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Jura kurios: Wem gehört eigentlich ein verlorener Geldbeutel?

Man fährt U-Bahn, steigt aus - und stellt fest, dass der Geldbeutel weg ist. Ärgerlich ist das allemal, aber auch juristisch ist der Fall interessant: Wer ist nun Eigentümer des verlorenen Gegenstands? Der Finder? Oder gar die Verkehrsbetriebe?

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,724486,00.html
  1. #20

    ...

    Spannend wird es in folgendem Fall, - selber vor einigen Jahren erlebt:

    Ich gehe zu nächtlicher Stunde noch an einen Geldautomaten um für den kommenden Tag Geld abzuheben.
    Geldautomat steht innerhalb einer Bank, - draußen kein Mensch zu sehen (aus eigener Sicherheit nachgesehen), drinnen alles leer.
    Ich hebe mein Geld ab und während ich kurz warte schaue ich mich um und finde auf dem Boden des nebenstehenden Geldautomaten (seitlich dahinter) einen 100, - € Schein.

    Ich nehme den auf, stecke mein Geld ein, den 100, - € Schein packe ich extra und warte ca. 10 Minuten darauf das jemand zurück kommt und sucht.
    Kam niemand. Daraufhin setze ich mich in mein Auto und beobachte weitere 10 Minuten den hellerleuchteten Teil mit den Automaten. Es kam auch dann niemand der den Boden absuchte, - es kam niemand.

    Daraufhin behielt ich das Geld und fuhr heimwärts.
    Wer hat dafür eine andere Lösung ?
  2. #21

    ...

    Zitat von ...ergo sum Beitrag anzeigen
    Spannend wird es in folgendem Fall, - selber vor einigen Jahren erlebt:
    ...
    aufhin behielt ich das Geld und fuhr heimwärts.
    Wer hat dafür eine andere Lösung ?
    Sie nehmen das Geld und melden am nächsten Werktag der Bank Ihren Fund.
  3. #22

    x

    Zitat von Tempest Beitrag anzeigen
    Rein rechtlich hat sich die Bahn also völlig korrekt verhalten. Moralisch und Menschlich allerdings durch die Ablehnung einer Aufstockung des Finderlohns unter aller einer dreckigen Sau, was bei dieser Bahn allerdings nicht weiter verwundern sollte.
    Ich verstehe das nicht ganz. Warum "aufstocken", und bis zu welchem Wert? Warum ist das eine offenbar auf der Hand liegende Forderung an die Bahn? Ein Finder erhält Finderlohn, und für die Höhe gibt es sogar gesetzliche Vorgaben, die auch eingehalten werden. Und 6000 Euro sind doch eine hübsche Summe - wären es jetzt nur 60 Euro, könnte man ins Schwanken kommen, weil der Rentner sicher auch Trouble dadurch hatte, Presseanrufe etc. Also nochmal, was wäre denn konkret (!) Ihre Erwartung an die Bahn gewesen?
  4. #23

    Staatlich organisierte Fundunterschlagung

    Zitat von atomkraftwerk Beitrag anzeigen
    Stiftung Warentest hat vor ein paar Jahren die Seriösität von Fundbüros auf Flughäfen und Bahnhöfen und Städten getestet. Das Ergebnis war sehr ernüchternd. Ganz oft fehlte Geld, oder die Fundsache war trotz nachweislicher Abgabe nicht mehr auffindbar.

    Wenn man eine Geldbörse findet mit Dokumenten aus denen der Eigentümer hervorgeht aber die kein Geld (mehr) enthält sollte man sich gut überlegen als Finder aufzutreten. Die Wahrscheinlichkeit daß man beschuldigt wird das Geld entnommen zu haben ist nicht gering. Dann lieber anonym zustellen.
    Ja unsere Städte versteigern die Fundfahrräder, in den amtlichen Mitteilungen unseres Ortes sthen alle Brillen, Schlüsselbunde,Schals etc die gefunden wurden drin, aber nie die Fahrräder--
    und will man sich selbst nach dem verschwundem Fahrad des Sohnes erkundigen- weiss keiner Bescheid und will man die Fundfahrräder besichtigen, um eventuel das Rad wiederzufinden, dann kann man das nur 1mal in der Woche für 1 Stunde tun. basta.
    wenn das keine Fundunterschlagung ist?

    Warum haben ÖPNV einen Sonderstatus?
    das verstehe wer will?
  5. #24

    Öpnv

    Zitat von brunnersohn Beitrag anzeigen

    Warum haben ÖPNV einen Sonderstatus?
    das verstehe wer will?
    Tja, keine Ahnung, das gemeine Werk der ÖPNV-Fundbüro-Lobby? ;)

    Für mich als Nicht-Juristen verstößt der entsprechende Paragraph nach meinem Rechtsverständnis aber in der Tat gegen den Gleichheitsgrundsatz.

    Hat bei so einen Fall schon mal ein enttäuschter Finder den Gang durch alle Instanzen gewagt?
  6. #25

    Kurios ist nur die Unwissenheit des Artikelschreibers

    Zitat von Rubeanus Beitrag anzeigen
    Es handelt sich hier um Grundbegriffe des bürgerlichen Rechts, nicht um "Jura kurios".
    Ich begreif auch nicht, was daran "kurios" sein soll. Normalerweise sind Fundsachen nach wie vor an ihren ursprünglichen Besitzer gebunden und nicht für jedermann, der ihrer habhaft wird.

    Wäre es anders, bräuchte es auch keine Fundbüros mehr ...
  7. #26

    Zitat von madre Beitrag anzeigen
    Sie nehmen das Geld und melden am nächsten Werktag der Bank Ihren Fund.
    Das wüsst' ich aber. ;-)
  8. #27

    .

    Zitat von Hilfskraft Beitrag anzeigen
    Eigentümer ist immer noch der, der das Portmonee verloren hat!
    Der Finder ist lediglich Besitzer!
    Da der .....
    Soweit ich weiss hat er nur unterschlagen, aber keinen Diebstahl begannen, wenn er die Sache nicht abgibt.
  9. #28

    _

    Zitat von madre Beitrag anzeigen
    Sie nehmen das Geld und melden am nächsten Werktag der Bank Ihren Fund.
    Und hoffen besser das nicht irgendwann jemand aus langeweile das Überwachungsvideo auswertet wenn Sie es nicht getan haben, das knnte Sie tatsächlich irgendwann nochmal in den Hinter beißen
  10. #29

    ...

    Zitat von M@ESW Beitrag anzeigen
    Und hoffen besser das nicht irgendwann jemand aus langeweile das Überwachungsvideo auswertet wenn Sie es nicht getan haben, das knnte Sie tatsächlich irgendwann nochmal in den Hinter beißen

    Lesen bildet. Also noch mal Schritt für Schritt:
    1. "Sie nehmen das Geld"
    -> es liegt dort nicht mehr und wird sicher verwahrt.
    2. "und melden am nächsten Werktag der Bank Ihren Fund."
    -> der Fund ist gemeldet. Voraussichtlich wird dann die Bank den Fund an sich nehmen oder Ihnen das weitere Vorgehen erklären.

    Was könnte mich daran in den Hintern beißen?
    In den Hintern gebissen ist dann wohl eher der nette Herr/oder die nette Dame, die zwar 20 Minuten gewartet hat, aber dnan mit dem Geld auf Nimmerwiedersehen verschwunden ist.


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