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Internetsperren: Köhler verweigert Unterschrift fürs Filtergesetz

Kritiker halten das Internetsperrgesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz, nun hat auch Bundespräsident Köhler Bedenken: Er will nach SPIEGEL-Informationen das Gesetz nicht ohne weiteres unterzeichnen, verlangt eine Stellungnahme der Bundesregierung.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...663980,00.html
  1. #80

    Zitat von Putzer Beitrag anzeigen
    Das möchte der Forist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Sie wissen das, ich weiß das - und alle anderen wissen es auch.
    Ich weiß es und Sie auch. Ich weiß allerdings nicht, ob Sie wissen, dass es leider auch viele gibt, denen das Ziel der Entkriminalisierung von Pädosexualität - genauer gesagt, von Sex zwischen Erwachsenen und Kindern - als Menschenrecht vorschwebte und/oder vorschwebt. Aus diesem Grund habe ich diese Links gepostet – aus gutem Grund, wenn ich an so manche Äußerung von Usern auch in anderen Foren denke.

    Zitat von Putzer Beitrag anzeigen
    Wer ist "man"? Sie persönlich? Die konservativen Büttel eines Schäuble? Der typische Leser der BLÖD?
    Leider kenne ich weder die konservativen Büttel eines Schäuble noch den typischen Leser der BLÖD. Jedoch kenne ich zum Glück noch Menschen, die sich Gedanken darüber machen, ob wirklich jedem – und vor allem jedem Kind – jeder erdenkliche Müll frei zur Verfügung stehen muss. Über Kindersicherungen lacht ja fast schon ein Fünfjähriger, und was von der Medienerziehung durch eventuell anwesende Erziehungsberechtigte zu halten sein dürfte, kann man u. a. diesem Link entnehmen. Hätten die "Väter des Grundgesetzes" auch nur die leiseste Ahnung davon gehabt, in welcher Form der Freiheitsbegriff heute missbraucht wird, dann wäre das Grundgesetz mit Sicherheit etwas anders ausgefallen.

    Zitat von Putzer Beitrag anzeigen
    Die "angeblichen Freiheitsrechte" von denen Sie gerade reden sind solche, die man gemeinhin als unsere Grundrechte bezeichnet. Vielleicht sollte Sie mal ein wenig im Grundgesetzt blättern.
    Danke für diesen Tipp. Ich fange gleich einmal mit Art. 1 Abs. 1 GG an:
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Dieses Grundrecht wird im Internet millionenfach verletzt. Leider gibt es offenbar genügend Menschen, die durch den täglichen Konsum entsprechender Inhalte bereits so desensibilisiert sind, dass ihnen dies nicht einmal mehr bewusst wird. Wäre dem nicht so, so wäre bereits der ebenfalls millionenfache Verstoß gegen das Strafgesetzbuch angeprangert worden. Aber diese ganze Scheindebatte, in der es letztlich nicht um Freiheitsrechte, sondern um ungebremstes kindisches Alles-haben-wollen-Verhalten geht, hatten wir ja bereits zur Genüge.

    Ich habe große Hochachtung unserem Bundespräsidenten gegenüber; deswegen vertraue ich darauf, dass er im Sinne der Würde des Menschen entscheiden wird.
  2. #81

    Bundespräsident - Gegner der Menschenwürde?

    Zitat von sganarelle Beitrag anzeigen
    Köhler ist ganz sicher kein Befürworter Pädophiler und auch kein Befürworter eines "rechtsfreien Raums Internet".
    Zitat von sganarelle Beitrag anzeigen
    Hätten die "Väter des Grundgesetzes" auch nur die leiseste Ahnung davon gehabt, in welcher Form der Freiheitsbegriff heute missbraucht wird, dann wäre das Grundgesetz mit Sicherheit etwas anders ausgefallen.
    Ja? Was hätten die Ihrer Meinung nach stattdessen in den Artikel 5 GG schreiben sollen?

    Zitat von sganarelle Beitrag anzeigen
    Ich habe große Hochachtung unserem Bundespräsidenten gegenüber; deswegen vertraue ich darauf, dass er im Sinne der Würde des Menschen entscheiden wird.
    Und wenn er den Eingriff durch das Gesetz in die Freiheitsrechte für bedenklich hält und es nicht unterschreibt – was dann? Wird er dadurch zum Gegner der Menschenwürde und zum Befürworter Pädophiler bzw. eines "rechtsfreien Raums Internet"?
  3. #82
  4. #83

    Kritische Stellungnahme zu derzeitigen Entwicklung auf dem Gebiet des Internets

    Europaweite Debatten und Diskussionen der letzten Zeit haben eine gewisse Verunsicherung im Umgang mit dem Massenmedium Internet nach sich gezogen. Vermehrt wurden Stimmen laut, die mit dem Argument der Gefährlichkeit des Internet eine Vielzahl weitreichender Verbote und Einschränkungen begründen. Gemeint sind vor allem Contentsperren, dass also bestimmte Domains blockiert werden, oder Internetverbannungen, durch die User bei bestimmten Rechtsverletzungen aus dem Internet ausgeschlossen werden und eine gewisse Zeit keinen Zugang mehr erhalten. Dazu zählen besonders die deutschen Internetsperren die der Verbreitung von Kinderpornographie den Kampf ansagen möchten.

