Sie galten als Plattform für radikale, islamistische Propaganda - jetzt hat das Innenministerium zwei Webseiten von Salafisten löschen lassen.
Salafisten: Innenminister Friedrich lässt radikale Webseiten löschen - SPIEGEL ONLINE
Im Grunde es traurig dass erst eine Handvoll Aktivisten kommen musste, um den Salafisten ihre Gewaltexzesse zu entlocken, was dann die Behörden und Herrn Friedrich auf den Plan rief. Aber endlich wird das Thema angegangen. Dennoch werden uns solche Fundamentalisten über Jahrzehnte beschäftigten. Dafür trägt, wie üblich, die deutsche Appeasementpolitk die Verantwortung.
Mich würde die Rechtsgrundlage für diese Löschung interessieren.
bei neuer seiten öffnung hohe strafgelder geben
Im Grunde es traurig dass erst eine Handvoll Aktivisten kommen musste, um den Salafisten ihre Gewaltexzesse zu entlocken, was dann die Behörden und Herrn Friedrich auf den Plan rief. Aber endlich wird das Thema angegangen.
Schon mal was vom Eisberg gehört? Von der Spitze? Es sind noch nicht einmal die offensichtlich Gewaltbereiten, die uns Sorgen bereiten sollten. Es ist eine sich anpasserisch gebende und nur zuweilen ihr wahres Welt- und Menschenbild zeigende klammheimliche Mehrheit, der wahren Muslime. Es sind diejenigen, die den Koran als einzige Wahrheit vertretende Istanz sehen. Ort steht geschrieben, man solle sich anpassen und auf den rechten Augenblick warten!
Wie steht es mit Seiten wie dem "Muslim-Markt", die von zwei Brüdern der amtierenden SPD-Integrationsministerin von Schleswig-Holstein Aydan Özoguz betrieben wird? Sie sind Betreiber des Online-Portals „Muslim-Markt“ und betitelten ihr Buch provokant mit „Wir sind fundamentalistische Islamisten in Deutschland“, später fügten sie bei der Neuauflage das Wörtchen „keine“ ein. Selbstmordattentäter nennen sie allerdings „besonders mutige Kämpfer“ und „Widerstandskämpfer, die bereit sind, ihr eigenes Leben aufzuopfern, damit andere leben können“.
Das Amtsgericht Delmenhorst verurteilte Yavuz Özoguz im Zusammenhang mit der Internetseite wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung. Später stellte das Landgericht Oldenburg das Verfahren gegen Geldbuße ein.