Ich weiß es und Sie auch. Ich weiß allerdings nicht, ob Sie wissen, dass es leider auch viele gibt, denen das Ziel der Entkriminalisierung von Pädosexualität - genauer gesagt, von Sex zwischen Erwachsenen und Kindern - als Menschenrecht vorschwebte und/oder vorschwebt. Aus diesem Grund habe ich diese Links gepostet – aus gutem Grund, wenn ich an so manche Äußerung von Usern auch in anderen Foren denke.
Leider kenne ich weder die konservativen Büttel eines Schäuble noch den typischen Leser der BLÖD. Jedoch kenne ich zum Glück noch Menschen, die sich Gedanken darüber machen, ob wirklich jedem – und vor allem jedem Kind – jeder erdenkliche Müll frei zur Verfügung stehen muss. Über Kindersicherungen lacht ja fast schon ein Fünfjähriger, und was von der Medienerziehung durch eventuell anwesende Erziehungsberechtigte zu halten sein dürfte, kann man u. a. diesem Link entnehmen. Hätten die "Väter des Grundgesetzes" auch nur die leiseste Ahnung davon gehabt, in welcher Form der Freiheitsbegriff heute missbraucht wird, dann wäre das Grundgesetz mit Sicherheit etwas anders ausgefallen.
Danke für diesen Tipp. Ich fange gleich einmal mit Art. 1 Abs. 1 GG an:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Dieses Grundrecht wird im Internet millionenfach verletzt. Leider gibt es offenbar genügend Menschen, die durch den täglichen Konsum entsprechender Inhalte bereits so desensibilisiert sind, dass ihnen dies nicht einmal mehr bewusst wird. Wäre dem nicht so, so wäre bereits der ebenfalls millionenfache Verstoß gegen das Strafgesetzbuch angeprangert worden. Aber diese ganze Scheindebatte, in der es letztlich nicht um Freiheitsrechte, sondern um ungebremstes kindisches Alles-haben-wollen-Verhalten geht, hatten wir ja bereits zur Genüge.
Ich habe große Hochachtung unserem Bundespräsidenten gegenüber; deswegen vertraue ich darauf, dass er im Sinne der Würde des Menschen entscheiden wird.



