Ja, das ist richtig, denn nach deutschem Recht lässt sich das Urheberrecht nicht veräußern. Man kann lediglich Rechte zur Nutzung einräumen - und begrenzen. Im vorliegenden Fall etwa wäre es Ihnen nicht erlaubt, auf Grundlage der Pläne, die Sie allein für Ihr Eigenheim bestellt haben, eine ganze Siedlung zu bauen. Und es ist auch nicht mehr als Recht und billig, wenn Sie den Architekten am finanziellen Erfolg, den Sie durch seinen Entwurf erzielen, beteiligen.
Insofern ist die Frage - ganz gleich ob kurios oder nicht - falsch beantwortet. Das Urheberrecht verbleibt immer bei den Urhebern. Liegt keine eigentliche kreative Leistung vorliegt, hat der Ausführende keine Urheberrechte. Wenn Sie also Ihre eigene Idee (rosa Schaf auf blauem Grund) von jemandem ausführen lassen (Maler malt rosa Schaf vor blauem Grund) liegen die Urheberrechte beim Ideeninhaber, nicht beim Maler und damit nicht beim Produzenten.

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