Zitat von
movfaltin
Entweder Frau Friedrich hat darauf vertraut, dass der vermeintliche Absender der tatsächliche Absender ist. Das wäre grob fahrlässig, könnte Verleumdung sein und einen Unschuldigen sein Leben kosten - und würde andere womöglich gar ermutigen, Dritten über genau diesen Weg eins auszuwischen. Die Menge an Stalkereien wäre dann nicht gesenkt.
Oder Frau Friedrich hat die ihr als Polizeikommissarin zur Verfügung stehenden Mittel zur Personalienüberprüfung genutzt und beschuldigt den tatsächlichen Urheber. Das wäre Amtsmissbrauch.
Wie ich es drehe und wende, mit so einem Verhalten tut Frau Friedrich sich und vor allem ihrem Arbeitgeber sowie ihrer Polizeischule keinen Gefallen. Selbstjustiz durch Polizeibeamte ist verwerflich. Frau Friedrich sollte unverzüglich aus dem Polizeidienst entfernt werden; die Sanktionen gegen Stalker gehören überdies sowieso weiter verschärft.