Man fährt U-Bahn, steigt aus - und stellt fest, dass der Geldbeutel weg ist. Ärgerlich ist das allemal, aber auch juristisch ist der Fall interessant: Wer ist nun Eigentümer des verlorenen Gegenstands? Der Finder? Oder gar die Verkehrsbetriebe?
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,724486,00.html