungen mit Falschbeschuldigungsraten von über 60% bei Vergewaltigung sollten doch zum Nachdenken zwingen.
- #12 01.06.2011 13:04 von
Hier könnte ein Urteilsspruch stehen
Die Einzigen, die allen Beteiligten schaden sind die Gerichtsreporterinnen auf beiden Seiten der Front. Die können nämlich munter ins Blaue spekulieren, und machen da auch regen Gebrauch von. Die Richter, bei aller Schwäche der Verfahrensführung, müssen sich da schon mehr an die Fakten halten, und die gaben halt nichts anderes her.
- #13 01.06.2011 13:04 von
- #14 01.06.2011 13:08 von
.
- #15 01.06.2011 13:09 von
- #16 01.06.2011 13:13 von
Unsäglicher Artikel
Und wieder mal, ein unsäglicher Kommentar.
Der Richter hat das wiedergegeben was passiert ist, und nicht das was die Schreiberin gerne gehabt hätte.
Es gibt keinen einzigen Beweis dafür, dass die blauen Flecken nicht doch von Kachelmann seien könnten.
Die Voreingenommenheit der Schreiberin ist einfach schlimm.
Ich hoffe für sie, dass sie niemals in eine Situation kommt, wo sie beweisen muss, dass was passiert ist, und es keine Zeugen gab.. - #17 01.06.2011 13:17 von
Hier gibts Klartext
Die Staatsanwälte und Richter müssen sich zwingend strafrechtlich verantworten. Insbesondere wegen
-Amtsmissbrauch
-Rechtsbeugung
-Beweismanipulation
-Öffentlichkeitstäuschung
-Korruption
Spiegel sollte auch nicht so (verharmlosend) in das Psychonebulöse Gequake (Angst) überwechseln, wenn es um Gesetzmäßigkeit bzw. die offenkundigen kriminellen Handlungen der Mannheimer Staatsanwaltschaft und Richter geht.
Die Richter sind der gesetzlichen Forderung nach einem Urteil ebenso lediglich DEM ANSCHEIN nach erfüllt, wie sich die FalschanklägerIn bemüht hat, den ANSCHEIN der Vergewaltigung als Faktum zu präsentieren.
Die Richter haben ihren Urteilstenor in der Urteilsbegründung wieder aufgehoben. Das von den Richtern vorsätzlich, und mit Täuschungsabsicht, als "Urteilsbegründung" etikettierte weinerliche Selbmitleidsgeheule kann nicht als Urteilsbegründung klassifiziert werden. Begründet wurde nämlich, warum der beabsichtigte und wieder besseres Wissen geplante Schuldspruch nicht erfolgen konnte. Gestört hatte der Verteidiger Schwenn. Jeder ANDERE Angeklagte und Verteidiger wären vom Mannheimer Gericht -wie gewollt- verurteilt worden.
Die Richter und Staatsanwälte müssen vor Gericht gestellt werden! Diese Gewöhnlichkriminellen Rechtsbeuger müssen bestraft werden. Sie haben das Amt und das gesamte Rechtswesen MASSIV beschädigt. Vorsätzlich und wissentlich! - #18 01.06.2011 13:17 von
Verteidigerschelte
Es ist schon starker Tobak, wenn sich der Vorsitzende Richter darüber entrüstet, dass der Verteidiger seinen Job gut genacht hat.Weder ist der Verteidiger eine Art Dackel der Richter, noch ein Erfüllungsgehilfe einer ermittlungswütigen Staatsanwaltschaft, sondern der Verteidiger hat seinem Mandaten zu nützen. Rechtsanwalt Schwenn hat als Verteidiger nur die Waffengleichheit hergestellt, die in der Strafprozessordnung so nicht vorgesehen ist, sondern immer noch vom Prae der Staatsanwaltschaft ausgeht.
- #19 01.06.2011 13:19 von sprechweise
Die aktuellen Top-Themen
Antworten / Zitieren


