Es bedarf nicht unbedingt einer Definition, die zugegebenermaßen schwierig ist - es darf nur einer entsprechenden Zuordnung und Auflistung.
Beispiel: Jemand, der in einer Maßnahme "geparkt" wird ist nach wie vor jemand, der keinen Arbeitsplatz hat und somit ist er auch weiterhin arbeitslos.
Diese Person taucht aber in der von der Bundesregierung verkündeten "Arbeitslosen" Jubelzahl eben nicht auf. Man findet sie in der Statistik unter Personen in Maßnahmen.
Insoweit wird das Volk verdummt, weil man landläufig den Begriff "Arbeitslos" eben als ohne Arbeitsstelle definiert.
Diese Person muss also entweder zu der Jubelzahl hinzugezählt werden oder eben ganz klar zusätzlich benannt werden um ein Bild über die tatsächliche Zahl der Menschen ohne Arbeitsplatz zu vermitteln.
In beiden Fällen wird sich der Jubel allerdings in Grenzen halten.
Vor allem wenn man dann noch die Personen auflistet, die zwar eine Arbeitstelle haben, davon aber nicht leben können und zusätzlich Sozialhilfe erhalten.
Oder die 400 Eurojobber, die zwar eine Arbeitstelle haben, davon aber nur 160 bzw 100 Euro behalten dürfen, weil Sie ALG I oder ALG II beziehen.

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