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Jura kurios: Wem gehört eigentlich ein Werbespot?

Werbung nervt, wirkt aber. Deshalb investieren Konzerne*Milliarden Euro ins Marketing. Besonders teuer sind die "Da*gibt es doch bestimmt was von"-Filmchen*im Fernsehen. Aber wem gehört eigentlich*ein Werbespot?

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,725188,00.html
  1. #10

    Mal mir ein Schaf

    Zitat von pescador Beitrag anzeigen
    Übrigens: wenn Sie eine CD kaufen, dann gehört Ihnen lediglich die silberne Plastikscheibe. Die Musik darauf gehört Ihnen nicht. Sie haben nur das Recht erworben, sie im privaten Bereich anzuhören.
    Ja, das ist richtig, denn nach deutschem Recht lässt sich das Urheberrecht nicht veräußern. Man kann lediglich Rechte zur Nutzung einräumen - und begrenzen. Im vorliegenden Fall etwa wäre es Ihnen nicht erlaubt, auf Grundlage der Pläne, die Sie allein für Ihr Eigenheim bestellt haben, eine ganze Siedlung zu bauen. Und es ist auch nicht mehr als Recht und billig, wenn Sie den Architekten am finanziellen Erfolg, den Sie durch seinen Entwurf erzielen, beteiligen.

    Insofern ist die Frage - ganz gleich ob kurios oder nicht - falsch beantwortet. Das Urheberrecht verbleibt immer bei den Urhebern. Liegt keine eigentliche kreative Leistung vorliegt, hat der Ausführende keine Urheberrechte. Wenn Sie also Ihre eigene Idee (rosa Schaf auf blauem Grund) von jemandem ausführen lassen (Maler malt rosa Schaf vor blauem Grund) liegen die Urheberrechte beim Ideeninhaber, nicht beim Maler und damit nicht beim Produzenten.
  2. #11

    bessere Themen

    Zitat von pescador Beitrag anzeigen
    ... in der wunderbaren Welt des Urheberrechts. Wenn Sie einen Architekten mit den Entwurf eines Plans für Ihr Eigenheim beauftragen und ihn dafür bezahlen, dann gehört der Entwurf nacher ...

    Genau! Dem Architekten. Sie haben lediglich das Recht, den Entwurf für den vereinbarten Zweck (d.h. den Bau genau eines Hauses) zu verwenden.

    Übrigens: wenn Sie eine CD kaufen, dann gehört Ihnen lediglich die silberne Plastikscheibe. Die Musik darauf gehört Ihnen nicht. Sie haben nur das Recht erworben, sie im privaten Bereich anzuhören.
    Ok, warum macht der Spiegel dann nicht solche Fälle zum Thema? Nämlich da, wo das Recht einem wirklich ein Schnippchen schlägt?
  3. #12

    Schnippchen?

    Zitat von bernardmarx Beitrag anzeigen
    Ok, warum macht der Spiegel dann nicht solche Fälle zum Thema? Nämlich da, wo das Recht einem wirklich ein Schnippchen schlägt?
    Wieso schlägt das Recht einem da ein Schnippchen? Welcher Nachteil entsteht Ihnen dadurch, dass Sie den Entwurf eines Architekten in der vereinbarten Weise nutzen? Oder dadurch, dass Sie eine CD nur anhören, die Stücke darauf aber nicht zur kommerziellen Nutzung verkaufen dürfen?
  4. #13

    Bitte geben Sie keinen Titel für den Beitrag an!

    Zitat von pescador Beitrag anzeigen
    Willkommen in der wunderbaren Welt des Urheberrechts. Wenn Sie einen Architekten ...
    Was hat das mit der ursprünglichen Frageformulierung mit "gehören" zu tun?

    Ach so, Sie wollten eigentlich sagen, wenn diese Sorte Spitzfindigkeiten in Folge einer Spon-Kolumne überhaupt erst möglich ist, dann würde das ja bedeuten, daß der Autor bei Vorbereitung, Ausarbeitung und Veröffentlichung seines Textes dermaßen uninformiert gearbeitet, das meiste nicht zu Ende gedacht, schludrig formuliert und schlampig umgesetzt hat, daß dabei unausgegorene, informationsfreie und irreführende Halbwahrheiten rauskommen?
    Na sowas.
  5. #14

    Unpräzise Formulierung

    Der Werbespot gehört dem Produzenten nur, wenn man so unpräzise formuliert wie der Autor dieses Beitrags.
    Genau genommen gehört ein Werbespot dem Auftraggeber. Der Produzent ist meist die Werbeagentur, ihr gehört der Spot nur bis zur Abnahme durch den Auftraggeber.
  6. #15

    Pervertiertes Recht

    Zitat von querollo Beitrag anzeigen
    Wieso schlägt das Recht einem da ein Schnippchen? Welcher Nachteil entsteht Ihnen dadurch, dass Sie den Entwurf eines Architekten in der vereinbarten Weise nutzen?
    Finden sie es richtig, wenn sie z. B. den Bauplan eines Architekten in Einverständnis mit dem Bauunternehmer ändern und der Architekt sie zwingen kann, so zu bauen, wie er geplant hat?
    http://www.shortnews.de/id/646141/Ar...r-Hauptbahnhof

