Internet-Pranger: Sportlerin Friedrich verteidigt Outing eines Stalkers

Getty ImagesLeichtathletik-Ass Ariane Friedrich hat die Nase voll von Stalkern. Ein Unbekannter schickte ihr eine anzügliche E-Mail plus Foto seines Genitals - sie veröffentlichte daraufhin seinen Namen bei Facebook. Jetzt streiten ihre Fans: Darf eine Prominente sich auf diese Art wehren?

http://www.spiegel.de/panorama/gesel...829002,00.html
  1. #50

    Verteidigung

    Zitat von --_Der_Kleine_Prinz_-- Beitrag anzeigen
    Aber Sie verlangen hier ihre Entlassung aus dem Polizeidienst und nehmen als Grundlage einen relativ kurzen Bericht des SPON sowie eigene Mutmaßungen. Das reicht Ihnen, um diesem Stalking-Opfer die Lebensgrundlage entziehen zu wollen.

    Dafür sollte man Ihnen eigentlich ein Verleumdungsverfahren anhängen, meinen Sie nicht auch?
    Nö. Wenn ich auf einen vermeintlichen Misstand hinweise (und zwar auf Grundlage von Frau Friedrich selbst veröffentlichter Informationen), heißt dies nicht, dass ich für diesen Misstand verantwortlich bin. Eine Entlassung aus dem Polizeidienst ist dann unumgänglich, wenn gegen rechtsstaatliche Prinzipien vorsätzlich verstoßen wurde. Und das ist imho eindeutig der Fall. Das einzig Hindernde mag sein, dass hier zwischen der Privatperson und der Polizistin Friedrich zu unterscheiden ist - da allerdings Friedrichs berufliche Laufbahn und ihre öffentlichkeitswirksame sportliche Karriere zusammenfallen (ähnlich wie bei Sportsoldaten), ist mir unklar, inwiefern in dem Belang zu trennen ist. Ein Affekt ist nicht zu erkennen; dafür deuten die weit auseinanderliegenden facebook-Äußerungen zu sehr auf Planung und Rechtfertigung dieser Selbstjustiz hin. Damit bleibe ich bei meiner Folgerung - nach meinem eigenen unzureichenden Kenntnisstand wohlgemerkt.

    Und wie sollen die Vorgesetzten auch reagieren? Sollen sie - polizeiaffine Menschen - der Bevölkerung erzählen: Selbstjustiz ist okay? Mit solchen Beamten entzöge sich die Polizei ihren eigenen - überaus berechtigten - Daseinszweck.

    Aus diesem Grund muss mehr getan werden für Stalkingopfer, damit sie sich nicht zu solchen Schritten genötigt sehen. Derart rechtsprinzipwidrig handelnde Menschen sind im Polizeidienst trotzdem prinzipiell fehl am Platz.
  2. #51

    Recht hat sie !

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Leichtathletik-Ass Ariane Friedrich hat die Nase voll von Stalkern. Ein Unbekannter schickte ihr eine anzügliche E-Mail plus Foto seines Genitals - sie veröffentlichte daraufhin seinen Namen bei Facebook. Jetzt streiten ihre Fans: Darf eine Prominente sich auf diese Art wehren?

    Internet-Pranger: Sportlerin Friedrich verteidigt Outing eines Stalkers - SPIEGEL ONLINE
    Solchen Typen muss man klarmachen, dass sie sich ins ein riskantes Unterfangen begeben haben.
    Blamage ich da eine tolle Waffe. Kompliment Frau Friedrich.
  3. #52

    Diese Handlung ist ganz klar gegen den Rechtsstaat gerichtet. Wenn das so stimmt, sollte sie mit Bestrafung rechnen.
  4. #53

    Zitat von Petra Raab Beitrag anzeigen
    [...] Ein Bild der eigenen Genitalien zu schicken ist sexuelle Nötigung
    und ein grober Gewaltakt der einer seelischen Vergewaltigung
    gleichkommt.
    Quatsch! Mit dem Oeffnen der angehaengten Bilddatei zog sie ja quasi erst den Reissverschluss der Hose des Internet-Exhibitionisten runter.

    Jedem Jugendlichen bringt man heute bei, dass man Email-Anhaenge, die man nicht kennt, auch nicht oeffnet. Nur die ach so gestalkte Ariane Friedrich weiss so etwas anscheinend noch nicht ...
  5. #54

    Zitat von Thorsten Dersch Beitrag anzeigen
    Auch dieser Artikel ist nicht in der Lage zu differenzieren und die Tatsache zu erkennen, daß die Identität des Stalkers nicht einwandfrei geklärt ist. Dies ist Kern der Diskussion auf Facebook und nicht die Frage, wie im allgemeinen mit Stalkern zu verfahren sei.
    Da dieser Unterschied von ihnen nicht aufgegriffen wird, suggerieren auch sie, daß die öffentlich genannte Person bereits als schuldig Überführt ist.
    Dies ist nicht der Fall!
    Gerade eine solche Vorverurteilung (und nicht die Öffentlichmachung eines eindeutig identifizierten Straftäters) sogar seitens einer Polizeibeamtin geht leider vollkommen in der Betrachtung dieses Artikels unter.
    Aus den jüngsten Geschehnissen in Emden scheinen auch sie nichts gelernt zu haben.