    An diesen Beispielen zeigt sich, dass aus der Gefährlichkeit des Internet rechtspolitisch und wirtschaftlich gravierende Konsequenzen abgeleitet werden. Die Frage nach der Gefährlichkeit des Internet berührt damit Grundlagen, die nicht nur für die Zukunft der gesamten Informations- und Kommunikationstechnologie von entscheidender Bedeutung sind. Sie hat vielmehr auch Auswirkungen auf den Umgang mit bedeutenden Grundrechten und die Position Europas im internationalen Wettbewerb der Volkswirtschaften.

    Vor diesem Hintergrund verfolgt das e-center – der größte europäische Think Tank für IT Recht – die aktuelle Entwicklung mit Skepsis, weil sie letztlich auf Rechtsstandards zusteuert, die das Gegenteil vom dem bezwecken, wofür das e-center von der New York Times und weltweit zitiert wurde: „freedom of exchange of information“.

    Mehr zu diesem Thema auf der Homepage des e-centers unter "Top aktuell": http://www.e-center.eu/de/aktuell/topaktuell/
  5. #84

    Der letzte Sperrbefürworter

    Zitat von sganarelle Beitrag anzeigen
    ...Jedoch kenne ich zum Glück noch Menschen, die sich Gedanken darüber machen, ob wirklich jedem – und vor allem jedem Kind – jeder erdenkliche Müll frei zur Verfügung stehen muss. Über Kindersicherungen lacht ja fast schon ein Fünfjähriger, und was von der Medienerziehung durch eventuell anwesende Erziehungsberechtigte zu halten sein dürfte,...
    Ich hatte schon befürchtet, Sie kämen auf den richtigen Weg. Tatsächlich sollte man aber an dieser Stelle (Kindersicherung) ansetzen. Das hier nichts getan wird, unterstreicht vdL's Ignoranz. Die technischen Mittel sind da, man muss Sie nur nutzen (können).

    Zitat von sganarelle Beitrag anzeigen
    Hätten die "Väter des Grundgesetzes" auch nur die leiseste Ahnung davon gehabt, in welcher Form der Freiheitsbegriff heute missbraucht wird, dann wäre das Grundgesetz mit Sicherheit etwas anders ausgefallen.
    Die genauen Beweggründe von Frau vdL für diesen Unsinn sind mir nicht bekannt. Jedoch geht es eindeutig nicht um die geschunden Kinder. Die Art und Weise der Umsetzung lässt jedoch nur den Schluss zu, dass es um Überwachung geht.

    Zitat von sganarelle Beitrag anzeigen
    Danke für diesen Tipp. Ich fange gleich einmal mit Art. 1 Abs. 1 GG an:...

    Dieses Grundrecht wird im Internet millionenfach verletzt.
    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wenn mich da jemand beleidigt kann ich Ihn genau so zur Rechenschaft ziehen wie bei einer verbalen Beleidigung. Mir ist nicht klar, was Sie damit sagen wollen.

    Zitat von sganarelle Beitrag anzeigen
    ...Aber diese ganze Scheindebatte, in der es letztlich nicht um Freiheitsrechte, sondern um ungebremstes kindisches Alles-haben-wollen-Verhalten geht, hatten wir ja bereits zur Genüge...
    Ich halte es auch für eine Scheindebatte, aber aus anderen Gründen. Kein klar denkender Mensch kann ein Gesetz wollen, welches dafür sorgt, dass der Anbieter von Fotos von misshandelten Kindern durch ein Stoppschild gewarnt wird. "Achtung ! diese Seite wird gefiltert" Der ist dann weg. Wollen Sie das?

    Sie wollen einfach nicht verstehen, dass das von Frau vdL auf den Weg gebrachte Gesetz - mit den gewählten technischen Mitteln - dazu geführt hätte, dass alle möglichen Inhalte hätten gefiltert werden können. Begehrlichkeiten gab es auch gleich in Richtung "Killerspiele".

    Sie sind jemand, der nicht verstehen will. Manchmal frage ich mich, ob Sie echt sind. So lernresistent, wie Sie sich geben, kann eigentlich keiner sein...
  6. #85

    Der Bundespräsident...

    Zitat von der_durden Beitrag anzeigen
    Glückerlicher Weise scheint wenigstens ein mit Macht ausgestattetes Regierungsmitglied den Überblick zu behalten.

    Nur stellt sich die Frage, hätte er seine Unterschrift auch verweigert, wenn es keinen Passus im Koalitionsvertrag gäbe?
    a) Der Bundespräsident ist kein Mitglied dieser Regierung.
    b) Der Koalitionsvertrag hat auch nichts mit dem Koalitionsvertrag zu tun.
    Werter Schreiber - bevor Sie sich äussern, sollten Sie mal die Verfassung dieses Landes studieren.
  7. #86

    3qz5q3zhqertz

    Eine schallende Ohrfeige für die Zensurbefürworter, die es jetzt
    wohl über den Umweg des "Jugendschutzes" versuchen werden.








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