    Oder wenn sie für Umbauten (auch in der Zukunft) die Genehmigung des Architekten benötigen, da er sein Werk als Kunstwerk ansieht, welches nicht ohne Genehmigung verändert werden darf?
    http://www.suite101.de/content/urheb...essigen-a84928
  7. #16

    Nein,

    Zitat von kommentor Beitrag anzeigen
    Ach so, Sie wollten eigentlich sagen, wenn diese Sorte Spitzfindigkeiten in Folge einer Spon-Kolumne überhaupt erst möglich ist, dann würde das ja bedeuten, daß der Autor bei Vorbereitung, Ausarbeitung und Veröffentlichung seines Textes dermaßen uninformiert gearbeitet, das meiste nicht zu Ende gedacht, schludrig formuliert und schlampig umgesetzt hat, daß dabei unausgegorene, informationsfreie und irreführende Halbwahrheiten rauskommen?
    Na sowas.
    das wollte ich nicht sagen. Ich wollte vielmehr zum Ausdruck bringen, dass zur vollständigen Würdigung des Beitrags eine gewisse juristische "Vorbildung" erforderlich ist, da man sich sonst die Frage naiverweise gar nicht stellt.
  8. #17

    Richtig oder nicht?

    Zitat von BruSie Beitrag anzeigen
    Oder wenn sie für Umbauten (auch in der Zukunft) die Genehmigung des Architekten benötigen, da er sein Werk als Kunstwerk ansieht, welches nicht ohne Genehmigung verändert werden darf?
    http://www.suite101.de/content/urheb...essigen-a84928
    Das läßt sich alles vertraglich vereinbaren. Wenn man einen Architekten findet, der das mitmacht, kann man sein Haus sogar selbst entwerfen.

    Natürlich kann man sich die Frage stellen, ob das Urheberrecht nicht ein bisschen zu übertrieben ist. Auf das Gedicht zu Tante Paulas 80stem haben sie das Urheberrecht, das sich bis 70 Jahre nach ihrem Tod auf Ihre Erben übertragen wird. Eine Erfindung ist hingegen maximal für 20 Jahre schützbar. Andererseits entspricht diese Rechtspraxis genau der allgemeinen Wertschätzung für geistige Leistungen in der Bevölkerung.
  9. #18

    Ja

    Zitat von BruSie Beitrag anzeigen
    Finden sie es richtig, wenn sie z. B. den Bauplan eines Architekten in Einverständnis mit dem Bauunternehmer ändern und der Architekt sie zwingen kann, so zu bauen, wie er geplant hat?
    http://www.shortnews.de/id/646141/Ar...r-Hauptbahnhof

    Oder wenn sie für Umbauten (auch in der Zukunft) die Genehmigung des Architekten benötigen, da er sein Werk als Kunstwerk ansieht, welches nicht ohne Genehmigung verändert werden darf?
    http://www.suite101.de/content/urheb...essigen-a84928
    Sagen Sie es mir. Sollte es dem Besitzer der Mona Lisa frei stehen, sie durch einen Schnurrbart zu verzieren? Und wenn Sie Gäste zum Essen eingeladen haben und auf der Einladung steht, dass sie selbst gekocht haben, sollte es jedem freistehen vor dem Servieren an die Töpfe zu gehen, nach eigenem Gutdünken noch mal kräftig nachzuwürzen und Ihre Reputation als Koch damit den Bach runtergehen zu lassen? Zu Ihren Dinnerparties wird vermutlich nie wieder jemand kommen und um Ihre Restaurant-Pläne steht es schlecht.

    Wer einen Architekten beauftragt, dessen Entwürfe eine schützenswerte Höhe erreichen (und das ist Voraussetzung), tut das eben weil dieser Fähigkeiten bewiesen hat, die außergewöhnlich sind. Er weiß, worauf er sich einläßt, er muss die Entwürfe sogar abnehmen. Ist er also nicht zufrieden, kann er mit dem Architekten gemeinsam eine sinnvolle Alternative erarbeiten. Dass es nicht sein kann, dass im Nachhinein jeder Bauarbeiter kommen und sagen kann: "Hey, ersetzen wir die Glaskuppel doch einfach durch ein Beton-Flachdach. Ist doch viel billiger" versteht sich doch eigentlich von selbst.
  10. #19

    Zitat von rolfmueller Beitrag anzeigen
    Der Werbespot gehört dem Produzenten nur, wenn man so unpräzise formuliert wie der Autor dieses Beitrags.
    Genau genommen gehört ein Werbespot dem Auftraggeber. Der Produzent ist meist die Werbeagentur, ihr gehört der Spot nur bis zur Abnahme durch den Auftraggeber.
    Und das ist jetzt mal richtig falsch. Der Auftraggeber hat ein zuvor mit den Urhebern definiertes Nutzungsrecht. Und auch von dem darf er im allgemeinen erst nach vollständiger Bezahlung Gebrauch machen, die deutlich nach der Abnhame stattfindet.


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