    law blog» Archiv » Polizistin nutzt Facebook als Pranger
  6. #55

    Zitat von bert1966 Beitrag anzeigen
    Reaktion von Frau Friedrich. Eine Person des öffentlichen Lebens hat Vorbildcharakter in jeder Beziehung. Den Stalkingopfern wurde so eine wirksame und juristisch wie moralisch einwandfreie Möglichkeit der Gegenwehr aufgezeigt und den Stalkern eine klare Grenze gesetzt. Wehret den Anfängen !
    Vorbildcharakter? Juristisch und moralisch Einwandfrei? ich glaube sie ticken nicht ganz richtig! Ihr Vorgehen ist weder moralisch noch rechtlich einwandfrei. Im Gegenteil! Als Polizeibeamte sollte sie wissen, dass ihr Handeln Konsequenzen nach sich ziehen kann.

    Wenn Frau Friedrich meint, sie wäre ein Opfer, wieso geht sie dann an die Öffentlichkeit damit? Wieso macht sie bekannt, dass sie gestalkt wird, wieso macht sie bekannt, dass die perverse Fotos zugeschickt bekommt? Erst durch ihr Outing wird die ganze Sache erst öffentlich, so dass sie von der Presse als Opfer dargestellt werden kann.

    Als Polizeibeamtin sollte man über solchen Ereignissen stehen, Anzeige erstatten und ruhe bewahren. Das Gesetz kennt Mittel und Wege um mit solchen Taten umzugehen.

    Ich glaube nicht, dass sie allen anderen Stalkingopfern damit geholfen hat. Ich kann auch nur jeden warnen, es ihr nachzuahmen.

    Wer gestalkt wird kann sich wehren! Mit rechtsstaatlichen Mitteln.
    Was sie getan hat, ist mehr oder weniger Selbstjustiz.
  7. #56

    Zitat von skade Beitrag anzeigen
    wars wirklich ein Stalker oder einer dieser Spammails die man ab und zu in seinem Postfach findet?
    Anscheinend war das kein Stalker sondern eine einmalige Nachricht.

    "Willst du mal einen schönen Schw*** sehen, Gerade geduscht und frisch rasiert." mit angehängter Datei klingt mehr nach einem professionellen Spammer als um einen Freak von nebenan.

    Wenn ich jeden Hans Mueller und Co. der mir eine Spammail schickt anschwärzen würde, hätte ich einen ganzen Sack voll Anklagen von Verleumdungsklagen am Hals.
    Vollkommen richtig. Möglicherweise war der verwendete Computer von einem Botnet infiziert. Das muß der Besitzer unter Umständen noch nicht einmal gemerkt haben.

    Botnet

    Dann würden aber wohl auch noch andere von diesem PC aus versendete Spammails empfangen haben.
  8. #57

    Ich finde diese Idee gut. Es wäre auch ein gutes Vorgehen, wie sich Mobbing-Opfer gegen ihre Peiniger wehren können.

    Offenbar war der ach so tolle Rechtsstaat ja nicht in der Lage, die Frau wirkungsvoll vor dem Stalker zu schützen. Hier kümmert man sich ja lieber um die Persönlichkeitsrechte des Täters.
  9. #58

    Ich finde diese Idee gut. Es wäre auch ein gutes Vorgehen, wie sich Mobbing-Opfer gegen ihre Peiniger wehren können.

    Offenbar war der ach so tolle Rechtsstaat ja nicht in der Lage, die Frau wirkungsvoll vor dem Stalker zu schützen. Hier kümmert man sich ja lieber um die Persönlichkeitsrechte des Täters.
  10. #59

    Stressfrei

    Zitat von marisaaa Beitrag anzeigen
    Die wenigsten der "jawoll, richtig so!" Kommentierer verschwenden auch nur einen Gedanken an die Möglichkeit, dass die genannte Person die Mail vielleicht gar nicht verschickt hat. Eine Identität im Internet nachzuahmen ist das einfachste der Welt, und mit dieser Geschichte wird jedem Nachahmer klar, dass man anderen damit extrem schaden kann.
    Wenn der Kerl wirklich unschuldig wäre, ließe sich das ganz einfach lösen.
    Anwalt des Unschuldigen fragt nach dem Foto, es wird festgestellt, dass das Gemächt des Verdächtigten anders aussieht als das vom Foto und dann überlegt man sich, wie man damit umgeht.

    Ich denk nicht, dass das Mädel sich bei so einer Aktion unkooperativ zeigen würde.