Also wenn ich so einen Schmarrn schon wieder lesen muss.
Mit Gründung der Bundeswehr bzw 1956 wurde gemäß Art. 45b GG das Amt des Wehrbeauftragten geschaffen; der Wehrbeauftragte ist ein Hilfsorgan des Bundestags im Rahmen der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Bundeswehr.
Gemäß WBeauftrG hat der Wehrbeauftragte auf Eingabe von Soldaten oder auf eigene Initiative immer dann tätig zu werden, wenn ihm Umstände bekannt werden, die auf eine Verletzung der Grundrechte der Soldaten oder der Grundsätze der Inneren Führung schließen lassen.
Die Person bzw. das Amt heißt - wie bereits genannt - Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages und nicht Wehrpflichtbeauftragter, von daher hat es auch nach Abschaffung der Wehrpflicht seine Legitimation. Es dient der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte, auch mit dem Ziel, ein Paralleldasein Armee/Politik wie in der Weimarer Republik zu verhinden.
Es wird übrigens auch niemand gezwungen, in einer bestimmten Firma zu arbeiten, trotzdem gibt es Betriebsräte.

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