APMuss der Betreiber eines Bewertungsportals verraten, wer einen bestimmten Kommentar verfasst hat, wenn ein Richter das will? Ja, findet das Amtsgericht Duisburg und verhängte nun Beugehaft gegen einen Mitarbeiter eines solchen Portals. Der will das Bundesverfassungsgericht einschalten.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...-a-883210.html
Bewertungen, Forenbeiträge unter einem Nicknamen zu schreiben ist legitim und gang und gäbe. Ich muss zugeben, dass ich auch nicht davon ausgehe, dass scheinbare Realnamen wirklich echt sind.
Aber darum geht es ja nicht.
Wenn jemand im einem Forum schwere (nicht so was wie du Troll oder so, Beispiele spare ich mir mal) an eine bestimmte Person richtet oder bei Bewertungen geschäftsschädigende Behauptungen macht, die erwiesenermaßen Unwahr sind und deutlich über eine angebrachte Meinungsäußerung und Kritik hinausgehen, dann sollte er auch bereit sein dazu zu stehen und gegebenfalls auch dafür einzustehen. Eventuell auch vor Gericht.