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Jura kurios: Wem gehört eigentlich ein verlorener Geldbeutel?

Man fährt U-Bahn, steigt aus - und stellt fest, dass der Geldbeutel weg ist. Ärgerlich ist das allemal, aber auch juristisch ist der Fall interessant: Wer ist nun Eigentümer des verlorenen Gegenstands? Der Finder? Oder gar die Verkehrsbetriebe?

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,724486,00.html
  1. #30

    _

    Zitat von madre Beitrag anzeigen
    Lesen bildet.
    Nur etwas doof sowas zu schreiben wenn man es selbst offenbar nicht getan hat.
    Zitat von madre Beitrag anzeigen
    Also noch mal Schritt für Schritt:
    Könnte helfen, versuchen wir es mal:

    "wenn Sie es nicht getan haben"
    Demnach also an ergo sum gerichtet, der dies eben genau nicht getan hat.


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