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Internet-Pranger: Sportlerin Friedrich verteidigt Outing eines Stalkers
Getty ImagesLeichtathletik-Ass Ariane Friedrich hat die Nase voll von Stalkern. Ein Unbekannter schickte ihr eine anzügliche E-Mail plus Foto seines Genitals - sie veröffentlichte daraufhin seinen Namen bei Facebook. Jetzt streiten ihre Fans: Darf eine Prominente sich auf diese Art wehren?
http://www.spiegel.de/panorama/gesel...829002,00.html
- #50 22.04.2012 15:07 von
Verteidigung
Nö. Wenn ich auf einen vermeintlichen Misstand hinweise (und zwar auf Grundlage von Frau Friedrich selbst veröffentlichter Informationen), heißt dies nicht, dass ich für diesen Misstand verantwortlich bin. Eine Entlassung aus dem Polizeidienst ist dann unumgänglich, wenn gegen rechtsstaatliche Prinzipien vorsätzlich verstoßen wurde. Und das ist imho eindeutig der Fall. Das einzig Hindernde mag sein, dass hier zwischen der Privatperson und der Polizistin Friedrich zu unterscheiden ist - da allerdings Friedrichs berufliche Laufbahn und ihre öffentlichkeitswirksame sportliche Karriere zusammenfallen (ähnlich wie bei Sportsoldaten), ist mir unklar, inwiefern in dem Belang zu trennen ist. Ein Affekt ist nicht zu erkennen; dafür deuten die weit auseinanderliegenden facebook-Äußerungen zu sehr auf Planung und Rechtfertigung dieser Selbstjustiz hin. Damit bleibe ich bei meiner Folgerung - nach meinem eigenen unzureichenden Kenntnisstand wohlgemerkt.
Und wie sollen die Vorgesetzten auch reagieren? Sollen sie - polizeiaffine Menschen - der Bevölkerung erzählen: Selbstjustiz ist okay? Mit solchen Beamten entzöge sich die Polizei ihren eigenen - überaus berechtigten - Daseinszweck.
Aus diesem Grund muss mehr getan werden für Stalkingopfer, damit sie sich nicht zu solchen Schritten genötigt sehen. Derart rechtsprinzipwidrig handelnde Menschen sind im Polizeidienst trotzdem prinzipiell fehl am Platz. - #51 22.04.2012 15:08 von
- #52 22.04.2012 15:10 von
Diese Handlung ist ganz klar gegen den Rechtsstaat gerichtet. Wenn das so stimmt, sollte sie mit Bestrafung rechnen.
- #53 22.04.2012 15:12 von
Quatsch! Mit dem Oeffnen der angehaengten Bilddatei zog sie ja quasi erst den Reissverschluss der Hose des Internet-Exhibitionisten runter.
Jedem Jugendlichen bringt man heute bei, dass man Email-Anhaenge, die man nicht kennt, auch nicht oeffnet. Nur die ach so gestalkte Ariane Friedrich weiss so etwas anscheinend noch nicht ... - #54 22.04.2012 15:12 von
- #55 22.04.2012 15:15 von
Vorbildcharakter? Juristisch und moralisch Einwandfrei? ich glaube sie ticken nicht ganz richtig! Ihr Vorgehen ist weder moralisch noch rechtlich einwandfrei. Im Gegenteil! Als Polizeibeamte sollte sie wissen, dass ihr Handeln Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Wenn Frau Friedrich meint, sie wäre ein Opfer, wieso geht sie dann an die Öffentlichkeit damit? Wieso macht sie bekannt, dass sie gestalkt wird, wieso macht sie bekannt, dass die perverse Fotos zugeschickt bekommt? Erst durch ihr Outing wird die ganze Sache erst öffentlich, so dass sie von der Presse als Opfer dargestellt werden kann.
Als Polizeibeamtin sollte man über solchen Ereignissen stehen, Anzeige erstatten und ruhe bewahren. Das Gesetz kennt Mittel und Wege um mit solchen Taten umzugehen.
Ich glaube nicht, dass sie allen anderen Stalkingopfern damit geholfen hat. Ich kann auch nur jeden warnen, es ihr nachzuahmen.
Wer gestalkt wird kann sich wehren! Mit rechtsstaatlichen Mitteln.
Was sie getan hat, ist mehr oder weniger Selbstjustiz. - #56 22.04.2012 15:18 von
Vollkommen richtig. Möglicherweise war der verwendete Computer von einem Botnet infiziert. Das muß der Besitzer unter Umständen noch nicht einmal gemerkt haben.
Botnet
Dann würden aber wohl auch noch andere von diesem PC aus versendete Spammails empfangen haben. - #57 22.04.2012 15:19 von
Ich finde diese Idee gut. Es wäre auch ein gutes Vorgehen, wie sich Mobbing-Opfer gegen ihre Peiniger wehren können.
Offenbar war der ach so tolle Rechtsstaat ja nicht in der Lage, die Frau wirkungsvoll vor dem Stalker zu schützen. Hier kümmert man sich ja lieber um die Persönlichkeitsrechte des Täters. - #58 22.04.2012 15:19 von
Ich finde diese Idee gut. Es wäre auch ein gutes Vorgehen, wie sich Mobbing-Opfer gegen ihre Peiniger wehren können.
Offenbar war der ach so tolle Rechtsstaat ja nicht in der Lage, die Frau wirkungsvoll vor dem Stalker zu schützen. Hier kümmert man sich ja lieber um die Persönlichkeitsrechte des Täters. - #59 22.04.2012 15:19 von
Stressfrei
Wenn der Kerl wirklich unschuldig wäre, ließe sich das ganz einfach lösen.
Anwalt des Unschuldigen fragt nach dem Foto, es wird festgestellt, dass das Gemächt des Verdächtigten anders aussieht als das vom Foto und dann überlegt man sich, wie man damit umgeht.
Ich denk nicht, dass das Mädel sich bei so einer Aktion unkooperativ zeigen würde.
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