Der Ausschluß und das Stadtionverbot sind vollkommen richtig. Umstrittener Tathergang und gerade mal 17, aber das Speziale maßgeblich am Tötungsdelikt beteiligt war, daran besteht wohl kein Zweifel. Wie kann man da nur seine Solidarität ausdrücken. Die Witwe hat vollkommen recht.
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